Hallo!
Wir suchen ab sofort weitere
Kolleg:innen.
Sowohl für den Einsatz in der
Praxis aber bei Interesse auch für
Hausbesuche bzw zur Betreuung eines
Altenheims. Es ist auch möglich
ausschließlich Hausbesuche zu
machen, bei völlig freier
Zeiteinteilung!
Wir sind eine etablierte Praxis im
Herzen von Köln-Nippes.
Zur Zeit arbeiten wir, in unseren
hellen und freundlichen Räumen,
mit 4 teilw 5 Therapeut:innen und
einer Rezeptionskraft.
Unsere Patient:innen kommen aus den
Bereichen Orth...
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Leni C. schrieb:
Wenn der Patient es dort nicht erzählt , daß er noch mit einer anderen Blanko in einer anderen Praxis ist , kann doch eigentlich die andere Praxis nichts wissen und dann auch keine Probleme bekommen . Meine Meinung . Hellsehen können wir alle noch nicht .
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johannes687 schrieb:
Ist natürlich eine echte Grauzone. Aber tendenziell wäre die Empfehlung von @Leni C. möglich.
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anika666 schrieb:
Mich würde mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren: Ich hab einen Patienten mit Schulter- Tep und Blanko bei mir in Behandlung. Laut seinem Therapieplan soll er nach 6 Wochen mit Gerätetraining starten. Ich hab aber keine Zulassung für KGG, weshalb ich in so einem Fall immer an eine andere Praxis mit Gerätepark verweise. Der Patient ist aber weiterhin bei mir bis Ende Mai in Behandlung. Er hat jetzt eine weitere Blanko vom Hausarzt ausgestellt bekommen, da der kein normales KGG Rezept ausstellen wollte, wegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Damit ist er jetzt zu der anderen Praxis gegangen. Denkt ihr, dass das problemlos durchgeht, weil die andere Praxis ja nicht wissen kann, dass noch ein Blankorezept im Umlauf ist?
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johannes687 schrieb:
Der ausstellende Arzt spielt keine Rolle, sondern die durchführende Praxis. Und solange nicht zwei Verordnungen in der gleichen Praxis parallel laufen, darf es auch nicht abgesetzt werden. Oder kannst/darfst du die Verordnungen deiner Nachbarpraxis prüfen/abgleichen auf Überschneidungen mit deiner Praxis?
Das kann durchaus sein. Der Mitarbeiter der KK darf sich aber genauso mal täuschen. Und in diesem Fall wird er es sehr wahrscheinlich tun, weil es viel Geld spart.
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JoKo28 schrieb:
@johannes687
Das kann durchaus sein. Der Mitarbeiter der KK darf sich aber genauso mal täuschen. Und in diesem Fall wird er es sehr wahrscheinlich tun, weil es viel Geld spart.
Sofern sich die Praxis natürlich auskennt und das auch einfordert.
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johannes687 schrieb:
@JoKo28 Andererseits kostet es zusätzlich Geld, da eine Absetzung nicht gerechtfertigt wäre und somit Verzugszinsen + Pauschale geltend gemacht werden können.
Sofern sich die Praxis natürlich auskennt und das auch einfordert.
Der KK Mitarbeiter weiß natürlich, dass der PI für seine poppligen 40 Euro einiges machen muss. Da es das Geld der Versicherten ist, geht die KK dieses Risiko immer sehr gerne ein.
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JoKo28 schrieb:
@johannes687
Der KK Mitarbeiter weiß natürlich, dass der PI für seine poppligen 40 Euro einiges machen muss. Da es das Geld der Versicherten ist, geht die KK dieses Risiko immer sehr gerne ein.
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JoKo28 schrieb:
Eins von beiden wird natürlich abgesetzt, wenns der gleiche Arzt ist. Die Bedingungen für Blanko sind doch recht klar definiert.
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