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Stundenlohn
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Anonymer Teilnehmer
11.02.2013 13:46
Was zahlt man denn einem Mitarbieter mit 12 Jahren Berufserfahrung, Fortbildungen MT und ML als Stundenlohn im Minijobverhältnis (brutto=netto)?

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Was zahlt man denn einem Mitarbieter mit 12 Jahren Berufserfahrung, Fortbildungen MT und ML als Stundenlohn im Minijobverhältnis (brutto=netto)?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Was zahlt man denn einem Mitarbieter mit 12 Jahren Berufserfahrung, Fortbildungen MT und ML als Stundenlohn im Minijobverhältnis (brutto=netto)?

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Pinguin0205
11.02.2013 16:55
14 netto

Bekomme jetzt 13 Euro und bin noch nicht so lange am Ball
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• Primo
14 netto Bekomme jetzt 13 Euro und bin noch nicht so lange am Ball
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Juwel
11.02.2013 17:45
Hi, was kann man als Physio Leitung in einem KH pro Stunde verlangen?

14Euro netto schreibt ihr hier, dachte das wird in Praxen eher Brutto gefordert.
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Hi, was kann man als Physio Leitung in einem KH pro Stunde verlangen? 14Euro netto schreibt ihr hier, dachte das wird in Praxen eher Brutto gefordert.
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Juwel schrieb:

Hi, was kann man als Physio Leitung in einem KH pro Stunde verlangen?

14Euro netto schreibt ihr hier, dachte das wird in Praxen eher Brutto gefordert.

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Leni C.
11.02.2013 17:54
Der Stundenlohn in einem Minijob bis 450 € ist zwar brutto, wird aber in diesem Fall netto ausbezahlt , da in der Regel der AG pauschal versteuert. Ein "normaler " AN muß natürlich von diesen 14 € seinen Anteil an den Sozialversicherungen noch abziehen. Dafür ist ein Minijobber aber auch nicht sozialversichert .
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Der Stundenlohn in einem Minijob bis 450 € ist zwar brutto, wird aber in diesem Fall netto ausbezahlt , da in der Regel der AG pauschal versteuert. Ein "normaler " AN muß natürlich von diesen 14 € seinen Anteil an den Sozialversicherungen noch abziehen. Dafür ist ein Minijobber aber auch nicht sozialversichert .
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Leni C. schrieb:

Der Stundenlohn in einem Minijob bis 450 € ist zwar brutto, wird aber in diesem Fall netto ausbezahlt , da in der Regel der AG pauschal versteuert. Ein "normaler " AN muß natürlich von diesen 14 € seinen Anteil an den Sozialversicherungen noch abziehen. Dafür ist ein Minijobber aber auch nicht sozialversichert .

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chipchap
11.02.2013 18:26
Ein Mini-Jobber IST sozialversichert. In diesem Fall zahlt nur der AG einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen.

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• gabriele639
Ein Mini-Jobber IST sozialversichert. In diesem Fall zahlt nur der AG einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen.
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chipchap schrieb:

Ein Mini-Jobber IST sozialversichert. In diesem Fall zahlt nur der AG einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen.

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Leni C.
11.02.2013 18:58
Unter sozialversichert meine ich, daß er nicht durch den Minijob krankenversichert ist und auch kein Arbeitslosengeld beziehen kann.
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Unter sozialversichert meine ich, daß er nicht durch den Minijob krankenversichert ist und auch kein Arbeitslosengeld beziehen kann.
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Leni C. schrieb:

Unter sozialversichert meine ich, daß er nicht durch den Minijob krankenversichert ist und auch kein Arbeitslosengeld beziehen kann.

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webpt
11.02.2013 21:00
...Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen...

Umgekehrt: ausdrücklich besteht RV- Pflicht. Der Mini- Jobber müßte gegenüber seinem AG ausdrücklich von dieser Pflicht wegoptieren ( schriftlich ). Genau dies ist bei ab 01.01.2013 beginnenden Minijobs neu. Der AG zahlt wie bisher 15 % und der Mini- Jobber die Differenz zu 18,9 %. Diese nunmehr grundsätzlich bestehende RV- Pflicht kostet den Mini- Jobber demzufolge 3,9 %.



[bearbeitet am 11.02.13 21:09]
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...Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen... Umgekehrt: ausdrücklich besteht RV- Pflicht. Der Mini- Jobber müßte gegenüber seinem AG ausdrücklich von dieser Pflicht wegoptieren ( schriftlich ). Genau dies ist bei ab 01.01.2013 beginnenden Minijobs neu. Der AG zahlt wie bisher 15 % und der Mini- Jobber die Differenz zu 18,9 %. Diese nunmehr grundsätzlich bestehende RV- Pflicht kostet den Mini- Jobber demzufolge 3,9 %. [bearbeitet am 11.02.13 21:09]
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webpt schrieb:

...Der Mini-Jobber kann (freiwillig) ebenfalls einen RV-Beitrag von seinem 450,-Gehalt abziehen lassen...

Umgekehrt: ausdrücklich besteht RV- Pflicht. Der Mini- Jobber müßte gegenüber seinem AG ausdrücklich von dieser Pflicht wegoptieren ( schriftlich ). Genau dies ist bei ab 01.01.2013 beginnenden Minijobs neu. Der AG zahlt wie bisher 15 % und der Mini- Jobber die Differenz zu 18,9 %. Diese nunmehr grundsätzlich bestehende RV- Pflicht kostet den Mini- Jobber demzufolge 3,9 %.



[bearbeitet am 11.02.13 21:09]

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Anonymer Teilnehmer
11.02.2013 21:30
Leute, wie das im Minijob mit den Versicherungen ist, ist mir klar. Ich wollte wissen, was man netto bezahlt. Dass die Knappschaftsbeiträge dazu kommen,weiß ich. Aber was zähle ich ihm netto dann?
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Leute, wie das im Minijob mit den Versicherungen ist, ist mir klar. Ich wollte wissen, was man netto bezahlt. Dass die Knappschaftsbeiträge dazu kommen,weiß ich. Aber was zähle ich ihm netto dann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Leute, wie das im Minijob mit den Versicherungen ist, ist mir klar. Ich wollte wissen, was man netto bezahlt. Dass die Knappschaftsbeiträge dazu kommen,weiß ich. Aber was zähle ich ihm netto dann?

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Pinguin0205
11.02.2013 21:34
Netto 12,50
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Netto 12,50
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Pinguin0205 schrieb:

Netto 12,50

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Anonymer Teilnehmer
11.02.2013 21:45
Danke, das ist doch mal ne hilfreiche Antwort ;o)
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Danke, das ist doch mal ne hilfreiche Antwort ;o)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke, das ist doch mal ne hilfreiche Antwort ;o)

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egon0711
12.02.2013 10:47
14 € halte ich für extrem gut bezahlt. Wenn man bedenkt, das davon noch ca. 30 Prozent pauschal vom AG abgeführt werden!

Da kommt der AG lockern auf über 18 €!!

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14 € halte ich für extrem gut bezahlt. Wenn man bedenkt, das davon noch ca. 30 Prozent pauschal vom AG abgeführt werden! Da kommt der AG lockern auf über 18 €!!
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egon0711 schrieb:

14 € halte ich für extrem gut bezahlt. Wenn man bedenkt, das davon noch ca. 30 Prozent pauschal vom AG abgeführt werden!

Da kommt der AG lockern auf über 18 €!!

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klaus Eberle
12.02.2013 11:33
....dann kommt der AG beim Angstellten AN aber weit höher als 18 Euro !!!



[bearbeitet am 12.02.13 11:33]
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....dann kommt der AG beim Angstellten AN aber weit höher als 18 Euro !!! [bearbeitet am 12.02.13 11:33]
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klaus Eberle schrieb:

....dann kommt der AG beim Angstellten AN aber weit höher als 18 Euro !!!



[bearbeitet am 12.02.13 11:33]

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c-physio
12.02.2013 11:59
12 -13
geringfügige kommen teurer als LSK angestellt weil 30 % nebenkosten bei Normalen nur 22%

Erfahrung ist egal die KK zahlt nicht mehr nur weil du Berufserfahrung hast
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12 -13 geringfügige kommen teurer als LSK angestellt weil 30 % nebenkosten bei Normalen nur 22% Erfahrung ist egal die KK zahlt nicht mehr nur weil du Berufserfahrung hast
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c-physio schrieb:

12 -13
geringfügige kommen teurer als LSK angestellt weil 30 % nebenkosten bei Normalen nur 22%

Erfahrung ist egal die KK zahlt nicht mehr nur weil du Berufserfahrung hast

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Pinguin0205 schrieb:

14 netto

Bekomme jetzt 13 Euro und bin noch nicht so lange am Ball

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klaus Eberle
11.02.2013 23:03
..14 netto..25er rhytmus...
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..14 netto..25er rhytmus...
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JBB
12.02.2013 07:42
das wären auf eine 40 Std. Woche umgerechnet 2422,-€ netto/Monat.

Nicht schlecht.
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das wären auf eine 40 Std. Woche umgerechnet 2422,-€ netto/Monat. Nicht schlecht.
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JBB schrieb:

das wären auf eine 40 Std. Woche umgerechnet 2422,-€ netto/Monat.

Nicht schlecht.

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Jörg Imbach
12.02.2013 07:54
gemessen an was?
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Jörg Imbach schrieb:

gemessen an was?

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Juwel
13.02.2013 09:46
Wie sieht es als leitender Angestellter im Klinikbereich aus?

Als Leitung könnte man doch durchaus 15-17 Euro verlangen, je nach Aufgabenbereich oder?
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Wie sieht es als leitender Angestellter im Klinikbereich aus? Als Leitung könnte man doch durchaus 15-17 Euro verlangen, je nach Aufgabenbereich oder?
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Juwel schrieb:

Wie sieht es als leitender Angestellter im Klinikbereich aus?

Als Leitung könnte man doch durchaus 15-17 Euro verlangen, je nach Aufgabenbereich oder?

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Sheldroen
14.02.2013 14:06
Oder, wahrscheinlich, "nur" 2053, da es zumindest in unserer Gegend absolut üblich ist, MinijobberInnen nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu entlohnen: Lücken, krank, Urlaub, Feiertage kosten die AG nix. Ist zwar nicht rechtens... Ich mach das anders und muss neuen Minijobberinnen jeweils aufwenig vorrechnen, warum sie bei mir deutlich weniger verdienen und daß unterm Strich fast dasselbe rauskommt. Bisher wußte noch keine einzige Bewerberin, daß sie ein Recht auf bezahlten Urlaub... hat.

Ich zahle, bei luxuriösen 2 Behandlungen pro Stunde und niedriger Miete, derzeit 11,50 Euro und 7 Wochen bez. Urlaub/Feiertage. (Bei 3 Beh./Stunde würde ich bis zu 17 Euro bezahlen - aber das will ich nicht.) Die Erwartungshaltung ist immer 15 Euro.



[bearbeitet am 14.02.13 14:07]



[bearbeitet am 14.02.13 14:08]
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Oder, wahrscheinlich, "nur" 2053, da es zumindest in unserer Gegend absolut üblich ist, MinijobberInnen nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu entlohnen: Lücken, krank, Urlaub, Feiertage kosten die AG nix. Ist zwar nicht rechtens... Ich mach das anders und muss neuen Minijobberinnen jeweils aufwenig vorrechnen, warum sie bei mir deutlich weniger verdienen und daß unterm Strich fast dasselbe rauskommt. Bisher wußte noch keine einzige Bewerberin, daß sie ein Recht auf bezahlten Urlaub... hat. Ich zahle, bei luxuriösen 2 Behandlungen pro Stunde und niedriger Miete, derzeit 11,50 Euro und 7 Wochen bez. Urlaub/Feiertage. (Bei 3 Beh./Stunde würde ich bis zu 17 Euro bezahlen - aber das will ich nicht.) Die Erwartungshaltung ist immer 15 Euro. [bearbeitet am 14.02.13 14:07] [bearbeitet am 14.02.13 14:08]
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Sheldroen schrieb:

Oder, wahrscheinlich, "nur" 2053, da es zumindest in unserer Gegend absolut üblich ist, MinijobberInnen nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit zu entlohnen: Lücken, krank, Urlaub, Feiertage kosten die AG nix. Ist zwar nicht rechtens... Ich mach das anders und muss neuen Minijobberinnen jeweils aufwenig vorrechnen, warum sie bei mir deutlich weniger verdienen und daß unterm Strich fast dasselbe rauskommt. Bisher wußte noch keine einzige Bewerberin, daß sie ein Recht auf bezahlten Urlaub... hat.

Ich zahle, bei luxuriösen 2 Behandlungen pro Stunde und niedriger Miete, derzeit 11,50 Euro und 7 Wochen bez. Urlaub/Feiertage. (Bei 3 Beh./Stunde würde ich bis zu 17 Euro bezahlen - aber das will ich nicht.) Die Erwartungshaltung ist immer 15 Euro.



[bearbeitet am 14.02.13 14:07]



[bearbeitet am 14.02.13 14:08]

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Muskelfreak
14.02.2013 16:27
Also 15,-€us sollten es schon sein. NETTO!!!! Für den AN .
Wenn er noch MTT, ML, MT, PNF als Zertifikatsleistung mitbringt und bei 20min.Behandlungszeit/Kabinenhopping. (3 facher Umsatz = 45Eus) Also nicht aufjaulen.
Anmerkung: Ich bekomme etwas mehr. Aber 20min Takt und ca.62-65€ Bruttoumsatz schaffe ich schon für mein "chäfle".

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Also 15,-€us sollten es schon sein. NETTO!!!! Für den AN . Wenn er noch MTT, ML, MT, PNF als Zertifikatsleistung mitbringt und bei 20min.Behandlungszeit/Kabinenhopping. (3 facher Umsatz = 45Eus) Also nicht aufjaulen. Anmerkung: Ich bekomme etwas mehr. Aber 20min Takt und ca.62-65€ Bruttoumsatz schaffe ich schon für mein "chäfle".
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Muskelfreak schrieb:

Also 15,-€us sollten es schon sein. NETTO!!!! Für den AN .
Wenn er noch MTT, ML, MT, PNF als Zertifikatsleistung mitbringt und bei 20min.Behandlungszeit/Kabinenhopping. (3 facher Umsatz = 45Eus) Also nicht aufjaulen.
Anmerkung: Ich bekomme etwas mehr. Aber 20min Takt und ca.62-65€ Bruttoumsatz schaffe ich schon für mein "chäfle".

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Jörg Imbach
14.02.2013 19:00
Das ist ja richtig gönnerhaft von Dir. Ich stelle Dir jetzt einmal vor, wie ich das beurteile. Du bezahlst Deine AN äußerst dürftig, weil sie Deine großzügigen Zeitgeschenke an die Patienten finanzieren müssen. Für den gesamten Berufsstand sind "Hobbyunternehmer" wie Du die Totengräber schlechthin. Du verschaffst Dir gegenüber Deinen Kollegen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, weil Du so den Kassenpreis für GKV-Leistungen um Welten unterbietest. Und in Verhandlungsrunden mit der GKV lieferst Du den Kostenträgern eine Steilvorlage für das Argument, die Vergütungen seien kostendeckend und die Behandlungszeit ausreichend.
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Das ist ja richtig gönnerhaft von Dir. Ich stelle Dir jetzt einmal vor, wie ich das beurteile. Du bezahlst Deine AN äußerst dürftig, weil sie Deine großzügigen Zeitgeschenke an die Patienten finanzieren müssen. Für den gesamten Berufsstand sind "Hobbyunternehmer" wie Du die Totengräber schlechthin. Du verschaffst Dir gegenüber Deinen Kollegen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, weil Du so den Kassenpreis für GKV-Leistungen um Welten unterbietest. Und in Verhandlungsrunden mit der GKV lieferst Du den Kostenträgern eine Steilvorlage für das Argument, die Vergütungen seien kostendeckend und die Behandlungszeit ausreichend.
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Jörg Imbach schrieb:

Das ist ja richtig gönnerhaft von Dir. Ich stelle Dir jetzt einmal vor, wie ich das beurteile. Du bezahlst Deine AN äußerst dürftig, weil sie Deine großzügigen Zeitgeschenke an die Patienten finanzieren müssen. Für den gesamten Berufsstand sind "Hobbyunternehmer" wie Du die Totengräber schlechthin. Du verschaffst Dir gegenüber Deinen Kollegen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, weil Du so den Kassenpreis für GKV-Leistungen um Welten unterbietest. Und in Verhandlungsrunden mit der GKV lieferst Du den Kostenträgern eine Steilvorlage für das Argument, die Vergütungen seien kostendeckend und die Behandlungszeit ausreichend.

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Sheldroen
14.02.2013 20:34
STOP!!!
Deine Interpretation scheint aus oberflächlicher Sicht nachvollziehbar - und geht doch weit am Ziel vorbei! Falls Du nochmal nachdenken möchtest:
Zeitgeschenke gehen ausschließlich an mich und meine Mitarbeiterinnen - was ein sehr entspanntes Arbeitsklima ermöglicht. Und das spüren natürlich auch die Patienten. Jede GKV-Stunde hat bei uns 20 Minuten "Behandlungspause" für Terminierung, Telefonate, Wäsche, Arztberichte, durchschnaufen, ein Krankheitsbild nachschauen, einen Schwatz mit netten Patienten...
Behandlungszeiten sind 15 min. KMT, 20 min KG -möglichst mit Doku- OBWOHLl alle Mitbewerberinnen im Ort im 30-Minuten-Takt arbeiten.Nur in PKV- und Selbstzahlerstunden wird bei mir 30 Minuten durchbehandelt - und ich bin die Einzige im Ort, die dafür keine "Beihilfe-Sätze" anbietet.

Warum bin ich in Deinen Augen"Hobbyunternehmer"? Ich zahle regulär Miete und alles was dazugehört für meine Innenstadtpraxis und finanziere meinen gesamten Lebensunterhalt selbst.Es war eine bewußte Entscheidung, meine Arbeitszeit zu entschleunigen und dadurch wieder Freude an Beruf und Arbeit zu bekommen.

Dürftig bezahlte AN? Wer bei mir arbeitet, tut dies WEGEN der entspannten Atmosphäre. Und kriegt für eine 8 - Stunden-Woche 400 Euro und 7 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Eine 40-Stunden-Kraft bekäme 2100 brutto. Seltsamerweise suchen die 20-min-Takt-Praxen in der Gegend viel häufiger und länger nach Mitarbeitern als ich. Ich wundere mich ehrlich gesagt immer darüber, daß die Praxen mit straffem Zeittakt ihren Mitarbeitern nicht mindestens 2800 bis 3000 Euro brutto zahlen können/wollen.
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• Muskelfreak
STOP!!! Deine Interpretation scheint aus oberflächlicher Sicht nachvollziehbar - und geht doch weit am Ziel vorbei! Falls Du nochmal nachdenken möchtest: Zeitgeschenke gehen ausschließlich an mich und meine Mitarbeiterinnen - was ein sehr entspanntes Arbeitsklima ermöglicht. Und das spüren natürlich auch die Patienten. Jede GKV-Stunde hat bei uns 20 Minuten "Behandlungspause" für Terminierung, Telefonate, Wäsche, Arztberichte, durchschnaufen, ein Krankheitsbild nachschauen, einen Schwatz mit netten Patienten... Behandlungszeiten sind 15 min. KMT, 20 min KG -möglichst mit Doku- OBWOHLl alle Mitbewerberinnen im Ort im 30-Minuten-Takt arbeiten.Nur in PKV- und Selbstzahlerstunden wird bei mir 30 Minuten durchbehandelt - und ich bin die Einzige im Ort, die dafür keine "Beihilfe-Sätze" anbietet. Warum bin ich in Deinen Augen"Hobbyunternehmer"? Ich zahle regulär Miete und alles was dazugehört für meine Innenstadtpraxis und finanziere meinen gesamten Lebensunterhalt selbst.Es war eine bewußte Entscheidung, meine Arbeitszeit zu entschleunigen und dadurch wieder Freude an Beruf und Arbeit zu bekommen. Dürftig bezahlte AN? Wer bei mir arbeitet, tut dies WEGEN der entspannten Atmosphäre. Und kriegt für eine 8 - Stunden-Woche 400 Euro und 7 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Eine 40-Stunden-Kraft bekäme 2100 brutto. Seltsamerweise suchen die 20-min-Takt-Praxen in der Gegend viel häufiger und länger nach Mitarbeitern als ich. Ich wundere mich ehrlich gesagt immer darüber, daß die Praxen mit straffem Zeittakt ihren Mitarbeitern nicht mindestens 2800 bis 3000 Euro brutto zahlen können/wollen.
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Sheldroen schrieb:

STOP!!!
Deine Interpretation scheint aus oberflächlicher Sicht nachvollziehbar - und geht doch weit am Ziel vorbei! Falls Du nochmal nachdenken möchtest:
Zeitgeschenke gehen ausschließlich an mich und meine Mitarbeiterinnen - was ein sehr entspanntes Arbeitsklima ermöglicht. Und das spüren natürlich auch die Patienten. Jede GKV-Stunde hat bei uns 20 Minuten "Behandlungspause" für Terminierung, Telefonate, Wäsche, Arztberichte, durchschnaufen, ein Krankheitsbild nachschauen, einen Schwatz mit netten Patienten...
Behandlungszeiten sind 15 min. KMT, 20 min KG -möglichst mit Doku- OBWOHLl alle Mitbewerberinnen im Ort im 30-Minuten-Takt arbeiten.Nur in PKV- und Selbstzahlerstunden wird bei mir 30 Minuten durchbehandelt - und ich bin die Einzige im Ort, die dafür keine "Beihilfe-Sätze" anbietet.

Warum bin ich in Deinen Augen"Hobbyunternehmer"? Ich zahle regulär Miete und alles was dazugehört für meine Innenstadtpraxis und finanziere meinen gesamten Lebensunterhalt selbst.Es war eine bewußte Entscheidung, meine Arbeitszeit zu entschleunigen und dadurch wieder Freude an Beruf und Arbeit zu bekommen.

Dürftig bezahlte AN? Wer bei mir arbeitet, tut dies WEGEN der entspannten Atmosphäre. Und kriegt für eine 8 - Stunden-Woche 400 Euro und 7 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Eine 40-Stunden-Kraft bekäme 2100 brutto. Seltsamerweise suchen die 20-min-Takt-Praxen in der Gegend viel häufiger und länger nach Mitarbeitern als ich. Ich wundere mich ehrlich gesagt immer darüber, daß die Praxen mit straffem Zeittakt ihren Mitarbeitern nicht mindestens 2800 bis 3000 Euro brutto zahlen können/wollen.

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Jörg Imbach
14.02.2013 20:59
Unter 2.500€ brutto garantiert die Altersarmut. Aber nett, wenn einem der "entschleunigte" Alltag das wert ist. Beneidenswert, dass ihr Euch so ein "Hippiedasein" leisten könnt. Ich gehöre leider nicht zu denjenigen, deren Lebensmodell von der einen oder anderen Seite alimentiert wird. Im Gegenteil. Ich habe Unterhaltverpflichtungen und den Ehrgeiz, später nicht neben meiner Alterrente noch Pfandflaschen sammeln zu müssen, um meinen bescheidenen Lebensstandard zu sichern. Das lässt sich auch durch die blauesten Augen bei 30€ Umsatz/h nicht realisieren. Weißt Du, dass ein Durchschnittsgehalt ohne Sonderzahlungen/Prämien Bruttopersonalkosten von ~42€/h bedeutet? Dein pipi Langstrumpfgemüt hätte ich gern.
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Unter 2.500€ brutto garantiert die Altersarmut. Aber nett, wenn einem der "entschleunigte" Alltag das wert ist. Beneidenswert, dass ihr Euch so ein "Hippiedasein" leisten könnt. Ich gehöre leider nicht zu denjenigen, deren Lebensmodell von der einen oder anderen Seite alimentiert wird. Im Gegenteil. Ich habe Unterhaltverpflichtungen und den Ehrgeiz, später nicht neben meiner Alterrente noch Pfandflaschen sammeln zu müssen, um meinen bescheidenen Lebensstandard zu sichern. Das lässt sich auch durch die blauesten Augen bei 30€ Umsatz/h nicht realisieren. Weißt Du, dass ein Durchschnittsgehalt ohne Sonderzahlungen/Prämien Bruttopersonalkosten von ~42€/h bedeutet? Dein pipi Langstrumpfgemüt hätte ich gern.
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Jörg Imbach schrieb:

Unter 2.500€ brutto garantiert die Altersarmut. Aber nett, wenn einem der "entschleunigte" Alltag das wert ist. Beneidenswert, dass ihr Euch so ein "Hippiedasein" leisten könnt. Ich gehöre leider nicht zu denjenigen, deren Lebensmodell von der einen oder anderen Seite alimentiert wird. Im Gegenteil. Ich habe Unterhaltverpflichtungen und den Ehrgeiz, später nicht neben meiner Alterrente noch Pfandflaschen sammeln zu müssen, um meinen bescheidenen Lebensstandard zu sichern. Das lässt sich auch durch die blauesten Augen bei 30€ Umsatz/h nicht realisieren. Weißt Du, dass ein Durchschnittsgehalt ohne Sonderzahlungen/Prämien Bruttopersonalkosten von ~42€/h bedeutet? Dein pipi Langstrumpfgemüt hätte ich gern.

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Jörg Imbach
14.02.2013 21:07
Von was bitte braucht Ihr 7 Wochen Urlaub. Das was Ihr jeden Tag zwischen Dienstbeginn bis Feierabend macht nannte man beim Bund "Eierschaukeln" und mit dem Blick auf die heutige Arbeitswelt würde ich es mit einer Wiedereingliederung vergleichen wollen. :smile:
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Von was bitte braucht Ihr 7 Wochen Urlaub. Das was Ihr jeden Tag zwischen Dienstbeginn bis Feierabend macht nannte man beim Bund "Eierschaukeln" und mit dem Blick auf die heutige Arbeitswelt würde ich es mit einer Wiedereingliederung vergleichen wollen. :smile:
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Jörg Imbach schrieb:

Von was bitte braucht Ihr 7 Wochen Urlaub. Das was Ihr jeden Tag zwischen Dienstbeginn bis Feierabend macht nannte man beim Bund "Eierschaukeln" und mit dem Blick auf die heutige Arbeitswelt würde ich es mit einer Wiedereingliederung vergleichen wollen. :smile:

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Sheldroen
15.02.2013 17:31
Hallo Jörg,
Pippi war mein Kindheitsidol und das Hippieleben mein Jugendtraum. Blaue Augen hab ich auch :blush:. Allerdings, bei alledem, doch auch ein starkes Sicherheitsbedürfnis und den Wunsch nach einem \"gesicherten bescheidenen Lebensstandard\" im Alter.

Meine Kinder verdienen als Akademiker besser als ich und meine Eltern haben vorgesorgt - bin also wirklich nur noch für mich verantwortlich, was meine Lebenshaltungskosten enorm senkt.

Die 42 Euro Bruttopersonalkosten kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Bei welchem Bruttogehalt? Wie hoch sind die zugrundegelegten Praxiskosten? Mir kommt das völlig aus der Luft gegriffen vor. Warum sollte man Mitarbeiter beschäftigen, wenn man froh sein kann, wenn diese ihre Bruttokosten als Umsatz erwirtschaften können, selbst bei straffem Zeittakt?
Meine Brutto-Personalkosten kalkuliere ich derzeit mit 20,80 Euro/ Stunde, (bei 15 Euro Bruttogehalt wären es 25,70 Euro). Die Berechnung ist angelehnt an die Berechnung der Mitarbeiterkosten im Buch „Die eigene Praxis“ - natürlich mit meinen Zahlen. Hab ich was Entscheidendes übersehen?

Ich freu mich auf Deine Antwort und wünsche schonmal ein schönes Wochenende mit wenig Büroarbeit udn viel \"Eierschaukeln\".

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Hallo Jörg, Pippi war mein Kindheitsidol und das Hippieleben mein Jugendtraum. Blaue Augen hab ich auch :blush:. Allerdings, bei alledem, doch auch ein starkes Sicherheitsbedürfnis und den Wunsch nach einem \"gesicherten bescheidenen Lebensstandard\" im Alter. Meine Kinder verdienen als Akademiker besser als ich und meine Eltern haben vorgesorgt - bin also wirklich nur noch für mich verantwortlich, was meine Lebenshaltungskosten enorm senkt. Die 42 Euro Bruttopersonalkosten kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Bei welchem Bruttogehalt? Wie hoch sind die zugrundegelegten Praxiskosten? Mir kommt das völlig aus der Luft gegriffen vor. Warum sollte man Mitarbeiter beschäftigen, wenn man froh sein kann, wenn diese ihre Bruttokosten als Umsatz erwirtschaften können, selbst bei straffem Zeittakt? Meine Brutto-Personalkosten kalkuliere ich derzeit mit 20,80 Euro/ Stunde, (bei 15 Euro Bruttogehalt wären es 25,70 Euro). Die Berechnung ist angelehnt an die Berechnung der Mitarbeiterkosten im Buch „Die eigene Praxis“ - natürlich mit meinen Zahlen. Hab ich was Entscheidendes übersehen? Ich freu mich auf Deine Antwort und wünsche schonmal ein schönes Wochenende mit wenig Büroarbeit udn viel \"Eierschaukeln\".
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Sheldroen schrieb:

Hallo Jörg,
Pippi war mein Kindheitsidol und das Hippieleben mein Jugendtraum. Blaue Augen hab ich auch :blush:. Allerdings, bei alledem, doch auch ein starkes Sicherheitsbedürfnis und den Wunsch nach einem \"gesicherten bescheidenen Lebensstandard\" im Alter.

Meine Kinder verdienen als Akademiker besser als ich und meine Eltern haben vorgesorgt - bin also wirklich nur noch für mich verantwortlich, was meine Lebenshaltungskosten enorm senkt.

Die 42 Euro Bruttopersonalkosten kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Bei welchem Bruttogehalt? Wie hoch sind die zugrundegelegten Praxiskosten? Mir kommt das völlig aus der Luft gegriffen vor. Warum sollte man Mitarbeiter beschäftigen, wenn man froh sein kann, wenn diese ihre Bruttokosten als Umsatz erwirtschaften können, selbst bei straffem Zeittakt?
Meine Brutto-Personalkosten kalkuliere ich derzeit mit 20,80 Euro/ Stunde, (bei 15 Euro Bruttogehalt wären es 25,70 Euro). Die Berechnung ist angelehnt an die Berechnung der Mitarbeiterkosten im Buch „Die eigene Praxis“ - natürlich mit meinen Zahlen. Hab ich was Entscheidendes übersehen?

Ich freu mich auf Deine Antwort und wünsche schonmal ein schönes Wochenende mit wenig Büroarbeit udn viel \"Eierschaukeln\".

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Jörg Imbach
15.02.2013 19:25
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente in Deutschland im ersten Quartal 2011 ohne Sonderzahlungen durchschnittlich 3 264 Euro brutto im Monat. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten die Beschäftigten in der Energieversorgung (4 322 Euro), bei Banken und Versicherungen (4 315 Euro) sowie im Bereich Information und Kommunikation (4 299 Euro). Der niedrigste durchschnittliche Bruttomonatsverdienst wurde im Gastgewerbe (1 951 Euro) gezahlt. Quelle: Bruttoverdienst 2011 durchschnittlich bei 3264 Euro | Pressemitteilungen-online

Dazu kommen die Kosten für Reinigungskräfte, Rezeptionskraft, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fortbildungsbeteiligung, evtl. Abfindungszahlungen bei Kündigung und die Sonderzahlungen die in o.g. Beiträgen ja noch nicht enthalten sind. Noch gar nicht benannt habe ich die Kosten für den Praxisbetrieb, wie Miete, Auto, Energie, Investitionen, Reparaturen, Werbung, Darlehenskosten, Verbrauchsmaterial und ...und....und.
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Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente in Deutschland im ersten Quartal 2011 ohne Sonderzahlungen durchschnittlich 3 264 Euro brutto im Monat. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten die Beschäftigten in der Energieversorgung (4 322 Euro), bei Banken und Versicherungen (4 315 Euro) sowie im Bereich Information und Kommunikation (4 299 Euro). Der niedrigste durchschnittliche Bruttomonatsverdienst wurde im Gastgewerbe (1 951 Euro) gezahlt. Quelle: http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/bruttoverdienst-2011-durchschnittlich-bei-3264-euro/ Dazu kommen die Kosten für Reinigungskräfte, Rezeptionskraft, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fortbildungsbeteiligung, evtl. Abfindungszahlungen bei Kündigung und die Sonderzahlungen die in o.g. Beiträgen ja noch nicht enthalten sind. Noch gar nicht benannt habe ich die Kosten für den Praxisbetrieb, wie Miete, Auto, Energie, Investitionen, Reparaturen, Werbung, Darlehenskosten, Verbrauchsmaterial und ...und....und.
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Jörg Imbach schrieb:

Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente in Deutschland im ersten Quartal 2011 ohne Sonderzahlungen durchschnittlich 3 264 Euro brutto im Monat. Die höchsten Durchschnittsverdienste erzielten die Beschäftigten in der Energieversorgung (4 322 Euro), bei Banken und Versicherungen (4 315 Euro) sowie im Bereich Information und Kommunikation (4 299 Euro). Der niedrigste durchschnittliche Bruttomonatsverdienst wurde im Gastgewerbe (1 951 Euro) gezahlt. Quelle: Bruttoverdienst 2011 durchschnittlich bei 3264 Euro | Pressemitteilungen-online

Dazu kommen die Kosten für Reinigungskräfte, Rezeptionskraft, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fortbildungsbeteiligung, evtl. Abfindungszahlungen bei Kündigung und die Sonderzahlungen die in o.g. Beiträgen ja noch nicht enthalten sind. Noch gar nicht benannt habe ich die Kosten für den Praxisbetrieb, wie Miete, Auto, Energie, Investitionen, Reparaturen, Werbung, Darlehenskosten, Verbrauchsmaterial und ...und....und.

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klaus Eberle schrieb:

..14 netto..25er rhytmus...

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Sheldroen
15.02.2013 17:28




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Chris12.73
15.02.2013 20:11
solltest du bereits AN beschäftigen, so gilt § 4 Abs. 1 TzBfG:

TzBfG - Einzelnorm

auszugsweise:

"Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

gemeint ist hierbei das brutto. wie richtig bemerkt, ist ein minijob für den AG teurer als eine normale sozialversicherungspflichtige beschäftigung, um eine weitere aufsplittung von normalarbeitsverhältnissen in prekäre beschäftigung zu verhindern. eine günstigerstellung ist für den AG nur unter misachtung aller arbeitgeberrelevanten pflichten möglich.

gruß, chris
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solltest du bereits AN beschäftigen, so gilt § 4 Abs. 1 TzBfG: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html auszugsweise: "Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht." gemeint ist hierbei das brutto. wie richtig bemerkt, ist ein minijob für den AG teurer als eine normale sozialversicherungspflichtige beschäftigung, um eine weitere aufsplittung von normalarbeitsverhältnissen in prekäre beschäftigung zu verhindern. eine günstigerstellung ist für den AG nur unter misachtung aller arbeitgeberrelevanten pflichten möglich. gruß, chris
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Chris12.73 schrieb:

solltest du bereits AN beschäftigen, so gilt § 4 Abs. 1 TzBfG:

TzBfG - Einzelnorm

auszugsweise:

"Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht."

gemeint ist hierbei das brutto. wie richtig bemerkt, ist ein minijob für den AG teurer als eine normale sozialversicherungspflichtige beschäftigung, um eine weitere aufsplittung von normalarbeitsverhältnissen in prekäre beschäftigung zu verhindern. eine günstigerstellung ist für den AG nur unter misachtung aller arbeitgeberrelevanten pflichten möglich.

gruß, chris



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