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Heilmittelverbände bezahlen Krankenkassen für Fachlehrerlisten
Landgericht: Nicht Aufgabe der Verbände. Bundesversicherungsamt führt "aufsichtsrechtliche Erörterungen" mit vdek.
07.05.2013 • 31 Kommentare

Präsidenten, Generalsekretäre, Vorstände, Geschäftsführer, Justiziare, dazu Referatsleiter, Sachbearbeiter und Sekretäre, nicht zu vergessen die Miete der Büroräume – der Betrieb eines Vereins kostet Geld. Das ist auch bei der Vielzahl therapeutischer Berufsverbände nicht anders. Finanziert wird der Apparat durch die Beitragszahlungen der Mitglieder. Verbände der Physiotherapeuten besitzen zudem nie versiegende Geldquellen. Mit Fortbildungseinrichtungen bedienen sie sich der Weiterbildungswut ihrer Mitgliedschaft. Besonders erfreulich für die Vereinskassen erweisen sich Zertifikatskurse. Das System von Einführungs-, Grund-, Ein-, Zwei-, Drei-, Aufbau- und Refresherkursen verspricht regelmäßige Einnahmen.

Auf der Grundlage einer selbst zusammengestellten Liste der Fortbildungsinstitutionen und Lehrkräfte steuern Berufsverbände und Krankenkassen das lukrative Geschäft. Das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde hat dem federführenden Verband der Ersatzkassen (vdek) schon vor Monaten untersagt, das Zertifikatsverfahren weiterzuführen (wir berichteten). Es sei rechtswidrig, hieß es.

Anfang Februar wollte sich das BVA von dem Ersatzkassenverband "erläutern" lassen, ob der vdek der Aufforderung nachgekommen ist und das Verfahren gestoppt hat. Eine Woche später hakten wir nach. "Die aufsichtsrechtlichen Erörterungen konnten noch nicht abgeschlossen werden", ließ uns der Amtssprecher wissen. Kürzlich wollen wir wieder einmal ein Ergebnis erfahren. Jetzt mussten wir uns erklären lassen: "Wegen der Komplexität der Angelegenheit konnten die aufsichtsrechtlichen Erörterungen noch nicht abgeschlossen werden".

Die Listenverwaltung kostet die Mitglieder der Berufsverbände jährlich 17.550 Euro. Das ist der Betrag, den die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV) laut Vereinbarung mit den Kassen an den vdek zahlen muss. Einer der Verbände, der VDB, streitet seit Jahr und Tag mit den übrigen Heilmittelvereinen über die Rechtmäßigkeit des Reglements. Kürzlich erging ein neuerliches Urteil zu dem Zertifikategeklüngel.

Es sei gar nicht Aufgabe der Berufsverbände entsprechende Vereinbarungen mit den Krankenkassen zu treffen. Dazu fehle jede rechtliche Grundlage, urteilte das Landgericht Köln. Deshalb dürfe auch kein Geld für die Listenführung fließen.


Die Entscheidung des LG Köln ist in der Urteilssammlung von physio.de in der Infothek zu finden.



Peter Appuhn
physio.de

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GesetzBerufsverbändeKrankenkassen


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Udo Eickenberg
07.05.2013 09:32
Hi,
dem distanzierten Standpunkt von physio.de würde ich mich durchaus anschließen. Nach meinem Verständnis handelt es sich viel eher um hoheitliche Aufgaben, die etwa einer Heilberufekammer zugeordnet sein sollten, wie auch in anderen freien Berufen gängig. Als Körperschaft hätte sie ein vom Grundsatz her unterschiedenes standing. Hier wird ja häufig, gerne und zu recht vom Fort- und Weiterbildungsunwesen diskutiert. Eine solche Gelddruckmaschine würde durch Kammeranerkennungsverfahren ein auch anspruchsvolleres Gesicht erhalten.

Mit kollegialen Grüßen



[bearbeitet am 07.05.13 09:38]
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Hi, dem distanzierten Standpunkt von physio.de würde ich mich durchaus anschließen. Nach meinem Verständnis handelt es sich viel eher um hoheitliche Aufgaben, die etwa einer Heilberufekammer zugeordnet sein sollten, wie auch in anderen freien Berufen gängig. Als Körperschaft hätte sie ein vom Grundsatz her unterschiedenes standing. Hier wird ja häufig, gerne und zu recht vom Fort- und Weiterbildungsunwesen diskutiert. Eine solche Gelddruckmaschine würde durch Kammeranerkennungsverfahren ein auch anspruchsvolleres Gesicht erhalten. Mit kollegialen Grüßen [bearbeitet am 07.05.13 09:38]
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Udo Eickenberg schrieb:

Hi,
dem distanzierten Standpunkt von physio.de würde ich mich durchaus anschließen. Nach meinem Verständnis handelt es sich viel eher um hoheitliche Aufgaben, die etwa einer Heilberufekammer zugeordnet sein sollten, wie auch in anderen freien Berufen gängig. Als Körperschaft hätte sie ein vom Grundsatz her unterschiedenes standing. Hier wird ja häufig, gerne und zu recht vom Fort- und Weiterbildungsunwesen diskutiert. Eine solche Gelddruckmaschine würde durch Kammeranerkennungsverfahren ein auch anspruchsvolleres Gesicht erhalten.

Mit kollegialen Grüßen



[bearbeitet am 07.05.13 09:38]

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UW
17.05.2013 21:03
haben wir, werden wir zukünftig noch mehr bekommen und die Weitebrildungskosten fdür Zetfikate amortisieren sich im Regelfall NIE..oder nach Jahrzehnten alles mal reingerechnet,,ich könnte KOTZEN -Sorry:motz:
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