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Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
Vielen Dank euch!
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isi.d schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Umsetzung einer standardisierten Heilmittelkombination.
Verordnet ist eine standardisierte Heilmittelkombination (KG, MT, KMT) mit 6 Einheiten, 1–3x pro Woche. Es ist die erste Verordnung dieser Art in unserer Praxis.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine spezifizierte standardisierte Heilmittelkombination, bei der nur die genannten Leistungen (KG, MT, KMT) durchgeführt werden müssen. Die entsprechenden Qualifikationen für KG und MT sind vorhanden.
Ich habe den Rahmenvertrag dazu bereits gelesen, bin mir aber in der praktischen Auslegung an dieser Stelle nicht ganz sicher und würde das gern einmal mit eurer Erfahrung abgleichen.
Ich bin mir nur unsicher, ob dafür zusätzliche Praxisvoraussetzungen notwendig sind (z. B. KG-Gerät) oder ob sich das bei einer spezifizierten Verordnung tatsächlich nur auf die verordneten Heilmittel bezieht.
Wie wird das bei euch in der Praxis gehandhabt?
Zusätzlich eine Frage zur Dokumentation:
Reicht es auf der Rückseite der Verordnung aus, z. B. folgendes zu vermerken?
Standardisierte Heilmittelkombination (KG/MT/KMT), Datum, Unterschrift Patient
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pt ani schrieb:
@Richie28 Nein, nur wenn es nicht spezifiziert ist.
Stimmt. Sorry.
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Richie28 schrieb:
@pt ani
Stimmt. Sorry.
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Richie28 schrieb:
Du benötigst dafür alle Zulassungen. Auch KG Gerät.
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