Wir sind ein Team von 12
Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften in
Garmisch-Partenkirchen.
Wöchentliche Fachbesprechung und
interne wie externe Fortbildungen
sind eine Selbstverständlichkeit.
Für den
orthopädischen/chirurgischen
Haupttätigkeitsbereich in moderner
physiotherapeutischen Praxis mit
computergestützter medizinischer
Trainingstherapie suchen wir
eine/en Physiotherapeut/in in
Vollzeit.
Manuelle Therapie und KGG
erforderlich, Bachelorabschluss
wäre wünschenswert.
...
Physiotherapeuten und 4
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Trainingstherapie suchen wir
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Vollzeit.
Manuelle Therapie und KGG
erforderlich, Bachelorabschluss
wäre wünschenswert.
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Bei den 25 Stunden wird es auch keine Probleme geben, du musst halt für diese Stunden vor Ort sein oder telefonisch erreichbar sein, wenn du bei einem Hausbesuch bist.
Doku sollte auch keine Probleme machen, vorallem wenn man alleine ist.
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Matze82 schrieb:
Die Auflagen für eine Praxis sind ja nicht riesig groß, daher sollte man diese schon erfüllen können.
Bei den 25 Stunden wird es auch keine Probleme geben, du musst halt für diese Stunden vor Ort sein oder telefonisch erreichbar sein, wenn du bei einem Hausbesuch bist.
Doku sollte auch keine Probleme machen, vorallem wenn man alleine ist.
Woraus leitest du diese Aussage ab? Ich kenne nämlich keine Vorschrift, die überhhaupt eine telefonische Erreichbarkeit für eine PT-Praxis vorschreibt. 🤔 Ich sowie meine Praxiskollegen sind während HBen niemals für Patienten erreichbar, weder in der vergangenen 40 Jahre noch in der Gegenwart.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Matze82 [...] telefonisch erreichbar sein [...]
Woraus leitest du diese Aussage ab? Ich kenne nämlich keine Vorschrift, die überhhaupt eine telefonische Erreichbarkeit für eine PT-Praxis vorschreibt. 🤔 Ich sowie meine Praxiskollegen sind während HBen niemals für Patienten erreichbar, weder in der vergangenen 40 Jahre noch in der Gegenwart.
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Matze82 schrieb:
Das ist natürlich blöd gelaufen, hatte deine Kollegin keine Rezeptkopien mehr, woraus Sie gegebenenfalls die Dokumentation nachreichen konnte?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Matze82 Wie willst du damit die erforderliche Angaben in der Verlaufsdokumentation nachreichen? Ist dein Gedächtnis so gut, dass du das von alle Behandlungen der vergangenen 5 Jahre rechtssicher rekonstruieren kannst?
[...] umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. [...]
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Sonne19 schrieb:
@Matze82 Kleinstpraxis mit 1 freiberuflichen Mitarbeiter.Kopien hatte sie keine.Jetzt geht sie in Rente.Von den 100.000 musste sie am Schluß 60 000 bezahlen - weil sie den gesamten Betrag auf einmal überwiesen hatte.Psychisch war sie lange Zeit am Ende .
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Sonne19 schrieb:
....seitdem mache ich mir - auch Kleinspraxis-von jedem Rezept Kopien und habe mir den Scanner gekauft ,den Lars mir hier in der Gruppe mal empfohlen hat.Lars,bin sehr 😊 zufrieden damit.!Rezeptkopien empfehle ich auch jedem
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Schippi schrieb:
@Sonne19 warum auch noch rezeptkopien???was wollen wir noch vorsichtshalber zurücklegen!wenn deine Kollegin den Fehler macht zu früh Karteikarten zu entsorgen ,dann ist das ihr Pech
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Inche schrieb:
Wir haben die Papierkarten in die Online Kartai eingefügt.Vorher wurde ausortiert was weg kann zb Terminzettel Qittungen älter 8 Jahre
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Sonne19 schrieb:
@Schippi ich scanne nochmal jedes Rezept ,falls auf dem Postweg das Abrechnungs-Packerl verlorengeht.Dann habe ich gegenüber der KK einen Nachweis
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robin122 schrieb:
@Sonne19 welcher Scanner ist das? Kann man da mehrere Rezepte auf einmal scannen durch einen Einzug?
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Sonne19 schrieb:
Ich rate jedem zu dokumentieren.Kollegin ist mit ihrer Praxis in Bayern umgezogen Weil der Neubau der neuen Praxis noch nicht fertig war ,hat sie alle Karteikarten weggeschmissen.Die AOK hatte bei ihr eine Mitarbeiterüberprüfung durchgeführt und wollte die Doku sehen.Fazit : 100.000 Euro Forderung der AOK vor Gericht plus Anwaltskosten plus ständig Ärger.Ne danke ,das brauch ich nicht.
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ali schrieb:
auch praktisch. Es gibt keine Vorschrift, wie die Doku zu archivieren ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Nur dann, wenn die Karteikarten revisionssicher (!) digitalisiert wurden.
Kann ich die Karten danach entsorgen oder muss ich beides aufheben?
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Heuberger schrieb:
Wir dokumentieren noch klassisch auf Karteikarten. Wenn die VO abgeschlossen ist, übernehme ich die Doku in unsere Praxissoftware und ergänze sie dort ggf. oder schreibe ein, zwei saubere Sätze, anstatt der schnelle undeutlichen Abkürzungen auf den Karten.
Kann ich die Karten danach entsorgen oder muss ich beides aufheben?
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ali schrieb:
@Heuberger was soll ich sagen, Lars wird das feiner formulieren. Eigentlich darf die Doku nicht nachträglich verändert werden....vom Mehraufwand abgesehen. Also besser aufheben und für die Zukunft für eine Dokuart entscheiden.
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Heuberger schrieb:
@ali ich verändere sie ja nicht in dem Sinne , ich verbessere sie oder führe sie etwas ausführlicher. Nur das geschieht dann eben nachträglich in der Software und wird dort auch so erfasst. Natürlich ist das aufwendiger aber gerade die ganzen "Sauklauen" auf Papier kann manchmal kaum jemand lesen.
Ich schüttel wirklich etwas ratlos mein Ex-PI-Haupt über deine Vorgehensweise.
PS, wir hatten uns vor ca. 30 Jahre in der Praxis schon auf die Verwendung von Standards für Kurznotierungen geeinigt. Dieser "Katalog" wird bis heute jedem neuen MA beigebracht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Mmm, dass ist nicht so ganz im Sinne des Erfinders. Die Behandlungdokumentation sollte grundsätzlich nur mit eine Methode geschehen, entweder Papier oder Digital. Jede nachträgliche Änderung der Dokumentation muss darüber hinaus "auf ewig" nachvollziehbar sein. Bei deine Methode ist diese Rechtsvorschrift schon mal nicht gewährt. Und ich gebe @ali recht: Warum in aller Welt unnötig doppelt gemoppelt arbeiten? Worin liegt der Sinn? Eine "Sauklaue" interessiert juristisch niemanden und Abkürzungen sind im Übrigen auch legitim (ich habe nur mit Abkürzungen gearbeitet, wie es mir in Studium auch beigebracht wurde).
Ich schüttel wirklich etwas ratlos mein Ex-PI-Haupt über deine Vorgehensweise.
PS, wir hatten uns vor ca. 30 Jahre in der Praxis schon auf die Verwendung von Standards für Kurznotierungen geeinigt. Dieser "Katalog" wird bis heute jedem neuen MA beigebracht.
Die Doku hat "zeitnah" zu geschehen. Wenn das Rezept fertig ist, ist alles andere als "zeitnah".
Es wäre ratsam deine Praxisabläufe nochmals zu überdenken und strikt nach GKV Vorgabe zu arbeiten.
Ich finde es sehr mutig von dir, hier zuzugeben, dass es bei dir momentan nicht ganz so optimal läuft. Deshalb soll dass hier kein runtermachen sein, sondern eine Hilfestellung, damit du GKV Konform deine Praxis führst. Dafür ist dieses Forum doch da.
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massu schrieb:
@Heuberger nur Mal so
Die Doku hat "zeitnah" zu geschehen. Wenn das Rezept fertig ist, ist alles andere als "zeitnah".
Es wäre ratsam deine Praxisabläufe nochmals zu überdenken und strikt nach GKV Vorgabe zu arbeiten.
Ich finde es sehr mutig von dir, hier zuzugeben, dass es bei dir momentan nicht ganz so optimal läuft. Deshalb soll dass hier kein runtermachen sein, sondern eine Hilfestellung, damit du GKV Konform deine Praxis führst. Dafür ist dieses Forum doch da.
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Inche schrieb:
Ich war gestern in einer Ki Schulung gerade zu dem Thema.Um das Korekt nutzen zu können gibt es Schulungen die Individuel auf deine Nutzung abgestimmt werden.Dann ist eine Ki u Sprachgesteuerte Doko und Therapieplanung incl Übungsplänen u Berichten möglich.Den Ki Führerschein incl Unterlagen gibt es bei der Consularis Markus Sobau.Das könnte es leichter machen.
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Heuberger schrieb:
@massu weiß ich , dass die Doku zeitnah zu erfolgen hat, deshalb machen wir das ja auf Karteikarten. Die Frage war ja nur, ob ich diese entsorgen kann, wenn ich die Doku in unsere Praxissoftware übertragen habe. Dies geschieht eben erst bei VO- Ende bzw. Abrechnung der VO.
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij was sind denn typische Abkürzungen in der Doku bei euch ? bzw. Wie sah der "Katalog " z.b. aus?
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massu schrieb:
@Heuberger willst du das nicht, oder kannst du das nicht verstehen? So wie du gerade deine Doku "nachretouschierst" ist es nicht zulässig. Du verhältst dich vertragswidrig indem du die Doku deiner MA manipuliert.
Abgesehen davon ist der Aufwand den Ihr da betreibt auch verdammt zeitaufwendig und dazu nicht korrekt,
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Matze82 schrieb:
Ergänzungen sind möglich, aber diese müssen dann mit dem Datum der Änderung deklariert sein und die Ursprüngliche Doku muss auch vorhanden bleiben.
Abgesehen davon ist der Aufwand den Ihr da betreibt auch verdammt zeitaufwendig und dazu nicht korrekt,
aber grundsätzlich habt ihr natürlich Recht, dass das ganze sehr zeitaufwendig ist und eigentlich doppelt gemobbelt.
damit ziehe ich die Schlussfolgerung :
-Karteikarten grundsätzlich behalten.
- den Rest überdenken ob zusätzliche Einspeicherung in Software unbedingt notwendig
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Heuberger schrieb:
also nochmals zur Klarstellung: ich verändere nichts an der Doku oder retouschiere nach, aber wenn die MA nichts groß schreiben oder sehr oberflächig und ich den Patienten kenne , dann ergänze ich eben z.B. "Lagerarbeiter im Schichtbetrieb" oder "hat Hund und geht viel Spazieren" etc.
aber grundsätzlich habt ihr natürlich Recht, dass das ganze sehr zeitaufwendig ist und eigentlich doppelt gemobbelt.
damit ziehe ich die Schlussfolgerung :
-Karteikarten grundsätzlich behalten.
- den Rest überdenken ob zusätzliche Einspeicherung in Software unbedingt notwendig
Du solltest aber überlegen ob du die Karteikarten nicht insgesamt abschafst und auf vollständig, zukunftssichere, digitale Dokumentation umsteigst?
Oder du nutzt unser, jahrzehntes altes System: Hängeregister mit selbst entworfen Papierformulare. Nach Abschluss einer Behandlungsserie wurden diese (unverändert!), gemeinsam mit der fertigen und abgerechneten Verordnung sowie etwaigen Arztberichte, im PDF/A-Format gescannt und in der Software am digitalen Rezept angehängt. Danach wurden die Papierunterlagen datenschutzkonform geschreddert.
Seit ein paar Jahren ist die Doku aber vollständig digital, sodass jetzt nur noch Arztberichte u. ä. sowie die fertig abgerechnete VO gescannt in der Software am Rezept gehängt werden. Auch etwaige Rö.-Bilder oder sonstige Bilder werden als JPG eingefügt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Auch deine Ergänzungen sind eine nachträgliche Veränderung der Doku deiner MA, die dir als PI nicht zusteht und rechtlich falsch ist. Abgesehen davon, und verzeihe mir bitte den harschen Ausdruck, empfinde ich das Vorgehen als eher pedantisch.
Du solltest aber überlegen ob du die Karteikarten nicht insgesamt abschafst und auf vollständig, zukunftssichere, digitale Dokumentation umsteigst?
Oder du nutzt unser, jahrzehntes altes System: Hängeregister mit selbst entworfen Papierformulare. Nach Abschluss einer Behandlungsserie wurden diese (unverändert!), gemeinsam mit der fertigen und abgerechneten Verordnung sowie etwaigen Arztberichte, im PDF/A-Format gescannt und in der Software am digitalen Rezept angehängt. Danach wurden die Papierunterlagen datenschutzkonform geschreddert.
Seit ein paar Jahren ist die Doku aber vollständig digital, sodass jetzt nur noch Arztberichte u. ä. sowie die fertig abgerechnete VO gescannt in der Software am Rezept gehängt werden. Auch etwaige Rö.-Bilder oder sonstige Bilder werden als JPG eingefügt.
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massu schrieb:
@Heuberger
Heuberger schrieb am 09.01.2026 08:48 Uhr:(...) "aber wenn die MA nichts groß schreiben oder sehr oberflächig und ich den Patienten kenne , dann ergänze ich eben z.B. "Lagerarbeiter im Schichtbetrieb" oder "hat Hund und geht viel Spazieren" etc." Ich habe den Eindruck, dass du etwas Beratungsresistent bist... nochmals zur Klarstellung: Genau dieses "ergänzen" ist NICHT ERLAUBT! Verstehst du es jetzt? Finger weg von der Doku deiner MA . Und 2. Sie später händisch zu digitalisieren ist auch nicht korrekt.
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Heuberger schrieb:
merci. habe es zur kenntnis genommen.
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Heuberger schrieb:
Kann man eigentlich die Karteikarten theoretisch entsorgen wenn man die Doku in den PC eingefügt hat und digitalisiert hat?
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