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Lankwitz

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Die astral GmbH – Physiotherapie
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko während Kassenwechsel

Neues Thema
Blanko während Kassenwechsel
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Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Frage: Pat wechselt während BV seine Kasse, ich will aber noch 5 Behandlungen machen. KAnn ich einfach weiterbehandeln und die Abrechnungsstelle regelt das oder soll ich das rezept (noch alte Kasse) stoppen?
1

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Frage: Pat wechselt während BV seine Kasse, ich will aber noch 5 Behandlungen machen. KAnn ich einfach weiterbehandeln und die Abrechnungsstelle regelt das oder soll ich das rezept (noch alte Kasse) stoppen?
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ali
Vor einem Monat
wenn Du davon nichts weisst, müssen das die Kassen unter sich regeln. Weißt Du es, könntest Du ein Problem bekommen
1

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wenn Du davon nichts weisst, müssen das die Kassen unter sich regeln. Weißt Du es, könntest Du ein Problem bekommen
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ali schrieb:

wenn Du davon nichts weisst, müssen das die Kassen unter sich regeln. Weißt Du es, könntest Du ein Problem bekommen

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Schippi
Vor einem Monat
Du kannst normal weiterbehandeln,die KK regeln das unter sich!Du würdest auch keine neue BV bekommen wegen des Wechsels!und du bekommst kein Problem wenn dir der KKwechsel bekannt ist!
1

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Du kannst normal weiterbehandeln,die KK regeln das unter sich!Du würdest auch keine neue BV bekommen wegen des Wechsels!und du bekommst kein Problem wenn dir der KKwechsel bekannt ist!
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Schippi schrieb:

Du kannst normal weiterbehandeln,die KK regeln das unter sich!Du würdest auch keine neue BV bekommen wegen des Wechsels!und du bekommst kein Problem wenn dir der KKwechsel bekannt ist!

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Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Ok. So lange ich trotz das ich weiß das ein wechsel stattgefunden hat keine PRobleme bekomme.
Trotzdem hat der gleiche Arzt einen neue BLANKO ausgestellt - obwohl die alte noch gültig ist. Die ignoriere ich dann mal hätte ich gesagt
1

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Ok. So lange ich trotz das ich weiß das ein wechsel stattgefunden hat keine PRobleme bekomme. Trotzdem hat der gleiche Arzt einen neue BLANKO ausgestellt - obwohl die alte noch gültig ist. Die ignoriere ich dann mal hätte ich gesagt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok. So lange ich trotz das ich weiß das ein wechsel stattgefunden hat keine PRobleme bekomme.
Trotzdem hat der gleiche Arzt einen neue BLANKO ausgestellt - obwohl die alte noch gültig ist. Die ignoriere ich dann mal hätte ich gesagt

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ali
Vor einem Monat
@Schippi Das "!" ist fahrlässig. Mit hoher Wahrscheinlichkeit regeln das auch dann die Kassen unter sich. Gab aber auch schon Probleme diesbezüglich...
1

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[mention]Schippi[/mention] Das "!" ist fahrlässig. Mit hoher Wahrscheinlichkeit regeln das auch dann die Kassen unter sich. Gab aber auch schon Probleme diesbezüglich...
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ali schrieb:

@Schippi Das "!" ist fahrlässig. Mit hoher Wahrscheinlichkeit regeln das auch dann die Kassen unter sich. Gab aber auch schon Probleme diesbezüglich...

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Papa Alpaka
Vor einem Monat
@ali die Zuständigkeit ist im SGB V geregelt - die auf der Verordnung benannte GKV bleibt verantwortlich, wird vom neuen Kostenträger aber auf Antrag entschädigt.

Wenn einzelne GKVen Stress machen: €40 zzgl Zinsen.
1

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[mention]ali[/mention] die Zuständigkeit ist im SGB V geregelt - die auf der Verordnung benannte GKV bleibt verantwortlich, wird vom neuen Kostenträger aber auf Antrag entschädigt. Wenn einzelne GKVen Stress machen: €40 zzgl Zinsen.
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Papa Alpaka schrieb:

@ali die Zuständigkeit ist im SGB V geregelt - die auf der Verordnung benannte GKV bleibt verantwortlich, wird vom neuen Kostenträger aber auf Antrag entschädigt.

Wenn einzelne GKVen Stress machen: €40 zzgl Zinsen.

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Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Danke für die Hilfe. Also kann ich trotz Wechsel bis zum Ende weiterbehandeln?
1

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Danke für die Hilfe. Also kann ich trotz Wechsel bis zum Ende weiterbehandeln?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für die Hilfe. Also kann ich trotz Wechsel bis zum Ende weiterbehandeln?

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Schippi
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer ja,aber keine neue BV anfangen wenn alte nicht beendet wurde!
5

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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
• die neue
• Papa Alpaka
• Ahn
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ja,aber keine neue BV anfangen wenn alte nicht beendet wurde!
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Schippi schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ja,aber keine neue BV anfangen wenn alte nicht beendet wurde!

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Schippi
Vor einem Monat
@ali nicht fahrlässig,ist ja geregelt!
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• Lars van Ravenzwaaij
• die neue
[mention]ali[/mention] nicht fahrlässig,ist ja geregelt!
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Schippi schrieb:

@ali nicht fahrlässig,ist ja geregelt!

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ali
Vor einem Monat
@Papa Alpaka @Schippi Bei Wissen ist es eben NICHT geregelt...
3

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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] [mention]Schippi[/mention] Bei Wissen ist es eben NICHT geregelt...
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ali schrieb:

@Papa Alpaka @Schippi Bei Wissen ist es eben NICHT geregelt...

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einem Monat
@Papa Alpaka
@ali
§ 16 Ziffer (2) Bundesrahmenvertrag
Der Vergütungsanspruch entsteht für die ordnungsgemäße Erfüllung der
vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der
verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.

Alsooooo, wenn der Patient mir nicht (nachweisbar!) mitgeteilt hat, dass er die Kasse gewechselt hat, gilt hier "nicht wissen". 🫣😇
3

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• ali
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] [mention]ali[/mention] § 16 Ziffer (2) Bundesrahmenvertrag [zitat] Der Vergütungsanspruch entsteht für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. [b] Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.[/b] [/zitat] Alsooooo, wenn der Patient mir [b]nicht[/b] (nachweisbar!) mitgeteilt hat, dass er die Kasse gewechselt hat, gilt hier "nicht wissen". 🫣😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Papa Alpaka
@ali
§ 16 Ziffer (2) Bundesrahmenvertrag
Der Vergütungsanspruch entsteht für die ordnungsgemäße Erfüllung der
vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der
verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.

Alsooooo, wenn der Patient mir nicht (nachweisbar!) mitgeteilt hat, dass er die Kasse gewechselt hat, gilt hier "nicht wissen". 🫣😇

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Lars van Ravenzwaaij
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer
@Papa Alpaka
@ali
Aber,.... ergänzend zu vorher besagtem würde ich dringend empfehlen diesen Artikel Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel zu lesen. Das BSG hat in 2011 seine langjährige Rechtsprechung geändert.

Konkret bedeutet das hier, dass die Kasse zuständig ist, wo der Patient "am Tag der Leistungserbringung" versichert ist! Hier kann man das nur mittels Rezeptsplittung lösen. Ich empfehle aber dringend, dass mit der neue Kasse des Versicherten abzustimmen, da nicht klar im Vertrag geregelt.
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• ali
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] [mention]Papa Alpaka[/mention] [mention]ali[/mention] Aber,.... ergänzend zu vorher besagtem würde ich dringend empfehlen diesen Artikel https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/1029-leistungsabgrenzung-bei-kassenwechsel.html zu lesen. Das BSG hat in 2011 seine langjährige Rechtsprechung geändert. Konkret bedeutet das hier, dass die Kasse zuständig ist, wo der Patient "am Tag der Leistungserbringung" versichert ist! Hier kann man das nur mittels Rezeptsplittung lösen. Ich empfehle aber dringend, dass mit der neue Kasse des Versicherten abzustimmen, da nicht klar im Vertrag geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
@Papa Alpaka
@ali
Aber,.... ergänzend zu vorher besagtem würde ich dringend empfehlen diesen Artikel Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel zu lesen. Das BSG hat in 2011 seine langjährige Rechtsprechung geändert.

Konkret bedeutet das hier, dass die Kasse zuständig ist, wo der Patient "am Tag der Leistungserbringung" versichert ist! Hier kann man das nur mittels Rezeptsplittung lösen. Ich empfehle aber dringend, dass mit der neue Kasse des Versicherten abzustimmen, da nicht klar im Vertrag geregelt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Frage: Pat wechselt während BV seine Kasse, ich will aber noch 5 Behandlungen machen. KAnn ich einfach weiterbehandeln und die Abrechnungsstelle regelt das oder soll ich das rezept (noch alte Kasse) stoppen?



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