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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Rückzahlung Fortbildungskosten

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Neues Thema
Rückzahlung Fortbildungskosten
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Anonymer Teilnehmer
27.01.2013 16:19
Hallo,

jetzt muß ich mich doch auch mal aufregen....
Ich soll eine Ausbildung zum Bobath-Therapeuten machen, was ich eigentlich ganz toll finde.
Aber jetzt der Haken an der Sache: Ausbildungsdauer 16 Tage, die sollen als Urlaub oder Überstunden genommen werden
Lehrgangskosten ca. 1600 Euro, bezahlt AG unter der Bedingung, dass ich mich 3 Jahre an die Praxis binde :rage:

In der Vereinbarung steht: ... verpflichtet sich, sollte sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.02.2016 beenden, die Kursgebühr in voller Höhe zurück zu zahlen.

Ich habe mir einige Infos über Rückzahlung von Fortbildung zusammengesucht. Werde dies natürlich auch meinem AG mitteilen, mal sehen was daraus wird.

So nun hab ich mir meinen Ärger auch mal Luft gemacht, auch wenn es kein konstruktiver Beitrag war

:blush:) Schönen Sonntag noch

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Hallo, jetzt muß ich mich doch auch mal aufregen.... Ich soll eine Ausbildung zum Bobath-Therapeuten machen, was ich eigentlich ganz toll finde. Aber jetzt der Haken an der Sache: Ausbildungsdauer 16 Tage, die sollen als Urlaub oder Überstunden genommen werden Lehrgangskosten ca. 1600 Euro, bezahlt AG unter der Bedingung, dass ich mich 3 Jahre an die Praxis binde :rage: In der Vereinbarung steht: ... verpflichtet sich, sollte sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.02.2016 beenden, die Kursgebühr in voller Höhe zurück zu zahlen. Ich habe mir einige Infos über Rückzahlung von Fortbildung zusammengesucht. Werde dies natürlich auch meinem AG mitteilen, mal sehen was daraus wird. So nun hab ich mir meinen Ärger auch mal Luft gemacht, auch wenn es kein konstruktiver Beitrag war :blush:) Schönen Sonntag noch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

jetzt muß ich mich doch auch mal aufregen....
Ich soll eine Ausbildung zum Bobath-Therapeuten machen, was ich eigentlich ganz toll finde.
Aber jetzt der Haken an der Sache: Ausbildungsdauer 16 Tage, die sollen als Urlaub oder Überstunden genommen werden
Lehrgangskosten ca. 1600 Euro, bezahlt AG unter der Bedingung, dass ich mich 3 Jahre an die Praxis binde :rage:

In der Vereinbarung steht: ... verpflichtet sich, sollte sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.02.2016 beenden, die Kursgebühr in voller Höhe zurück zu zahlen.

Ich habe mir einige Infos über Rückzahlung von Fortbildung zusammengesucht. Werde dies natürlich auch meinem AG mitteilen, mal sehen was daraus wird.

So nun hab ich mir meinen Ärger auch mal Luft gemacht, auch wenn es kein konstruktiver Beitrag war

:blush:) Schönen Sonntag noch

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Hilde Rusche - Dullendorf
27.01.2013 16:36
Über Überstunden und Urlaub lässt sich sicher reden - aber bitteschön, weshalb sollte der AG eine FoBi finanzieren, von der er nix hat, weil Du im nächsten halben Jahr "entschwindest" ??? Würde ich auch nicht machen. Über die Bindungszeiten kann Dich ein Anwalt informieren, da gibt es bereits Entscheidungen. Drei Jahre sind sicher zuviel, für eine FoBi, die nur 16 Tage andauert. Rückzahlungen sind in der Regel auch gestaffelt.
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Über Überstunden und Urlaub lässt sich sicher reden - aber bitteschön, weshalb sollte der AG eine FoBi finanzieren, von der er nix hat, weil Du im nächsten halben Jahr "entschwindest" ??? Würde ich auch nicht machen. Über die Bindungszeiten kann Dich ein Anwalt informieren, da gibt es bereits Entscheidungen. Drei Jahre sind sicher zuviel, für eine FoBi, die nur 16 Tage andauert. Rückzahlungen sind in der Regel auch gestaffelt.
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TheStonie
27.01.2013 17:54
Lass dich am besten von einem Arbeitsrechtler beraten. Wenn die Formulierung nicht richtig ist, ist die Vereinbarung ggfs. komplett nichtig und du brauchst gar nix zurückzahlen, wenn du gehst.
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Lass dich am besten von einem Arbeitsrechtler beraten. Wenn die Formulierung nicht richtig ist, ist die Vereinbarung ggfs. komplett nichtig und du brauchst gar nix zurückzahlen, wenn du gehst.
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TheStonie schrieb:

Lass dich am besten von einem Arbeitsrechtler beraten. Wenn die Formulierung nicht richtig ist, ist die Vereinbarung ggfs. komplett nichtig und du brauchst gar nix zurückzahlen, wenn du gehst.

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2013 18:00
Mein AG soll mir die Fobi ja nicht finanzieren, ohne dass er davon etwas hätte, aber voll zurückzahlen? Nein das sehe ich nicht ein.
Ich bin jetzt 10 Jahre in dem Betrieb, habe MT (selbst finanziert + Urlaub genommen) und MLD auch in Eigenfinanzierung und Urlaub (diesen unbezahlt).
Aber irgendwann ist auch mal Schluß, v.a. bei nicht mal 9 Euro Stundenlohn, das kann ich mir auch nicht leisten.
Meine Aufgabe ist es auch nicht einen ordentlichen Vertrag aufzustellen, dies ist meines Erachtens Sache des AG.

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Mein AG soll mir die Fobi ja nicht finanzieren, ohne dass er davon etwas hätte, aber voll zurückzahlen? Nein das sehe ich nicht ein. Ich bin jetzt 10 Jahre in dem Betrieb, habe MT (selbst finanziert + Urlaub genommen) und MLD auch in Eigenfinanzierung und Urlaub (diesen unbezahlt). Aber irgendwann ist auch mal Schluß, v.a. bei nicht mal 9 Euro Stundenlohn, das kann ich mir auch nicht leisten. Meine Aufgabe ist es auch nicht einen ordentlichen Vertrag aufzustellen, dies ist meines Erachtens Sache des AG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mein AG soll mir die Fobi ja nicht finanzieren, ohne dass er davon etwas hätte, aber voll zurückzahlen? Nein das sehe ich nicht ein.
Ich bin jetzt 10 Jahre in dem Betrieb, habe MT (selbst finanziert + Urlaub genommen) und MLD auch in Eigenfinanzierung und Urlaub (diesen unbezahlt).
Aber irgendwann ist auch mal Schluß, v.a. bei nicht mal 9 Euro Stundenlohn, das kann ich mir auch nicht leisten.
Meine Aufgabe ist es auch nicht einen ordentlichen Vertrag aufzustellen, dies ist meines Erachtens Sache des AG.

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Anonymer Teilnehmer
27.01.2013 18:02
:smile: Wäre ne Möglichkeit, aber da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen
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:smile: Wäre ne Möglichkeit, aber da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

:smile: Wäre ne Möglichkeit, aber da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen

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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Über Überstunden und Urlaub lässt sich sicher reden - aber bitteschön, weshalb sollte der AG eine FoBi finanzieren, von der er nix hat, weil Du im nächsten halben Jahr "entschwindest" ??? Würde ich auch nicht machen. Über die Bindungszeiten kann Dich ein Anwalt informieren, da gibt es bereits Entscheidungen. Drei Jahre sind sicher zuviel, für eine FoBi, die nur 16 Tage andauert. Rückzahlungen sind in der Regel auch gestaffelt.

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JürgenK
27.01.2013 18:00
Hm...ich kenne keinen Bobathkurs der nur 16 Tage dauert (um dann eine abrechenbare Leistung erbringen zu können) :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hm...ich kenne keinen Bobathkurs der nur 16 Tage dauert (um dann eine abrechenbare Leistung erbringen zu können) :unamused: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer
27.01.2013 18:09
Teil 1 - 2 Wochen und Teil 2 - 1 Woche. Mit 158 UE abrechenbar bei KK
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Teil 1 - 2 Wochen und Teil 2 - 1 Woche. Mit 158 UE abrechenbar bei KK
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Teil 1 - 2 Wochen und Teil 2 - 1 Woche. Mit 158 UE abrechenbar bei KK

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Pinguin0205
27.01.2013 20:20
Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben?

Dein Chef hat sehr wohl was davon !!!!

Die Ausbildungskosten brauchst nicht zurück zahlen!!! Bis 2016 :point_up: :confused:
Das geht schon mal komplett in die Hose!!!

Da brauchst du dir gar keine Sorgen machen.
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Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben? Dein Chef hat sehr wohl was davon !!!! Die Ausbildungskosten brauchst nicht zurück zahlen!!! Bis 2016 :point_up: :confused: Das geht schon mal komplett in die Hose!!! Da brauchst du dir gar keine Sorgen machen.
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Pinguin0205 schrieb:

Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben?

Dein Chef hat sehr wohl was davon !!!!

Die Ausbildungskosten brauchst nicht zurück zahlen!!! Bis 2016 :point_up: :confused:
Das geht schon mal komplett in die Hose!!!

Da brauchst du dir gar keine Sorgen machen.

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camposina
28.01.2013 00:01
Wer zahlt, wenn du die praktische Prüfung nicht schaffst? :tired_face: Für die Wiederholung benötigst du nämlich wieder Zeit und Geld? :kissing_closed_eyes:
Schönen Gruß
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Wer zahlt, wenn du die praktische Prüfung nicht schaffst? :tired_face: Für die Wiederholung benötigst du nämlich wieder Zeit und Geld? :kissing_closed_eyes: Schönen Gruß
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camposina schrieb:

Wer zahlt, wenn du die praktische Prüfung nicht schaffst? :tired_face: Für die Wiederholung benötigst du nämlich wieder Zeit und Geld? :kissing_closed_eyes:
Schönen Gruß

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Steff20
28.01.2013 08:08
So ein Vertrag hat (zumindet vor Gericht) keine Gültigkeit.

Es gibt genaue Staffelungen in welchem Umfang und welcher Zeitdauer eine Fortbildung bei Verlassen eines Betriebes zurück gezahlt werden muss.

Wenn dein Chef will, dass du die Fobi machst, dann wäre es zumindest mal schön, dafür den ein oder anderen Tag beurlaubt zu werden.
Bei 1600 Euro ist eine Praxisbindung von 3 Jahren nicht gerechtfertigt. Du bringst ihm in der Zeit ja auch einen Mehrnutzen ein.

Ich an deiner Stelle würde ihm vorschlagen, ein Drittel der Kurszeit als Fobiurlaub zu bekommen, ein Drittel der Fobi selbst zu zahlen und eine Bindung von maximal einem Jahr. Bei früherem Verlassen wird anteilig monatlich das Geld zurück bezahlt. Also je später du gehst, desto fairer für beide, je früher du gehst desto fairer für beide.
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• Pinguin0205
So ein Vertrag hat (zumindet vor Gericht) keine Gültigkeit. Es gibt genaue Staffelungen in welchem Umfang und welcher Zeitdauer eine Fortbildung bei Verlassen eines Betriebes zurück gezahlt werden muss. Wenn dein Chef will, dass du die Fobi machst, dann wäre es zumindest mal schön, dafür den ein oder anderen Tag beurlaubt zu werden. Bei 1600 Euro ist eine Praxisbindung von 3 Jahren nicht gerechtfertigt. Du bringst ihm in der Zeit ja auch einen Mehrnutzen ein. Ich an deiner Stelle würde ihm vorschlagen, ein Drittel der Kurszeit als Fobiurlaub zu bekommen, ein Drittel der Fobi selbst zu zahlen und eine Bindung von maximal einem Jahr. Bei früherem Verlassen wird anteilig monatlich das Geld zurück bezahlt. Also je später du gehst, desto fairer für beide, je früher du gehst desto fairer für beide.
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Steff20 schrieb:

So ein Vertrag hat (zumindet vor Gericht) keine Gültigkeit.

Es gibt genaue Staffelungen in welchem Umfang und welcher Zeitdauer eine Fortbildung bei Verlassen eines Betriebes zurück gezahlt werden muss.

Wenn dein Chef will, dass du die Fobi machst, dann wäre es zumindest mal schön, dafür den ein oder anderen Tag beurlaubt zu werden.
Bei 1600 Euro ist eine Praxisbindung von 3 Jahren nicht gerechtfertigt. Du bringst ihm in der Zeit ja auch einen Mehrnutzen ein.

Ich an deiner Stelle würde ihm vorschlagen, ein Drittel der Kurszeit als Fobiurlaub zu bekommen, ein Drittel der Fobi selbst zu zahlen und eine Bindung von maximal einem Jahr. Bei früherem Verlassen wird anteilig monatlich das Geld zurück bezahlt. Also je später du gehst, desto fairer für beide, je früher du gehst desto fairer für beide.

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nadine180
28.01.2013 23:26
Also mein Bobath-Kurs dauerte 3x5 Tage plus Projektarbeit zwischen dem 2ten und 3ten Teil. Mit dem Zertifikat kann ich KG-ZNS abrechnen.

Mir wurde damals ein drittel vom Chef finanziert und da ich knapp 6 Monate danach gekündigt habe,musste ich das auch zurückzahlen,da meine Vereinbarung auf 1 Jahr galt.

LG
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Also mein Bobath-Kurs dauerte 3x5 Tage plus Projektarbeit zwischen dem 2ten und 3ten Teil. Mit dem Zertifikat kann ich KG-ZNS abrechnen. Mir wurde damals ein drittel vom Chef finanziert und da ich knapp 6 Monate danach gekündigt habe,musste ich das auch zurückzahlen,da meine Vereinbarung auf 1 Jahr galt. LG
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nadine180 schrieb:

Also mein Bobath-Kurs dauerte 3x5 Tage plus Projektarbeit zwischen dem 2ten und 3ten Teil. Mit dem Zertifikat kann ich KG-ZNS abrechnen.

Mir wurde damals ein drittel vom Chef finanziert und da ich knapp 6 Monate danach gekündigt habe,musste ich das auch zurückzahlen,da meine Vereinbarung auf 1 Jahr galt.

LG

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JürgenK schrieb:

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