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München/Altstadt Zentrum Innenstadt

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Anonymer Teilnehmer
13.02.2013 21:18
Wie geht ihr mit diesem Thema um?

Von 8 - 20 Uhr steht frau zur Verfügung.

Wenn Flaute ist wird sie früher nach hause geschickt

Was für Rechte hat frau - wo sind die grenzen

Diplomatie??

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Wie geht ihr mit diesem Thema um? Von 8 - 20 Uhr steht frau zur Verfügung. Wenn Flaute ist wird sie früher nach hause geschickt Was für Rechte hat frau - wo sind die grenzen Diplomatie??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie geht ihr mit diesem Thema um?

Von 8 - 20 Uhr steht frau zur Verfügung.

Wenn Flaute ist wird sie früher nach hause geschickt

Was für Rechte hat frau - wo sind die grenzen

Diplomatie??

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eska
14.02.2013 07:23
:tired_face: Philosophie hab ich noch nie verstanden ...

Gruß eska
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• Grünspecht64
:tired_face: Philosophie hab ich noch nie verstanden ... Gruß eska
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eska schrieb:

:tired_face: Philosophie hab ich noch nie verstanden ...

Gruß eska

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Pinguin0205
14.02.2013 09:46
Schau doch bitte unten mal hier bei Arbeit unter Hilfe!!!
Da bekommst du schonmal eine überblick!!! Minusstunden im plan ist nicht sache des An
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Schau doch bitte unten mal hier bei Arbeit unter Hilfe!!! Da bekommst du schonmal eine überblick!!! Minusstunden im plan ist nicht sache des An
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Pinguin0205 schrieb:

Schau doch bitte unten mal hier bei Arbeit unter Hilfe!!!
Da bekommst du schonmal eine überblick!!! Minusstunden im plan ist nicht sache des An

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Shakespeare
14.02.2013 09:53
So wie beschrieben, nicht rechtmäßig. Sowohl Arbeitszeit wie auch Freizeit müßen planbar sein, d.h die AZ müßen rechtzeitig (ca. 3 Tage vorher) angekündigt werden. Kurzfristige Absagen gehen zu Lasten des Arbeitgebers wenn der Mitarbeiter anwesend und arbeitsbereit ist.
Die Grenzen der Diplomatie sind individuell. Je besser die allg. und spez. Arbeitsbedingungen sind, desto entgegenkommender, wird ein Mitarbeiter sein.
Bei einer halben Stunde mehr oder weniger wird man sich sicherlich einigen können, d.h. wichtige Organisationsarbeiten erledigen oder mal früher nachhause gehen. Bei einer Arbeitsbereitschaft von 12 Stunden über die der AG frei und kurzfristig verfügen kann sind alle Grenzen weit überschritten. Gruß S.

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• Grünspecht64
So wie beschrieben, nicht rechtmäßig. Sowohl Arbeitszeit wie auch Freizeit müßen planbar sein, d.h die AZ müßen rechtzeitig (ca. 3 Tage vorher) angekündigt werden. Kurzfristige Absagen gehen zu Lasten des Arbeitgebers wenn der Mitarbeiter anwesend und arbeitsbereit ist. Die Grenzen der Diplomatie sind individuell. Je besser die allg. und spez. Arbeitsbedingungen sind, desto entgegenkommender, wird ein Mitarbeiter sein. Bei einer halben Stunde mehr oder weniger wird man sich sicherlich einigen können, d.h. wichtige Organisationsarbeiten erledigen oder mal früher nachhause gehen. Bei einer Arbeitsbereitschaft von 12 Stunden über die der AG frei und kurzfristig verfügen kann sind alle Grenzen weit überschritten. Gruß S.
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TheStonie
14.02.2013 10:43
Dann wäre hier die Frage zu stellen, haben Frauen Rechte? :yum:

Spass bei seite....faire Absprachen...ich glaub bei den Ärzten ist mittlerweile Bereitschaft auch Arbeitszeit.
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Dann wäre hier die Frage zu stellen, haben Frauen Rechte? :yum: Spass bei seite....faire Absprachen...ich glaub bei den Ärzten ist mittlerweile Bereitschaft auch Arbeitszeit.
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TheStonie schrieb:

Dann wäre hier die Frage zu stellen, haben Frauen Rechte? :yum:

Spass bei seite....faire Absprachen...ich glaub bei den Ärzten ist mittlerweile Bereitschaft auch Arbeitszeit.

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Shakespeare schrieb:

So wie beschrieben, nicht rechtmäßig. Sowohl Arbeitszeit wie auch Freizeit müßen planbar sein, d.h die AZ müßen rechtzeitig (ca. 3 Tage vorher) angekündigt werden. Kurzfristige Absagen gehen zu Lasten des Arbeitgebers wenn der Mitarbeiter anwesend und arbeitsbereit ist.
Die Grenzen der Diplomatie sind individuell. Je besser die allg. und spez. Arbeitsbedingungen sind, desto entgegenkommender, wird ein Mitarbeiter sein.
Bei einer halben Stunde mehr oder weniger wird man sich sicherlich einigen können, d.h. wichtige Organisationsarbeiten erledigen oder mal früher nachhause gehen. Bei einer Arbeitsbereitschaft von 12 Stunden über die der AG frei und kurzfristig verfügen kann sind alle Grenzen weit überschritten. Gruß S.

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chipchap
14.02.2013 23:43
Was heißt "steht zur Verfügung" ??
Steht in der Praxis ? Oder steht zu Hause auf Abruf (nach Anruf)??
Erstes ist reguläre Arbeitszeit und muß durch AG bezahlt werden,
auch bei Lücken im Plan oder Pat.absagen.
Zweites ist Bereitschaftsdienst und bedarf eines speziellen Arbeitsvertrages
und auch einer speziellen Entlohnung..!!
Arbeitszeiten von 12 Stunden sind laut Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt. Hier gilt die Regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden am Tag (bei verlängerter Pausenzeit).
Bitte die geltenden Gesetze lesen!!!
Kann man ergooglen und JEDER Arbeitgeber hat die Pflicht, sich hier
kundig zu machen!! Denn es gibt auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht
des AG seinen AN gegenüber!

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• Primo
Was heißt "steht zur Verfügung" ?? Steht in der Praxis ? Oder steht zu Hause auf Abruf (nach Anruf)?? Erstes ist reguläre Arbeitszeit und muß durch AG bezahlt werden, auch bei Lücken im Plan oder Pat.absagen. Zweites ist Bereitschaftsdienst und bedarf eines speziellen Arbeitsvertrages und auch einer speziellen Entlohnung..!! Arbeitszeiten von 12 Stunden sind laut Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt. Hier gilt die Regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden am Tag (bei verlängerter Pausenzeit). Bitte die geltenden Gesetze lesen!!! Kann man ergooglen und JEDER Arbeitgeber hat die Pflicht, sich hier kundig zu machen!! Denn es gibt auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht des AG seinen AN gegenüber!
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chipchap schrieb:

Was heißt "steht zur Verfügung" ??
Steht in der Praxis ? Oder steht zu Hause auf Abruf (nach Anruf)??
Erstes ist reguläre Arbeitszeit und muß durch AG bezahlt werden,
auch bei Lücken im Plan oder Pat.absagen.
Zweites ist Bereitschaftsdienst und bedarf eines speziellen Arbeitsvertrages
und auch einer speziellen Entlohnung..!!
Arbeitszeiten von 12 Stunden sind laut Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt. Hier gilt die Regelarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und in Ausnahmefällen bis zu 10 Stunden am Tag (bei verlängerter Pausenzeit).
Bitte die geltenden Gesetze lesen!!!
Kann man ergooglen und JEDER Arbeitgeber hat die Pflicht, sich hier
kundig zu machen!! Denn es gibt auch eine gesetzliche Fürsorgepflicht
des AG seinen AN gegenüber!

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Anonymer Teilnehmer
23.02.2013 15:57
Tja schwieriges Thema,

falls du angestellt bist, und im Arbeitsvertrag eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart ist, hilft es immer wieder nur auf deine Verfügbarkeit hinzuweisen.

Ich mache das so, so wie ich im Moment im Stundenplan eingeteilt bin komme ich nicht auf meine ... Stunden. Kann man das ändern, ich kann in dieser Zeit dieses und jenes für die praxis erledigen.

Ich stehe für diese Zeit zur Verfügung und möchte dafür eingeteilt werden, sonst bekomme ich zuviele Minusstunden.

Auf ein konkrettes Maximum an Minusstunden einigen z.b. 15 Minusstunden. Der Rest ist Chefsache - Unternehmensrisiko - Ausser man/frau als Angestellte/r möchte Freistunden die diese 15 Stunden überschreiten.
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Tja schwieriges Thema, falls du angestellt bist, und im Arbeitsvertrag eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart ist, hilft es immer wieder nur auf deine Verfügbarkeit hinzuweisen. Ich mache das so, so wie ich im Moment im Stundenplan eingeteilt bin komme ich nicht auf meine ... Stunden. Kann man das ändern, ich kann in dieser Zeit dieses und jenes für die praxis erledigen. Ich stehe für diese Zeit zur Verfügung und möchte dafür eingeteilt werden, sonst bekomme ich zuviele Minusstunden. Auf ein konkrettes Maximum an Minusstunden einigen z.b. 15 Minusstunden. Der Rest ist Chefsache - Unternehmensrisiko - Ausser man/frau als Angestellte/r möchte Freistunden die diese 15 Stunden überschreiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Tja schwieriges Thema,

falls du angestellt bist, und im Arbeitsvertrag eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart ist, hilft es immer wieder nur auf deine Verfügbarkeit hinzuweisen.

Ich mache das so, so wie ich im Moment im Stundenplan eingeteilt bin komme ich nicht auf meine ... Stunden. Kann man das ändern, ich kann in dieser Zeit dieses und jenes für die praxis erledigen.

Ich stehe für diese Zeit zur Verfügung und möchte dafür eingeteilt werden, sonst bekomme ich zuviele Minusstunden.

Auf ein konkrettes Maximum an Minusstunden einigen z.b. 15 Minusstunden. Der Rest ist Chefsache - Unternehmensrisiko - Ausser man/frau als Angestellte/r möchte Freistunden die diese 15 Stunden überschreiten.



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