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SH-Westen von HH

In unserer maritim gestalteten,
mitten in Halstenbek gelegenen
Praxis benötigen wir weitere
zupackende Hände, um unsere
Patienten weiterhin gut versorgen
zu können. Auch ein/e
Berufsanfänger/in ist willkommen.
Eine sorgfältige Einarbeitung ist
selbstverständlich.

Zur Zeit könnte ich zusätzlich
eine 2-Zimmer Whg vermitteln. Die
Whg hat einen Balkon, liegt sehr
ruhig und nahe der S-Bahn.

Wir sind ein Team von sechs
Mitarbeiter/innen mit
Unterstützung durch zwei
Rezeptionskräfte, di...
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Zwangsurlaub
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Anonymer Teilnehmer
14.02.2013 21:46
Hallo Kollegen,

habe folgendes Problem. Wir sind zu viele Physios und haben zu wenig Behandlungsräume!!

Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.

Nun haben wir die Situation das wir einen Monat haben wo keiner von uns in Urlaub möchte. Es gab die Info das sich doch jemand melden soll sonst gibt es " Zwangsurlaub".

Kann dies der AG verlangen?
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Hallo Kollegen, habe folgendes Problem. Wir sind zu viele Physios und haben zu wenig Behandlungsräume!! Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen. Nun haben wir die Situation das wir einen Monat haben wo keiner von uns in Urlaub möchte. Es gab die Info das sich doch jemand melden soll sonst gibt es " Zwangsurlaub". Kann dies der AG verlangen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen,

habe folgendes Problem. Wir sind zu viele Physios und haben zu wenig Behandlungsräume!!

Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.

Nun haben wir die Situation das wir einen Monat haben wo keiner von uns in Urlaub möchte. Es gab die Info das sich doch jemand melden soll sonst gibt es " Zwangsurlaub".

Kann dies der AG verlangen?

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Illdisposed
14.02.2013 21:59
Meines Wissens kann man nicht einfach so Urlaub erzwingen. Es sei denn es ist Betriebsurlaub.
KAnn eigentlich nicht dein Problem sein, dass dein AG nicht genug Räume hat für die ganzen Angestellten...

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Meines Wissens kann man nicht einfach so Urlaub erzwingen. Es sei denn es ist Betriebsurlaub. KAnn eigentlich nicht dein Problem sein, dass dein AG nicht genug Räume hat für die ganzen Angestellten...
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PTP
14.02.2013 22:18
Andererseits kann der AG meiner Meinung nach "erzwingen" das z.B.keine 2 Th.gleichzeitig im Urlaub sind, bei genügend MA muss somit irgendwer auch den "ungeliebten" Monat nehmen.. :anguished:
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Andererseits kann der AG meiner Meinung nach "erzwingen" das z.B.keine 2 Th.gleichzeitig im Urlaub sind, bei genügend MA muss somit irgendwer auch den "ungeliebten" Monat nehmen.. :anguished:
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PTP schrieb:

Andererseits kann der AG meiner Meinung nach "erzwingen" das z.B.keine 2 Th.gleichzeitig im Urlaub sind, bei genügend MA muss somit irgendwer auch den "ungeliebten" Monat nehmen.. :anguished:

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Illdisposed
14.02.2013 22:30
aber genau das tut doch der AG hier in dem Fall

laut mab:

Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
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aber genau das tut doch der AG hier in dem Fall laut mab: Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
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Illdisposed schrieb:

aber genau das tut doch der AG hier in dem Fall

laut mab:

Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.

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Illdisposed
14.02.2013 22:30
Sorry, Doppelpost



[bearbeitet am 14.02.13 22:48]
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Sorry, Doppelpost [bearbeitet am 14.02.13 22:48]
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Illdisposed schrieb:

Sorry, Doppelpost



[bearbeitet am 14.02.13 22:48]

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Illdisposed schrieb:

Meines Wissens kann man nicht einfach so Urlaub erzwingen. Es sei denn es ist Betriebsurlaub.
KAnn eigentlich nicht dein Problem sein, dass dein AG nicht genug Räume hat für die ganzen Angestellten...

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Britt
14.02.2013 23:02
Das kann doch gar nicht möglich sein. Wie groß ist denn eure Praxis? Die Anzahl der AN, die ein PI einstellen darf, hängt doch von der Praxisgröße ab. Oder hat der PI mehr Leute eingestellt, als er eigentlich darf?

Gruß Britt
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Das kann doch gar nicht möglich sein. Wie groß ist denn eure Praxis? Die Anzahl der AN, die ein PI einstellen darf, hängt doch von der Praxisgröße ab. Oder hat der PI mehr Leute eingestellt, als er eigentlich darf? Gruß Britt
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nadine180
14.02.2013 23:16
Ich kann das Problem mit den Räumen nachvollziehen. Unsere Praxis hat genug Räume für alle MA. Wenn aber viele Zusatzanwendungen wie Moor,Eis,Et usw laufen sind ja zeitweise mehr Räume besetzt. Bei uns wird dann geschaut,das die Arbeitszeiten unterschiedlich liegen,also unterschiedlich freie Nachmittage,Hausbesuche zu unterschiedlichen Zeiten usw.. Mit ein bischen Planung klappt das.

LG

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Ich kann das Problem mit den Räumen nachvollziehen. Unsere Praxis hat genug Räume für alle MA. Wenn aber viele Zusatzanwendungen wie Moor,Eis,Et usw laufen sind ja zeitweise mehr Räume besetzt. Bei uns wird dann geschaut,das die Arbeitszeiten unterschiedlich liegen,also unterschiedlich freie Nachmittage,Hausbesuche zu unterschiedlichen Zeiten usw.. Mit ein bischen Planung klappt das. LG
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nadine180 schrieb:

Ich kann das Problem mit den Räumen nachvollziehen. Unsere Praxis hat genug Räume für alle MA. Wenn aber viele Zusatzanwendungen wie Moor,Eis,Et usw laufen sind ja zeitweise mehr Räume besetzt. Bei uns wird dann geschaut,das die Arbeitszeiten unterschiedlich liegen,also unterschiedlich freie Nachmittage,Hausbesuche zu unterschiedlichen Zeiten usw.. Mit ein bischen Planung klappt das.

LG

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rudibam
15.02.2013 07:36
Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Mitarbeiter natürlich nicht arbeiten können, z.B. bei zuwenig Behandlungsräume, ist das Sache des PI und nicht des AG.
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Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Mitarbeiter natürlich nicht arbeiten können, z.B. bei zuwenig Behandlungsräume, ist das Sache des PI und nicht des AG.
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rudibam schrieb:

Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Mitarbeiter natürlich nicht arbeiten können, z.B. bei zuwenig Behandlungsräume, ist das Sache des PI und nicht des AG.

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Jytte
16.02.2013 17:42
"Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun."
Im Rahmenvertrag(S-H) ist doch genau beschrieben, wie viel Therapiefläche pro Physio oder Masseur zur Verfügung stehen muss.Ich kann nicht beliebig viele Leute einstellen, dann gibts Zulassungsprobleme. Zumindest in meinem Bundesland.
lg jytte

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• redbi
• Pinguin0205
"Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun." Im Rahmenvertrag(S-H) ist doch genau beschrieben, wie viel Therapiefläche pro Physio oder Masseur zur Verfügung stehen muss.Ich kann nicht beliebig viele Leute einstellen, dann gibts Zulassungsprobleme. Zumindest in meinem Bundesland. lg jytte
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Jytte schrieb:

"Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun."
Im Rahmenvertrag(S-H) ist doch genau beschrieben, wie viel Therapiefläche pro Physio oder Masseur zur Verfügung stehen muss.Ich kann nicht beliebig viele Leute einstellen, dann gibts Zulassungsprobleme. Zumindest in meinem Bundesland.
lg jytte

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Britt schrieb:

Das kann doch gar nicht möglich sein. Wie groß ist denn eure Praxis? Die Anzahl der AN, die ein PI einstellen darf, hängt doch von der Praxisgröße ab. Oder hat der PI mehr Leute eingestellt, als er eigentlich darf?

Gruß Britt

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chipchap
14.02.2013 23:52
Die Rechtsgrundlage für solch einen Zwangsurlaub steht auf wackeligen Beinen... Man stelle sich vor, dieses Thema gelangt vor ein Arbeitsgericht und der PI erklärt, daß er mehr MAs eingestellt hat, als Räume vorhanden sind. Da würde wohl der Richter zu Recht einen "Zwangsurlaub" als unrechtmäßig empfinden - ich empfinde zumindest so..Denn schließlich hat er sich selbst in diese Lage gebracht und die MAs müssen dies dann nicht "ausbaden".
Möglich wäre hier nur: Neue Räume anmieten oder MAs entlassen....

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Die Rechtsgrundlage für solch einen Zwangsurlaub steht auf wackeligen Beinen... Man stelle sich vor, dieses Thema gelangt vor ein Arbeitsgericht und der PI erklärt, daß er mehr MAs eingestellt hat, als Räume vorhanden sind. Da würde wohl der Richter zu Recht einen "Zwangsurlaub" als unrechtmäßig empfinden - ich empfinde zumindest so..Denn schließlich hat er sich selbst in diese Lage gebracht und die MAs müssen dies dann nicht "ausbaden". Möglich wäre hier nur: Neue Räume anmieten oder MAs entlassen....
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don
15.02.2013 08:36
Das ist so nicht richtig! Ich kann sehr wohl mehr AN als Räume haben. Wenn Die Betriebszeiten der Praxis z.B. 14 Stunden pro Tag in einer sechs Tage Woche betragen, macht das 84 Wochenbetriebsstunden. Rein rechnerisch: Hätte ich nur einen Raum zur Verfügung, bräuchte ich mindestens 2 Vollzeitkräfte um die Zeiten abzudecken oder mindestens 4 Teilzeitkräfte usw. Einleuchtend oder?!?!
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Das ist so nicht richtig! Ich kann sehr wohl mehr AN als Räume haben. Wenn Die Betriebszeiten der Praxis z.B. 14 Stunden pro Tag in einer sechs Tage Woche betragen, macht das 84 Wochenbetriebsstunden. Rein rechnerisch: Hätte ich nur einen Raum zur Verfügung, bräuchte ich mindestens 2 Vollzeitkräfte um die Zeiten abzudecken oder mindestens 4 Teilzeitkräfte usw. Einleuchtend oder?!?!
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don schrieb:

Das ist so nicht richtig! Ich kann sehr wohl mehr AN als Räume haben. Wenn Die Betriebszeiten der Praxis z.B. 14 Stunden pro Tag in einer sechs Tage Woche betragen, macht das 84 Wochenbetriebsstunden. Rein rechnerisch: Hätte ich nur einen Raum zur Verfügung, bräuchte ich mindestens 2 Vollzeitkräfte um die Zeiten abzudecken oder mindestens 4 Teilzeitkräfte usw. Einleuchtend oder?!?!

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chipchap schrieb:

Die Rechtsgrundlage für solch einen Zwangsurlaub steht auf wackeligen Beinen... Man stelle sich vor, dieses Thema gelangt vor ein Arbeitsgericht und der PI erklärt, daß er mehr MAs eingestellt hat, als Räume vorhanden sind. Da würde wohl der Richter zu Recht einen "Zwangsurlaub" als unrechtmäßig empfinden - ich empfinde zumindest so..Denn schließlich hat er sich selbst in diese Lage gebracht und die MAs müssen dies dann nicht "ausbaden".
Möglich wäre hier nur: Neue Räume anmieten oder MAs entlassen....

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Shakespeare
15.02.2013 12:28
(möchte anonym bleiben) schrieb:


> ... Es gab die Info das sich doch jemand
> melden soll sonst gibt es \" Zwangsurlaub\".
> Kann dies der AG verlangen?

-- Nein die Gesetzeslage und v.a. auch die Rechtssprechung hierzu sieht vor, dass der Erholungsurlaub der Mitarbeiter nicht nach betrieblichen Belangen wie schwankender Auftragslage oder wie hier einer optimalen räumlichen Auslastung entschieden werden darf. Sogenannte Zwangsurlaube sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Betriebsferien, Saisonbetriebe, Insolvenz u.Äh.).
Der AG muß seinen Betrieb so organisieren (z.B. durch flexible Arbeitszeiten), dass er seine Räume oder sonstige Resourcen optimal ausnützen kann und dabei bei der Urlaubsplanung, vorrangig nach den Interessen der Mitarbeiter entscheiden kann.
Tut er das nicht, könnte man vor dem Arbeitsgericht seinen Urlaub einklagen oder natürlich auch kündigen und in einer weniger chaotisch organisierten Praxis arbeiten... Gruß S.

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• annlena
• Pinguin0205
• ursula417
(möchte anonym bleiben) schrieb: > ... Es gab die Info das sich doch jemand > melden soll sonst gibt es \" Zwangsurlaub\". > Kann dies der AG verlangen? -- Nein die Gesetzeslage und v.a. auch die Rechtssprechung hierzu sieht vor, dass der Erholungsurlaub der Mitarbeiter nicht nach betrieblichen Belangen wie schwankender Auftragslage oder wie hier einer optimalen räumlichen Auslastung entschieden werden darf. Sogenannte Zwangsurlaube sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Betriebsferien, Saisonbetriebe, Insolvenz u.Äh.). Der AG muß seinen Betrieb so organisieren (z.B. durch flexible Arbeitszeiten), dass er seine Räume oder sonstige Resourcen optimal ausnützen kann und dabei bei der Urlaubsplanung, vorrangig nach den Interessen der Mitarbeiter entscheiden kann. Tut er das nicht, könnte man vor dem Arbeitsgericht seinen Urlaub einklagen oder natürlich auch kündigen und in einer weniger chaotisch organisierten Praxis arbeiten... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

(möchte anonym bleiben) schrieb:


> ... Es gab die Info das sich doch jemand
> melden soll sonst gibt es \" Zwangsurlaub\".
> Kann dies der AG verlangen?

-- Nein die Gesetzeslage und v.a. auch die Rechtssprechung hierzu sieht vor, dass der Erholungsurlaub der Mitarbeiter nicht nach betrieblichen Belangen wie schwankender Auftragslage oder wie hier einer optimalen räumlichen Auslastung entschieden werden darf. Sogenannte Zwangsurlaube sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Betriebsferien, Saisonbetriebe, Insolvenz u.Äh.).
Der AG muß seinen Betrieb so organisieren (z.B. durch flexible Arbeitszeiten), dass er seine Räume oder sonstige Resourcen optimal ausnützen kann und dabei bei der Urlaubsplanung, vorrangig nach den Interessen der Mitarbeiter entscheiden kann.
Tut er das nicht, könnte man vor dem Arbeitsgericht seinen Urlaub einklagen oder natürlich auch kündigen und in einer weniger chaotisch organisierten Praxis arbeiten... Gruß S.

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Anonymer Teilnehmer
15.02.2013 22:10
Danke für die schnellen Antworten.

Ja es ist so das der AG zu viele AN eingestellt hat. Wir hatten schon mehrmals das Problem das alle Räume belegt waren und Kollegen auf andere Abteilungen ausweichen mußten. Dies hatte natürlich zur Folge das dem Patienten die Behandlungszeit "gekürzt" werden mußte.

Sehe es auch so das es nicht das Problem des AN ist.
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Danke für die schnellen Antworten. Ja es ist so das der AG zu viele AN eingestellt hat. Wir hatten schon mehrmals das Problem das alle Räume belegt waren und Kollegen auf andere Abteilungen ausweichen mußten. Dies hatte natürlich zur Folge das dem Patienten die Behandlungszeit "gekürzt" werden mußte. Sehe es auch so das es nicht das Problem des AN ist.
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redbi
16.02.2013 08:33
Hi Mab,
rechtlich stimme ich euch absolut zu, aber vielleicht solltet ihr auch bedenken, dass wenn ihr euch nicht einigen könnt, es sein kann, dass er auf einen AN verzichten muss.... wenn es doch zu viele sind für die Räume :scream:
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Hi Mab, rechtlich stimme ich euch absolut zu, aber vielleicht solltet ihr auch bedenken, dass wenn ihr euch nicht einigen könnt, es sein kann, dass er auf einen AN verzichten muss.... wenn es doch zu viele sind für die Räume :scream:
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redbi schrieb:

Hi Mab,
rechtlich stimme ich euch absolut zu, aber vielleicht solltet ihr auch bedenken, dass wenn ihr euch nicht einigen könnt, es sein kann, dass er auf einen AN verzichten muss.... wenn es doch zu viele sind für die Räume :scream:

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Pinguin0205
17.02.2013 19:56
dann findest du was neues. Ganz einfach ! Wir haben AN Mangel ! Zum Glück

Es werden viel zu viele praxisen aufgemacht .



[bearbeitet am 17.02.13 19:57]
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dann findest du was neues. Ganz einfach ! Wir haben AN Mangel ! Zum Glück Es werden viel zu viele praxisen aufgemacht . [bearbeitet am 17.02.13 19:57]
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Pinguin0205 schrieb:

dann findest du was neues. Ganz einfach ! Wir haben AN Mangel ! Zum Glück

Es werden viel zu viele praxisen aufgemacht .



[bearbeitet am 17.02.13 19:57]

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die schnellen Antworten.

Ja es ist so das der AG zu viele AN eingestellt hat. Wir hatten schon mehrmals das Problem das alle Räume belegt waren und Kollegen auf andere Abteilungen ausweichen mußten. Dies hatte natürlich zur Folge das dem Patienten die Behandlungszeit "gekürzt" werden mußte.

Sehe es auch so das es nicht das Problem des AN ist.

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Fuzziguzzi
18.02.2013 11:11
Er kann euch nicht in den Urlaub schicken, aber er kann die Zeiten so verändern das es wieder funktioniert.

Praxisöffnungszeiten z.B. Mo- Sa. von 7.00 -22.00 usw.


Es ist immer besser man einigt sich auf für beide Seiten akzeptable Bedingungen.


Viel Glück

PS: Es gibt nur einen Mangel an guten Kräften.
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• redbi
Er kann euch nicht in den Urlaub schicken, aber er kann die Zeiten so verändern das es wieder funktioniert. Praxisöffnungszeiten z.B. Mo- Sa. von 7.00 -22.00 usw. Es ist immer besser man einigt sich auf für beide Seiten akzeptable Bedingungen. Viel Glück PS: Es gibt nur einen Mangel an guten Kräften.
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Fuzziguzzi schrieb:

Er kann euch nicht in den Urlaub schicken, aber er kann die Zeiten so verändern das es wieder funktioniert.

Praxisöffnungszeiten z.B. Mo- Sa. von 7.00 -22.00 usw.


Es ist immer besser man einigt sich auf für beide Seiten akzeptable Bedingungen.


Viel Glück

PS: Es gibt nur einen Mangel an guten Kräften.



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