Zur Verstärkung unserer School of
Health, Education and Social
Sciences im
Studiengang Physiotherapie
(ausbildungsintegrierend) am
Standort Stuttgart suchen
wir zum 01.03.2026 einen
Akademischen Mitarbeiter DL w/m/d
in Teilzeit (50 %). Die
Stelle ist zunächst auf 2 Jahre
befristet.
Wir bieten:
— Work-Life-Balance |
Ausgeglichene Work-Life-Balance
durch mobiles Arbeiten und
großzügigen sowie flexiblen
Arbeitszeitrahmen
— Mobilität | Busin...
Health, Education and Social
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habe meine erste Blankoverordnung erhalten.
Wieviele vorrangige Heilmittel dürfen gleichzeitig abgerechnet werden und wie oft darf ich Fango oder eine heiße Rolle abrechnen ?!
Werde nicht so ganz schlau aus den red flaggs und alte "erfahrene" Abrechner sagern alles sei unbegrenzt - ich glaube das nicht so ganz
vielen dank schon einmal für euere Antworten :-)
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Schippi schrieb:
Du solltest dich umgehend mit dem Thema außerhalb dieses Forums beschäftigen,sonst gibt’s Probleme!Vorrangige HM kommt auf die Diagnose an(18 bzw 26)!
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ali schrieb:
Wie Schippi schreibt, ansonsten würd ich erstmal schauen, was wirklich sinnvoll ist...
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eim schrieb:
Da fängts schon an.Es geht ausser KG /MT nicht alles unbegrenzt.So schwer und kompliziert ist das Regelwerk zur Blanko nicht.
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anika666 schrieb:
Du darfst 2 vorrangige Heilmittel gleichzeitig abgeben und ein nachrangiges. Das ist unbegrenzt möglich, allerdings je nach Diagnose, ab einer gewissen Anzahl mit 9% Abschlag. Und es muss selbstverständlich eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Kann man übrigens relativ einfach nachlesen.
Es checkt sehr schnell den ICD-10 Code auf Gültigkeit, ermittelt Fristen und gibt Auskunft über die Ampelphasen.
Heilmittelverordnung prüfen: Blankoverordnung Gültigkeit | Blankocheck
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Plexxus73 schrieb:
Habe ein geniales Tool für die Blankoverordnung entdeckt.
Es checkt sehr schnell den ICD-10 Code auf Gültigkeit, ermittelt Fristen und gibt Auskunft über die Ampelphasen.
Heilmittelverordnung prüfen: Blankoverordnung Gültigkeit | Blankocheck
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ChriS K schrieb:
Hallo,
habe meine erste Blankoverordnung erhalten.
Wieviele vorrangige Heilmittel dürfen gleichzeitig abgerechnet werden und wie oft darf ich Fango oder eine heiße Rolle abrechnen ?!
Werde nicht so ganz schlau aus den red flaggs und alte "erfahrene" Abrechner sagern alles sei unbegrenzt - ich glaube das nicht so ganz
vielen dank schon einmal für euere Antworten :-)
Das fällt dir sonst mit Sicherheit auf die Füße und kann auch sehr teuer werden.
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SNS37 schrieb:
Den Vertrag mit den einzelnen Anlagen solltest du dir sehr genau durchlesen.
Das fällt dir sonst mit Sicherheit auf die Füße und kann auch sehr teuer werden.
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ChriS K schrieb:
danke
Du hast ja keine Detailfrage sondern kennst dich kaum aus mit dem Thema.
Mein Tipp:
Ruf einen Kollegen vor Ort an. Lad ihn zum Essen ein und davor schaut er über das Rezept und erklärt dir mit dem Vertag ein paar Dinge.
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ali schrieb:
@Halbtitan Soooo kompliziert ist der Vertrag aber nu nicht wirklich...Quellenstudium hilft
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Halbtitan schrieb:
Uff...
Du hast ja keine Detailfrage sondern kennst dich kaum aus mit dem Thema.
Mein Tipp:
Ruf einen Kollegen vor Ort an. Lad ihn zum Essen ein und davor schaut er über das Rezept und erklärt dir mit dem Vertag ein paar Dinge.
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Kitane schrieb:
Ich bin immer wieder überrascht,wie wenig sich PI mit den Richtlinien auskennen. Erstmal im Forum oder Internet nachlesen,anstatt hier solche peinlichen Fragen zu stellen. Die BV gibt es ja schon etwas länger und wir haben sogar 2 online Schulungen gemacht.
als Kleinstpraxis sind viele Dinge wesentlich komplizierter als für Großpraxen die neben einem ausgefeilten PC Programm auch noch eine Anmeldekraft haben. Zudem erkennt man oft erst hinterher was eigentlich möglich wäre - die Unterlagen der Verbände sind nicht immer unbedingt klar.
peinlich finde es eher wenn ein Kollege sich so überheblich darstellt.
vielen dank an alle die freundlich und unterstützend sind
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Die BLANKOVERORDNUNG (derzeit nur Schulter)
Verordnungsmuster 13, allerdings (zwingend) ohne Angaben zu Art und Menge der Heilmittel sowie zur Häufigkeit der Behandlungen (Frequenz), zwingend dagegen ist die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ bei den Heilmitteln und „EX“ bei der Diagnosegruppe.
Die Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Behandlungsunterbrechungen haben keine Auswirkungen auf die Gültigkeit, wenn dabei das Therapieziel nicht gefährdet ist.
Innerhalb des 16-Wochen-Zeitraums kann eine Blankoverordnung wieder aufleben, wenn nach erfolgreichem Abschluß einer Therapie das „behandelte Problem“ erneut auftritt. Ist die Blankoverordnung bereits abgerechnet, gibt es dazu ein eigenes Korrekturformular.
Die (derzeit 114) Schulter-Diagnosen-Möglichkeiten der Diagnosegruppe EX werden dabei in zwei Gruppen mit (vermutetem) unterschiedlichem Behandlungs(ober)bedarf unterteilt:
Gruppe 1: Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden u. a. (z. B. M 19.01 Primäre Arthrose sonstiger Gelenke: Schulterregion) – Siehe sog. „Kleine Ampel“
Gruppe 2: Frakturen konservativ und operativ versorgt (z. B. S42.0- Fraktur der Klavikula) – Siehe sog. „Große Ampel“
Alles, was über den vermuteten Behandlungs(ober)bedarf (=Grün) hinausgeht, ist mit einem finanziellen Abschlag (=Rot) von 9% verbunden; siehe dazu auch die ICD-Codes-Liste.
Zur Gruppe 1. Kleine Ampel - 18/6
• Vorrangige Heilmittel: Grün bis einschl. 18 Behandlungseinheiten, danach Rot
• Ergänzende Heilmittel: Grün bis einschl. 6 Behandlungseinheiten, danach Rot
Zur Gruppe 2. Große Ampel - 26/8
• Vorrangige Heilmittel: Grün bis einschl. 26 Behandlungseinheiten, danach Rot
• Ergänzende Heilmittel: Grün bis einschl. 8 Behandlungseinheiten, danach Rot
Davon nicht betroffen sind Blankoverordnungen mit Diagnosen, die zu BVB und LHMB rechnen. Im Schulterbereich sind dies 7 der 114 Diagnosen.
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GüSta schrieb:
Habe damals zum Start der BV den 5 Physiodamen folgenden, sicherlich noch ausbaufähigen Merkzettel hingelegt (wir haben keine Rezeption). Mit der Kopierung ist hier leider die Formatierung des Textes verschwunden.
Die BLANKOVERORDNUNG (derzeit nur Schulter)
Verordnungsmuster 13, allerdings (zwingend) ohne Angaben zu Art und Menge der Heilmittel sowie zur Häufigkeit der Behandlungen (Frequenz), zwingend dagegen ist die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ bei den Heilmitteln und „EX“ bei der Diagnosegruppe.
Die Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum. Behandlungsunterbrechungen haben keine Auswirkungen auf die Gültigkeit, wenn dabei das Therapieziel nicht gefährdet ist.
Innerhalb des 16-Wochen-Zeitraums kann eine Blankoverordnung wieder aufleben, wenn nach erfolgreichem Abschluß einer Therapie das „behandelte Problem“ erneut auftritt. Ist die Blankoverordnung bereits abgerechnet, gibt es dazu ein eigenes Korrekturformular.
Die (derzeit 114) Schulter-Diagnosen-Möglichkeiten der Diagnosegruppe EX werden dabei in zwei Gruppen mit (vermutetem) unterschiedlichem Behandlungs(ober)bedarf unterteilt:
Gruppe 1: Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden u. a. (z. B. M 19.01 Primäre Arthrose sonstiger Gelenke: Schulterregion) – Siehe sog. „Kleine Ampel“
Gruppe 2: Frakturen konservativ und operativ versorgt (z. B. S42.0- Fraktur der Klavikula) – Siehe sog. „Große Ampel“
Alles, was über den vermuteten Behandlungs(ober)bedarf (=Grün) hinausgeht, ist mit einem finanziellen Abschlag (=Rot) von 9% verbunden; siehe dazu auch die ICD-Codes-Liste.
Zur Gruppe 1. Kleine Ampel - 18/6
• Vorrangige Heilmittel: Grün bis einschl. 18 Behandlungseinheiten, danach Rot
• Ergänzende Heilmittel: Grün bis einschl. 6 Behandlungseinheiten, danach Rot
Zur Gruppe 2. Große Ampel - 26/8
• Vorrangige Heilmittel: Grün bis einschl. 26 Behandlungseinheiten, danach Rot
• Ergänzende Heilmittel: Grün bis einschl. 8 Behandlungseinheiten, danach Rot
Davon nicht betroffen sind Blankoverordnungen mit Diagnosen, die zu BVB und LHMB rechnen. Im Schulterbereich sind dies 7 der 114 Diagnosen.
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therapeutin schrieb:
Ein Programm ist auch für Kleinstpraxen wichtig und die Kosten sind überschaubarwink ich benutze Adad95 und das wird dir alles angezeigt ,wieviel Behandlungen und wann ist Enddatum usw usw
viele Grüße und DANKE
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ChriS K schrieb:
Bin tatsächlich diesbezüglich noch in den Überlegungen. Natürlich habe ich alle Tabellen etc. war aber bislang nicht bereit Geld für etwas auszugeben was ich schon habe. Mit TI wird sich dies ändern. Der IFK hatte mir geraten noch etwas zu warten bis die "Kinderkrankheiten" behoben sind. Hinzu kommt das ich vornehmlich als Osteopathin arbeite und somit gar nicht soviel Kassenrezepte mehr habe..
viele Grüße und DANKE
du kannst damit alles abrechnen,praktisch die eierlegende Wollmilchsau,im notfall(ich hoffe das es nie kommt) auch die leidige TI
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therapeutin schrieb:
@ChriS K
du kannst damit alles abrechnen,praktisch die eierlegende Wollmilchsau,im notfall(ich hoffe das es nie kommt) auch die leidige TI
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Kitane schrieb:
Der IFK hat sehr gut über die BV informiert und Online Schulungen angeboten,da muss man sich als PI mal die Zeit nehmen und sich damit beschäftigen auch als Kleinstbetrieb.
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Ladyfee schrieb:
Du findest aber auch alles online zur BV
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ChriS K schrieb:
Peinliche Fragen ??!!
als Kleinstpraxis sind viele Dinge wesentlich komplizierter als für Großpraxen die neben einem ausgefeilten PC Programm auch noch eine Anmeldekraft haben. Zudem erkennt man oft erst hinterher was eigentlich möglich wäre - die Unterlagen der Verbände sind nicht immer unbedingt klar.
peinlich finde es eher wenn ein Kollege sich so überheblich darstellt.
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