ASTRAL GMBH – PHYSIOTHERAPIE UND
SPORT-THERAPIE – WER WIR SIND
Die astral GmbH – Physiotherapie
und Sporttherapie verbindet moderne
physiotherapeutische Behandlung mit
einem ganzheitlichen Blick auf
Gesundheit und Bewegung. Unser
Anspruch ist es, Patientinnen und
Patienten individuell und fachlich
fundiert zu behandeln und ihre
Mobilität nachhaltig zu fördern.
DEINE MISSION: BEWEGEN. BEGLEITEN.
STÄRKEN.
Als Physiotherapeut/-in
unterstützt Du unsere Patientinnen
und Patienten dabei...
SPORT-THERAPIE – WER WIR SIND
Die astral GmbH – Physiotherapie
und Sporttherapie verbindet moderne
physiotherapeutische Behandlung mit
einem ganzheitlichen Blick auf
Gesundheit und Bewegung. Unser
Anspruch ist es, Patientinnen und
Patienten individuell und fachlich
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ali schrieb:
wenn Du davon nichts weisst, müssen das die Kassen unter sich regeln. Weißt Du es, könntest Du ein Problem bekommen
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Schippi schrieb:
Du kannst normal weiterbehandeln,die KK regeln das unter sich!Du würdest auch keine neue BV bekommen wegen des Wechsels!und du bekommst kein Problem wenn dir der KKwechsel bekannt ist!
Trotzdem hat der gleiche Arzt einen neue BLANKO ausgestellt - obwohl die alte noch gültig ist. Die ignoriere ich dann mal hätte ich gesagt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok. So lange ich trotz das ich weiß das ein wechsel stattgefunden hat keine PRobleme bekomme.
Trotzdem hat der gleiche Arzt einen neue BLANKO ausgestellt - obwohl die alte noch gültig ist. Die ignoriere ich dann mal hätte ich gesagt
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ali schrieb:
@Schippi Das "!" ist fahrlässig. Mit hoher Wahrscheinlichkeit regeln das auch dann die Kassen unter sich. Gab aber auch schon Probleme diesbezüglich...
Wenn einzelne GKVen Stress machen: €40 zzgl Zinsen.
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Papa Alpaka schrieb:
@ali die Zuständigkeit ist im SGB V geregelt - die auf der Verordnung benannte GKV bleibt verantwortlich, wird vom neuen Kostenträger aber auf Antrag entschädigt.
Wenn einzelne GKVen Stress machen: €40 zzgl Zinsen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Hilfe. Also kann ich trotz Wechsel bis zum Ende weiterbehandeln?
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ja,aber keine neue BV anfangen wenn alte nicht beendet wurde!
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Schippi schrieb:
@ali nicht fahrlässig,ist ja geregelt!
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ali schrieb:
@Papa Alpaka @Schippi Bei Wissen ist es eben NICHT geregelt...
@ali
§ 16 Ziffer (2) Bundesrahmenvertrag
vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der
verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.
Alsooooo, wenn der Patient mir nicht (nachweisbar!) mitgeteilt hat, dass er die Kasse gewechselt hat, gilt hier "nicht wissen". 🫣😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka
Der Vergütungsanspruch entsteht für die ordnungsgemäße Erfüllung der
@ali
§ 16 Ziffer (2) Bundesrahmenvertrag
vertraglichen Leistungen, soweit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 erfüllt sind. Wird nachträglich festgestellt, dass die verordnende Ärztin oder der
verordnende Arzt zu Unrecht die Zuständigkeit einer Krankenkasse angenommen hat, führt dies nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers gegenüber der auf dem Verordnungsvordruck angegebenen Krankenkasse. Dies gilt nur, sofern dem Leistungserbringer dies nicht bekannt sein konnte.
Alsooooo, wenn der Patient mir nicht (nachweisbar!) mitgeteilt hat, dass er die Kasse gewechselt hat, gilt hier "nicht wissen". 🫣😇
@Papa Alpaka
@ali
Aber,.... ergänzend zu vorher besagtem würde ich dringend empfehlen diesen Artikel Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel zu lesen. Das BSG hat in 2011 seine langjährige Rechtsprechung geändert.
Konkret bedeutet das hier, dass die Kasse zuständig ist, wo der Patient "am Tag der Leistungserbringung" versichert ist! Hier kann man das nur mittels Rezeptsplittung lösen. Ich empfehle aber dringend, dass mit der neue Kasse des Versicherten abzustimmen, da nicht klar im Vertrag geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
@Papa Alpaka
@ali
Aber,.... ergänzend zu vorher besagtem würde ich dringend empfehlen diesen Artikel Leistungsabgrenzung bei Kassenwechsel zu lesen. Das BSG hat in 2011 seine langjährige Rechtsprechung geändert.
Konkret bedeutet das hier, dass die Kasse zuständig ist, wo der Patient "am Tag der Leistungserbringung" versichert ist! Hier kann man das nur mittels Rezeptsplittung lösen. Ich empfehle aber dringend, dass mit der neue Kasse des Versicherten abzustimmen, da nicht klar im Vertrag geregelt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Frage: Pat wechselt während BV seine Kasse, ich will aber noch 5 Behandlungen machen. KAnn ich einfach weiterbehandeln und die Abrechnungsstelle regelt das oder soll ich das rezept (noch alte Kasse) stoppen?
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