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(Gestaltung der täglichen
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darf ich auf einer BG Verordnung, nach Rücksprache m. dem Arzt/Ärztin, auch die Frequenz erhöhen, wie bei GKV Verordnungen?
Finde hierzu nichts im Netz.
Falls ja, wo muss ich dies vermerken?
Besten Dank
Grüße heuberger
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Heuberger schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
darf ich auf einer BG Verordnung, nach Rücksprache m. dem Arzt/Ärztin, auch die Frequenz erhöhen, wie bei GKV Verordnungen?
Finde hierzu nichts im Netz.
Falls ja, wo muss ich dies vermerken?
Besten Dank
Grüße heuberger
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ali schrieb:
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ali schrieb:
Also....einer der 27 Punkte wird es schon sein. Quellenstudium hilft.
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ali schrieb:
Ergänzung auf die Frage: Darf ein Physiotherapeut bei BG Rezepten die Frequenz ändern kriegst Du eine korrekte KI Antwort....( generell aber mit Vorsicht zu geniessen)
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Heuberger schrieb:
Gibt wohl doch nichts eindeutiges...
, Punkt 13...!!! Haaaaaaallllloooool
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ali schrieb:
@Heuberger DOCH, kannst Du
, Punkt 13...!!! Haaaaaaallllloooool
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Heuberger schrieb:
@ali da geht's aber um Zeitintervalle
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ali schrieb:
@Heuberger BEHANDLUNGSintervalle! Ich bin jetzt raus....
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Heuberger schrieb:
Danke
Zum Thema Unterschreitung der Behandelfrequenz findet man die Antwort in 2a.
Zum Thema Überschreitung der Behandelfrequenz findet man eine Antwort in 7a.
Zum Thema Erhöhung der Frequenz mit Zustimmung des Arztes findet man in der FAK keine eindeutige Aussage. Hier ist somit zwingend anzunehmen, dass eine Erhöhung der Behandelfrequenz ausschließlich Arztseitig erfolgen muss,
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nein, @Heuberger hat Recht. In 13. geht es um die Anzahl der Zeitintervalle pro Behandlung. Leider werden hier 2 Begriffe für den gleichen Sachverhalt verwendet. Zeitinterval und Behandlungsintervall meint das Gleiche.
Zum Thema Unterschreitung der Behandelfrequenz findet man die Antwort in 2a.
Zum Thema Überschreitung der Behandelfrequenz findet man eine Antwort in 7a.
Zum Thema Erhöhung der Frequenz mit Zustimmung des Arztes findet man in der FAK keine eindeutige Aussage. Hier ist somit zwingend anzunehmen, dass eine Erhöhung der Behandelfrequenz ausschließlich Arztseitig erfolgen muss,
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Heuberger schrieb:
Danke.. so lese ich das auch
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Heuberger schrieb:
ja und wo konkret steht dort jetzt etwas bzgl. der Fequenz?
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