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Team wird im Sommer( Sternschanze)
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Kollegen/-in freuen....
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Stundenkonto Vertragliche Regelung

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Neues Thema
Stundenkonto Vertragliche Regelung
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Pinguin0205
04.02.2013 14:22
Hallo, ich habe eine Frage. Was muss denn genau geregelt im Vertrag stehen, wenn es um das sogenannte Stundenkonto geht ?

Was genau muss drin stehen, damit ich nicht wieder die blöde bin. ???

Eine liebe Freundin hat gerade so ein Problem.

Sie hatte jetzt 2 Gespräche und es ging auch wieder um das Stundenkonto - System. Man sagte ihr , wenn Pat. absagen oder es ist eine Lücke im Plan,... muss Sie dafür gerade stehen. Sprich es wird ihr vom Gehalt abgezogen. Das geht ja schon mal gar nicht. Ich sagte ihr,.... dass ich mich schlau mache für sie. Ich hatte genau so etwas . Und ich klärte sie schon mal etwas auf. Ich bin damals vor Gericht gegangen und ich habe Recht bekommen. Mein EX Chef musste fett zurück zahlen.

Meine Frage : Wie soll denn die Genaue Wortwahl aussehen, wenn es um dieses Thema geht. Das es fair und Gerecht geregelt wird.

Früher gehen oder Später kommen ist ja alles kein Thema.

Wie sieht es denn mit den Pausenregelungen aus. Denn der Chef kann doch wenn er lusitg ist,.... die Pause verlängern. Damit er wieder besser da steht.

Also ich hoffe auf Hilfe. Mir wäre das auch mal wichtig zu wissen,... was und wie es genau geregelt werden sollte. Wie sieht so ein Vertrag aus.
Auf was sollte man sich gar nicht einlassen?

Herzlichen Dank und schöne Grüße aus dem Schnee



[bearbeitet am 04.02.13 15:11]
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Hallo, ich habe eine Frage. Was muss denn genau geregelt im Vertrag stehen, wenn es um das sogenannte Stundenkonto geht ? Was genau muss drin stehen, damit ich nicht wieder die blöde bin. ??? Eine liebe Freundin hat gerade so ein Problem. Sie hatte jetzt 2 Gespräche und es ging auch wieder um das Stundenkonto - System. Man sagte ihr , wenn Pat. absagen oder es ist eine Lücke im Plan,... muss Sie dafür gerade stehen. Sprich es wird ihr vom Gehalt abgezogen. Das geht ja schon mal gar nicht. Ich sagte ihr,.... dass ich mich schlau mache für sie. Ich hatte genau so etwas . Und ich klärte sie schon mal etwas auf. Ich bin damals vor Gericht gegangen und ich habe Recht bekommen. Mein EX Chef musste fett zurück zahlen. Meine Frage : Wie soll denn die Genaue Wortwahl aussehen, wenn es um dieses Thema geht. Das es fair und Gerecht geregelt wird. Früher gehen oder Später kommen ist ja alles kein Thema. Wie sieht es denn mit den Pausenregelungen aus. Denn der Chef kann doch wenn er lusitg ist,.... die Pause verlängern. Damit er wieder besser da steht. Also ich hoffe auf Hilfe. Mir wäre das auch mal wichtig zu wissen,... was und wie es genau geregelt werden sollte. Wie sieht so ein Vertrag aus. Auf was sollte man sich gar nicht einlassen? Herzlichen Dank und schöne Grüße aus dem Schnee [bearbeitet am 04.02.13 15:11]
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Pinguin0205 schrieb:

Hallo, ich habe eine Frage. Was muss denn genau geregelt im Vertrag stehen, wenn es um das sogenannte Stundenkonto geht ?

Was genau muss drin stehen, damit ich nicht wieder die blöde bin. ???

Eine liebe Freundin hat gerade so ein Problem.

Sie hatte jetzt 2 Gespräche und es ging auch wieder um das Stundenkonto - System. Man sagte ihr , wenn Pat. absagen oder es ist eine Lücke im Plan,... muss Sie dafür gerade stehen. Sprich es wird ihr vom Gehalt abgezogen. Das geht ja schon mal gar nicht. Ich sagte ihr,.... dass ich mich schlau mache für sie. Ich hatte genau so etwas . Und ich klärte sie schon mal etwas auf. Ich bin damals vor Gericht gegangen und ich habe Recht bekommen. Mein EX Chef musste fett zurück zahlen.

Meine Frage : Wie soll denn die Genaue Wortwahl aussehen, wenn es um dieses Thema geht. Das es fair und Gerecht geregelt wird.

Früher gehen oder Später kommen ist ja alles kein Thema.

Wie sieht es denn mit den Pausenregelungen aus. Denn der Chef kann doch wenn er lusitg ist,.... die Pause verlängern. Damit er wieder besser da steht.

Also ich hoffe auf Hilfe. Mir wäre das auch mal wichtig zu wissen,... was und wie es genau geregelt werden sollte. Wie sieht so ein Vertrag aus.
Auf was sollte man sich gar nicht einlassen?

Herzlichen Dank und schöne Grüße aus dem Schnee



[bearbeitet am 04.02.13 15:11]

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Biancchen
04.02.2013 15:17
Hallo Pinguin,

Lücken während der Arbeitszeit sind vom AG zu bezahlen, es sei denn, die Lücken liegen am Anfang oder Ende des Plans: dann dürfen die abgezogen werden, sofern der AN freiwillig geht. Möchte er aber da bleiben, ist das theoretisch Arbeitszeit.

Auch vor/nach Pausen wäre das meiner Meinung nach Arbeitszeit.
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Hallo Pinguin, Lücken während der Arbeitszeit sind vom AG zu bezahlen, es sei denn, die Lücken liegen am Anfang oder Ende des Plans: dann dürfen die abgezogen werden, sofern der AN freiwillig geht. Möchte er aber da bleiben, ist das theoretisch Arbeitszeit. Auch vor/nach Pausen wäre das meiner Meinung nach Arbeitszeit.
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Biancchen schrieb:

Hallo Pinguin,

Lücken während der Arbeitszeit sind vom AG zu bezahlen, es sei denn, die Lücken liegen am Anfang oder Ende des Plans: dann dürfen die abgezogen werden, sofern der AN freiwillig geht. Möchte er aber da bleiben, ist das theoretisch Arbeitszeit.

Auch vor/nach Pausen wäre das meiner Meinung nach Arbeitszeit.

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don
04.02.2013 18:49
Alle diese Dinge müssen im Arbeitsvertrag festgehalten sein, sind sie es nicht tritt die gestezliche Regelung in Kraft. Der AG kann überhaupt nichts einfach so nach gut Dünken beschliessen und verändern. Lücken betreffen das unternehmerische Risiko und sind nicht auf den AN abwälzbar, weder vor noch nach der Arbeitszeit. Schon garnicht während selbiger.
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Alle diese Dinge müssen im Arbeitsvertrag festgehalten sein, sind sie es nicht tritt die gestezliche Regelung in Kraft. Der AG kann überhaupt nichts einfach so nach gut Dünken beschliessen und verändern. Lücken betreffen das unternehmerische Risiko und sind nicht auf den AN abwälzbar, weder vor noch nach der Arbeitszeit. Schon garnicht während selbiger.
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Pinguin0205
04.02.2013 22:23
Hallo Bianchen,.... Danke für deine liebe Antwort. Das weiß ich bereits.
Bin dich vor Gericht und habe recht bekommen.

Aber was muss denn genau im Vertrag stehen?
Ich habe Angst das mir das auch noch mal passiert. Und meiner besten Freundin möchte ich so eine Arbeitssituation nicht zu muten.
Das habe ich eine Weile gemacht und möchte diesen Scheiß nicht noch mal haben. Und wünsche es keinen unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Deswegen möchte ich mich erkündigen. Was für uns beide rechtens ist.

Welche genauen Worte müssen drin stehen, damit das Dtundenkonto auf beiden Seiten fair abläuft. Und nicht das Risiko von Chef auf die AN abgewälzt wird.

Schönen Abend , Pinguin
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Hallo Bianchen,.... Danke für deine liebe Antwort. Das weiß ich bereits. Bin dich vor Gericht und habe recht bekommen. Aber was muss denn genau im Vertrag stehen? Ich habe Angst das mir das auch noch mal passiert. Und meiner besten Freundin möchte ich so eine Arbeitssituation nicht zu muten. Das habe ich eine Weile gemacht und möchte diesen Scheiß nicht noch mal haben. Und wünsche es keinen unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Deswegen möchte ich mich erkündigen. Was für uns beide rechtens ist. Welche genauen Worte müssen drin stehen, damit das Dtundenkonto auf beiden Seiten fair abläuft. Und nicht das Risiko von Chef auf die AN abgewälzt wird. Schönen Abend , Pinguin
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Pinguin0205 schrieb:

Hallo Bianchen,.... Danke für deine liebe Antwort. Das weiß ich bereits.
Bin dich vor Gericht und habe recht bekommen.

Aber was muss denn genau im Vertrag stehen?
Ich habe Angst das mir das auch noch mal passiert. Und meiner besten Freundin möchte ich so eine Arbeitssituation nicht zu muten.
Das habe ich eine Weile gemacht und möchte diesen Scheiß nicht noch mal haben. Und wünsche es keinen unter solchen Bedingungen zu arbeiten. Deswegen möchte ich mich erkündigen. Was für uns beide rechtens ist.

Welche genauen Worte müssen drin stehen, damit das Dtundenkonto auf beiden Seiten fair abläuft. Und nicht das Risiko von Chef auf die AN abgewälzt wird.

Schönen Abend , Pinguin

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Shakespeare
05.02.2013 09:48
Üblich ist, dass die Arbeitszeit nicht in Form von Wochenstunden sondern halbjährlich (vierteljählich, jährlich) definiert wird und der Passus die AZ werden entspr. der betrieblichen Erfordernis also nach Arbeitsanfall festgelegt.
Alle gesetzlichen Vorgaben müßen hierbei eingehalten werden, vertragliche Bestimmungen die dagegen verstoßen sind nichtig. Hierzu zählen u.a. die Lohnforzahlungspflicht im Falle von Krankheit, Urlaub, Feiertagen und auch im Falle von Betriebsstörungen. Hierzu zählen kurzfr. Absagen, "Auftragsschwankungen", kaputter Fahrstuhl etc., also Dinge die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat (siehe Beitrag von Biancchen). Ebenso sollen die Überstunden bzw. Mehrarbeit zeitlich so eingegrenzt werden, dass für beide Seiten eine Planbarkeit von AZ und Freizeit möglich bleibt. Die weiteren Punkte hat @eska aufgeführt. Gruß S.

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• Hakan Uludüz
Üblich ist, dass die Arbeitszeit nicht in Form von Wochenstunden sondern halbjährlich (vierteljählich, jährlich) definiert wird und der Passus die AZ werden entspr. der betrieblichen Erfordernis also nach Arbeitsanfall festgelegt. Alle gesetzlichen Vorgaben müßen hierbei eingehalten werden, vertragliche Bestimmungen die dagegen verstoßen sind nichtig. Hierzu zählen u.a. die Lohnforzahlungspflicht im Falle von Krankheit, Urlaub, Feiertagen und auch im Falle von Betriebsstörungen. Hierzu zählen kurzfr. Absagen, "Auftragsschwankungen", kaputter Fahrstuhl etc., also Dinge die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat (siehe Beitrag von Biancchen). Ebenso sollen die Überstunden bzw. Mehrarbeit zeitlich so eingegrenzt werden, dass für beide Seiten eine Planbarkeit von AZ und Freizeit möglich bleibt. Die weiteren Punkte hat @eska aufgeführt. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Üblich ist, dass die Arbeitszeit nicht in Form von Wochenstunden sondern halbjährlich (vierteljählich, jährlich) definiert wird und der Passus die AZ werden entspr. der betrieblichen Erfordernis also nach Arbeitsanfall festgelegt.
Alle gesetzlichen Vorgaben müßen hierbei eingehalten werden, vertragliche Bestimmungen die dagegen verstoßen sind nichtig. Hierzu zählen u.a. die Lohnforzahlungspflicht im Falle von Krankheit, Urlaub, Feiertagen und auch im Falle von Betriebsstörungen. Hierzu zählen kurzfr. Absagen, "Auftragsschwankungen", kaputter Fahrstuhl etc., also Dinge die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat (siehe Beitrag von Biancchen). Ebenso sollen die Überstunden bzw. Mehrarbeit zeitlich so eingegrenzt werden, dass für beide Seiten eine Planbarkeit von AZ und Freizeit möglich bleibt. Die weiteren Punkte hat @eska aufgeführt. Gruß S.

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redvine
05.02.2013 10:29
Wer so ein Arbeitsvertrag unterschreibt, der ist selber schuld und dem ist auch nicht mehr zu helfen.

Gruß redvine
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Wer so ein Arbeitsvertrag unterschreibt, der ist selber schuld und dem ist auch nicht mehr zu helfen. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Wer so ein Arbeitsvertrag unterschreibt, der ist selber schuld und dem ist auch nicht mehr zu helfen.

Gruß redvine

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joana24
15.06.2013 21:17
und du hast bestimmt in deinem leben immer alles richtig gemacht oder was?!
was für ein hohler kommentar! :clap:

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und du hast bestimmt in deinem leben immer alles richtig gemacht oder was?! was für ein hohler kommentar! :clap:
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joana24 schrieb:

und du hast bestimmt in deinem leben immer alles richtig gemacht oder was?!
was für ein hohler kommentar! :clap:

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don schrieb:

Alle diese Dinge müssen im Arbeitsvertrag festgehalten sein, sind sie es nicht tritt die gestezliche Regelung in Kraft. Der AG kann überhaupt nichts einfach so nach gut Dünken beschliessen und verändern. Lücken betreffen das unternehmerische Risiko und sind nicht auf den AN abwälzbar, weder vor noch nach der Arbeitszeit. Schon garnicht während selbiger.

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chipchap
04.02.2013 23:24
Wenn ich "Arbeitszeitkonto" google, bekomme
ich sehr viele Informationen..
Ansonsten: bei ver.di nachfragen.

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Wenn ich "Arbeitszeitkonto" google, bekomme ich sehr viele Informationen.. Ansonsten: bei ver.di nachfragen.
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chipchap schrieb:

Wenn ich "Arbeitszeitkonto" google, bekomme
ich sehr viele Informationen..
Ansonsten: bei ver.di nachfragen.

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eska
05.02.2013 07:12
Na, da hab ich doch was gefunden - auch für Pinguin :smile: Den Vertragsfuchs unter uns.
Für die Freundin einer Schwägerin, die eine Bekannte hat, die immer mit dem gleichen Bus fährt, in dem jemand erzählt hat, daß ein Bekannter jemanden kennt, der Regelungen zum Stundenkonto sucht :smile: :smile: :smile:

Link

Scheint allerdings - das muss ich zugeben - etwas alt zu sein. Vielleicht dennoch interessant =
+/- Grenze definieren
Ausgleich definieren
Ausfälle definieren (eine Leerzeit durch Pat, der kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt, ist KEINE schlechte Auftragslage!!!)
Ab der wievielten Stunde ist eine Überstunde fällig
Urlaub/Insolvenz - gilt auch heute noch
Kontenausgleich bei Kündigung/Austritt

Generell vorsichtig sollte man sein, wenn der AG einige Passagen im Anhang fixiert. Das darf er, er vermeidet damit aber Änderungsverträge. Wenn also der Vertrag mehrere Verweise s. Anhang beinhaltet, kann er diese dort festgehaltenen Teile jederzeit ändern, ohne einen neuen Vertrag unterzeichnen zu müssen.

= recht unfangreich, einen individuellen Wortlaut wird dir niemand geben. Zumal um den Pinguin recht eisige Luft weht, wenn ihm dann was nicht passt!

Gruß eska



[bearbeitet am 05.02.13 07:24]
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• don
Na, da hab ich doch was gefunden - auch für Pinguin :smile: Den Vertragsfuchs unter uns. Für die Freundin einer Schwägerin, die eine Bekannte hat, die immer mit dem gleichen Bus fährt, in dem jemand erzählt hat, daß ein Bekannter jemanden kennt, der Regelungen zum Stundenkonto sucht :smile: :smile: :smile: http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/BV_Arbeitszeitkonten.pdf Scheint allerdings - das muss ich zugeben - etwas alt zu sein. Vielleicht dennoch interessant = +/- Grenze definieren Ausgleich definieren Ausfälle definieren (eine Leerzeit durch Pat, der kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt, ist KEINE schlechte Auftragslage!!!) Ab der wievielten Stunde ist eine Überstunde fällig Urlaub/Insolvenz - gilt auch heute noch Kontenausgleich bei Kündigung/Austritt Generell vorsichtig sollte man sein, wenn der AG einige Passagen im Anhang fixiert. Das darf er, er vermeidet damit aber Änderungsverträge. Wenn also der Vertrag mehrere Verweise s. Anhang beinhaltet, kann er diese dort festgehaltenen Teile jederzeit ändern, ohne einen neuen Vertrag unterzeichnen zu müssen. = recht unfangreich, einen individuellen Wortlaut wird dir niemand geben. Zumal um den Pinguin recht eisige Luft weht, wenn ihm dann was nicht passt! Gruß eska [bearbeitet am 05.02.13 07:24]
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eska schrieb:

Na, da hab ich doch was gefunden - auch für Pinguin :smile: Den Vertragsfuchs unter uns.
Für die Freundin einer Schwägerin, die eine Bekannte hat, die immer mit dem gleichen Bus fährt, in dem jemand erzählt hat, daß ein Bekannter jemanden kennt, der Regelungen zum Stundenkonto sucht :smile: :smile: :smile:

Link

Scheint allerdings - das muss ich zugeben - etwas alt zu sein. Vielleicht dennoch interessant =
+/- Grenze definieren
Ausgleich definieren
Ausfälle definieren (eine Leerzeit durch Pat, der kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt, ist KEINE schlechte Auftragslage!!!)
Ab der wievielten Stunde ist eine Überstunde fällig
Urlaub/Insolvenz - gilt auch heute noch
Kontenausgleich bei Kündigung/Austritt

Generell vorsichtig sollte man sein, wenn der AG einige Passagen im Anhang fixiert. Das darf er, er vermeidet damit aber Änderungsverträge. Wenn also der Vertrag mehrere Verweise s. Anhang beinhaltet, kann er diese dort festgehaltenen Teile jederzeit ändern, ohne einen neuen Vertrag unterzeichnen zu müssen.

= recht unfangreich, einen individuellen Wortlaut wird dir niemand geben. Zumal um den Pinguin recht eisige Luft weht, wenn ihm dann was nicht passt!

Gruß eska



[bearbeitet am 05.02.13 07:24]

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redvine
05.02.2013 10:38
Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass ein Arbeitsvertrag der dies alles berücksichtigt zu kompliziert wird, schlussendlich Fehler enthält und damit unwirksam ist.

Vertraglich eine feste Wochenstundenzahl vereinbaren, Arbeitszeiten … Mündlich ein Arbeitszeitkonto vereinbaren und durchführen. Der Arbeitgeber sorgt für Patienten und trägt im Zweifelsfall das Risiko.

Wenn viele Minusstunden anfallen, dann funktioniert das Ganze sowieso nicht.

Gruß redvine
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Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass ein Arbeitsvertrag der dies alles berücksichtigt zu kompliziert wird, schlussendlich Fehler enthält und damit unwirksam ist. Vertraglich eine feste Wochenstundenzahl vereinbaren, Arbeitszeiten … Mündlich ein Arbeitszeitkonto vereinbaren und durchführen. Der Arbeitgeber sorgt für Patienten und trägt im Zweifelsfall das Risiko. Wenn viele Minusstunden anfallen, dann funktioniert das Ganze sowieso nicht. Gruß redvine
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Pinguin0205
05.02.2013 13:12
Hallo, ja mir ist kalt. Nun ich bedanke mich erst mal für die Antwort.

Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe . Selber schuld :flushed:

Sie steckt in einer zwickmühle.

Ich würde versuchen mich blöd zu stellen. Einfach auf dumm machen.
Ist ja kein FM

Schöne Grüße,
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Hallo, ja mir ist kalt. Nun ich bedanke mich erst mal für die Antwort. Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe . Selber schuld :flushed: Sie steckt in einer zwickmühle. Ich würde versuchen mich blöd zu stellen. Einfach auf dumm machen. Ist ja kein FM Schöne Grüße,
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Pinguin0205 schrieb:

Hallo, ja mir ist kalt. Nun ich bedanke mich erst mal für die Antwort.

Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe . Selber schuld :flushed:

Sie steckt in einer zwickmühle.

Ich würde versuchen mich blöd zu stellen. Einfach auf dumm machen.
Ist ja kein FM

Schöne Grüße,

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don
05.02.2013 16:15
Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe

Wenn Deine Freundin als PT arbeitssuchend ist scheint sie ja zumindest in einem der wenigen Orte zu leben wo man keine Arbeit als solche bekommt.... Davon abgesehen wird kein Mensch bei der Arge oder sonstwo einen anderen Menschen zwingen einen AV zu unterzeichnen der nicht den gesetzlichen Rahmen entspricht...
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• redbi
Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe Wenn Deine Freundin als PT arbeitssuchend ist scheint sie ja zumindest in einem der wenigen Orte zu leben wo man keine Arbeit als solche bekommt.... Davon abgesehen wird kein Mensch bei der Arge oder sonstwo einen anderen Menschen zwingen einen AV zu unterzeichnen der nicht den gesetzlichen Rahmen entspricht...
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don schrieb:

Nun meine liebe Freundin wird von der Arge dazu gezwungen so einen vertrag zu unterschreibe

Wenn Deine Freundin als PT arbeitssuchend ist scheint sie ja zumindest in einem der wenigen Orte zu leben wo man keine Arbeit als solche bekommt.... Davon abgesehen wird kein Mensch bei der Arge oder sonstwo einen anderen Menschen zwingen einen AV zu unterzeichnen der nicht den gesetzlichen Rahmen entspricht...

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Pinguin0205
05.02.2013 16:38
Gut dann wird sie sich jetzt wehren. Sie hat nächste wochen einen termin und will das klären. Und so einfach ixt heute auch nicht. Was gutes zu finden ist wirklich glück
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Gut dann wird sie sich jetzt wehren. Sie hat nächste wochen einen termin und will das klären. Und so einfach ixt heute auch nicht. Was gutes zu finden ist wirklich glück
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Pinguin0205 schrieb:

Gut dann wird sie sich jetzt wehren. Sie hat nächste wochen einen termin und will das klären. Und so einfach ixt heute auch nicht. Was gutes zu finden ist wirklich glück

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don
05.02.2013 18:02
Also bei uns ist es eher so dass es schwierig ist einen AN zu finden... Wo sucht Deine Freundin denn?
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Also bei uns ist es eher so dass es schwierig ist einen AN zu finden... Wo sucht Deine Freundin denn?
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don schrieb:

Also bei uns ist es eher so dass es schwierig ist einen AN zu finden... Wo sucht Deine Freundin denn?

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Pinguin0205
07.02.2013 14:41
So die Situation hat sich geändert bei Ihr. Sie rief mich gerade an. Und sagte mir , dass der Typ bei dem sie sich vorgestellt hat, gesagt hat das es Verträge von der ZNK sind. Und so hat er es auch der ARGE gesagt. Hallo, .... dass kann es doch nicht geben ODER ??? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass so etwas rechtens ist und das das die ZVK auch für gut heißt.
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So die Situation hat sich geändert bei Ihr. Sie rief mich gerade an. Und sagte mir , dass der Typ bei dem sie sich vorgestellt hat, gesagt hat das es Verträge von der ZNK sind. Und so hat er es auch der ARGE gesagt. Hallo, .... dass kann es doch nicht geben ODER ??? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass so etwas rechtens ist und das das die ZVK auch für gut heißt.
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Pinguin0205 schrieb:

So die Situation hat sich geändert bei Ihr. Sie rief mich gerade an. Und sagte mir , dass der Typ bei dem sie sich vorgestellt hat, gesagt hat das es Verträge von der ZNK sind. Und so hat er es auch der ARGE gesagt. Hallo, .... dass kann es doch nicht geben ODER ??? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass so etwas rechtens ist und das das die ZVK auch für gut heißt.

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don
07.02.2013 16:46
Auch wenn mich von dem einen oder anderen Verband nichts wundert, so glaube ich die ganze Sache so nicht. Eine Freundin teilt Dir mit das:.... Du hast den Vertrag nicht gesehen, sie hat den Vertrag evtl. nicht richtig verstanden etc. Am besten die Freundin nimmt diesen Vertrag und lässt ihn von unabhängiger Stelle prüfen.
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Auch wenn mich von dem einen oder anderen Verband nichts wundert, so glaube ich die ganze Sache so nicht. Eine Freundin teilt Dir mit das:.... Du hast den Vertrag nicht gesehen, sie hat den Vertrag evtl. nicht richtig verstanden etc. Am besten die Freundin nimmt diesen Vertrag und lässt ihn von unabhängiger Stelle prüfen.
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don schrieb:

Auch wenn mich von dem einen oder anderen Verband nichts wundert, so glaube ich die ganze Sache so nicht. Eine Freundin teilt Dir mit das:.... Du hast den Vertrag nicht gesehen, sie hat den Vertrag evtl. nicht richtig verstanden etc. Am besten die Freundin nimmt diesen Vertrag und lässt ihn von unabhängiger Stelle prüfen.

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Pinguin0205
07.02.2013 17:28
Ja das habe ich ihr auch soo gesagt ,... Das wird sie auch machen.
Sie will dort nicht arbeiten. Wenn es jetzt schon so zu geht !!!!
Nee ich würde das an Ihrer Stelle nicht machen .
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Ja das habe ich ihr auch soo gesagt ,... Das wird sie auch machen. Sie will dort nicht arbeiten. Wenn es jetzt schon so zu geht !!!! Nee ich würde das an Ihrer Stelle nicht machen .
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Pinguin0205 schrieb:

Ja das habe ich ihr auch soo gesagt ,... Das wird sie auch machen.
Sie will dort nicht arbeiten. Wenn es jetzt schon so zu geht !!!!
Nee ich würde das an Ihrer Stelle nicht machen .

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Vertraglich eine feste Wochenstundenzahl vereinbaren, Arbeitszeiten … Mündlich ein Arbeitszeitkonto vereinbaren und durchführen. Der Arbeitgeber sorgt für Patienten und trägt im Zweifelsfall das Risiko.

Wenn viele Minusstunden anfallen, dann funktioniert das Ganze sowieso nicht.

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