ASTRAL GMBH – PHYSIOTHERAPIE UND
SPORT-THERAPIE – WER WIR SIND
Die astral GmbH – Physiotherapie
und Sporttherapie verbindet moderne
physiotherapeutische Behandlung mit
einem ganzheitlichen Blick auf
Gesundheit und Bewegung. Unser
Anspruch ist es, Patientinnen und
Patienten individuell und fachlich
fundiert zu behandeln und ihre
Mobilität nachhaltig zu fördern.
DEINE MISSION: BEWEGEN. BEGLEITEN.
STÄRKEN.
Du verbindest fachliche Expertise
in der Therapie mit Verantwortung
für Qualit...
SPORT-THERAPIE – WER WIR SIND
Die astral GmbH – Physiotherapie
und Sporttherapie verbindet moderne
physiotherapeutische Behandlung mit
einem ganzheitlichen Blick auf
Gesundheit und Bewegung. Unser
Anspruch ist es, Patientinnen und
Patienten individuell und fachlich
fundiert zu behandeln und ihre
Mobilität nachhaltig zu fördern.
DEINE MISSION: BEWEGEN. BEGLEITEN.
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Du verbindest fachliche Expertise
in der Therapie mit Verantwortung
für Qualit...
Jetzt allerdings doch. Folgender Sachverhalt: Normale Verordnungen, regelkonform behandelt und abgerechnet.
Von der Davaso wegen angeblicher Fristenüberschreitung abgesetzt. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Daher Rückfrage bei Davaso. Die Antwort lautet: Sie werten die Verordnungen als Entlassmanagemenverordnungen da sie von einem Uniklinikum ausgestellt wurde. Die beiden Verordnungen (KG und Lymphdr.) waren nicht als solche gekennzeichnet. Angeblich jetzt mein Problem. Was haltet ihr davon?
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Entlassmanagement muss zwingend mit rotem Balken gekennzeichnet sein, Kennziffer 9 in Zeile 5 Zeichen 39 reicht nicht aus.
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Papa Alpaka schrieb:
Widerspruch, €40 plus Zinsen.
Entlassmanagement muss zwingend mit rotem Balken gekennzeichnet sein, Kennziffer 9 in Zeile 5 Zeichen 39 reicht nicht aus.
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Ute Beikirch schrieb:
Ist mir bekannt, war es aber nicht. Normales Rezept. Laut Davaso u d angeblicher Rücksprache, bzw. Vorgaben der AOK hätte der Arzt keine normale Verordnung ausstellen dürfen. Wäre nicht ihr Problem, ich könnte mich ja an die AOK wenden, vielleicht würden die ja kulanterweise bezahlen.
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Ute Beikirch schrieb:
Das hab ich auch so vor, schick ich den an die Davaso oder direkt an die AOK?
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Ute Beikirch schrieb:
Den Widerspruch, plus die 40 Euro mach ich auf alle Fälle. Wieviel Zinsen kann ich denn berechnen? Den Widerspruch an die Davaso oder die AOK ? LG und einen schönen Feierabend
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Papa Alpaka schrieb:
@Ute Beikirch an die AOK. Die AOK ist dein Vertragspartner und für die Entscheidungen seitens Davaso haftbar und nur bedingt dafür verantwortlich zu erkennen, ob die VO Sinn macht. Woher sollst du wissen das Entlassmanagement hätte verordnet werden Nüssen? Unikliniken haben auch Ambulanzen!
Achtung: Unbedingt "Handelsgeschäft" anklicken. Oben gibst Du die Verzugssumme ein und darunter die Daten. "Handelsgeschäft" anklicken und unten kommt die Zinssumme raus. Dann an die 40 Euro denken.
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die neue schrieb:
@Ute Beikirch Zinsen berechnen geht super mit dem Zinsrechner Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins
Achtung: Unbedingt "Handelsgeschäft" anklicken. Oben gibst Du die Verzugssumme ein und darunter die Daten. "Handelsgeschäft" anklicken und unten kommt die Zinssumme raus. Dann an die 40 Euro denken.
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Ute Beikirch schrieb:
Danke
2. Formerfordernis – Verordnung nur auf vereinbarten Vordrucken
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen."
Vielleicht untermauerst du deine Forderung damit!
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johannes687 schrieb:
Schau mal in die Anlage 3a zum Rahmenvertrag. Dort ist eindeutig geregelt, wie ein solcher Fall zu handhaben ist:
2. Formerfordernis – Verordnung nur auf vereinbarten Vordrucken
"Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements sind mit einer additiven Kennzeichnung „Entlassmanagement“ (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 10 SGB V) zu kennzeichnen. Für nicht gekennzeichnete Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements gelten die Regelungen vertragsärztlich ausgestellter Verordnungen."
Vielleicht untermauerst du deine Forderung damit!
den Zinsrechner kannte ich noch nicht,der ist superheart_eyes
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therapeutin schrieb:
@die neue
den Zinsrechner kannte ich noch nicht,der ist superheart_eyes
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Ute Beikirch schrieb:
Super, danke Johannes
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Problem beschreiben
Ute Beikirch schrieb:
Hallo, es wird ja immer doller. Habe eigentlich nie Absetzungen.
Jetzt allerdings doch. Folgender Sachverhalt: Normale Verordnungen, regelkonform behandelt und abgerechnet.
Von der Davaso wegen angeblicher Fristenüberschreitung abgesetzt. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Daher Rückfrage bei Davaso. Die Antwort lautet: Sie werten die Verordnungen als Entlassmanagemenverordnungen da sie von einem Uniklinikum ausgestellt wurde. Die beiden Verordnungen (KG und Lymphdr.) waren nicht als solche gekennzeichnet. Angeblich jetzt mein Problem. Was haltet ihr davon?
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