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in unserer Klinik wird derzeit die Behandlungsstruktur deutlich umgewandelt von Einzelphysiotherapie zu vermehrter Gruppenaktivität.
Bisher war es formal gewährleistet, dass die Ärzte / - innen die Einzel Physiotherapie angefordert haben, nun aber, bei den Gruppenaktivitäten wird nur eine globale Freigabe "Sportfreigabe" erteilt, die auch für andere Berufsgruppen ( z.B: Sporttherapie, Ergotherapie, aber auch für Physiotherapie ) gültig ist.
Ist solch eine globale Freigabe überhaupt rechtlich möglich, widerspricht das nicht der Berufsordnung und dem Heilpraktikergesetz, welche für physiotherapeutische Leistungen eine explizite ärztliche Anforderung vorschreiben?
Falls Ihr Ideen und Antworten habt, wäre ich dankbar.
Gruß
Bernd
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Du kannst am besten beurteilen, für welche Patienten Gruppentherapie oder Einzeltherapie sinnvoll ist. Deshalb solltest Du das direkt mit den Ärzten diskutieren, wenn Dir da was auffällt oder missfällt.
So verschafft man sich auch Respekt und Achtung. Das Forum hier bringt dich da nicht weiter.
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Richie28 schrieb:
Es ist schwierig sowas in einem Forum zu besprechen, da wir Klinik, Patientengut, etc. nicht kennen. Du bist als Physiotherapeut weisungsgebunden an die ärztliche Vorgabe. Mit HP hat das Alles nichts zu tun.
Du kannst am besten beurteilen, für welche Patienten Gruppentherapie oder Einzeltherapie sinnvoll ist. Deshalb solltest Du das direkt mit den Ärzten diskutieren, wenn Dir da was auffällt oder missfällt.
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Problem beschreiben
superbatz schrieb:
Hallo,
in unserer Klinik wird derzeit die Behandlungsstruktur deutlich umgewandelt von Einzelphysiotherapie zu vermehrter Gruppenaktivität.
Bisher war es formal gewährleistet, dass die Ärzte / - innen die Einzel Physiotherapie angefordert haben, nun aber, bei den Gruppenaktivitäten wird nur eine globale Freigabe "Sportfreigabe" erteilt, die auch für andere Berufsgruppen ( z.B: Sporttherapie, Ergotherapie, aber auch für Physiotherapie ) gültig ist.
Ist solch eine globale Freigabe überhaupt rechtlich möglich, widerspricht das nicht der Berufsordnung und dem Heilpraktikergesetz, welche für physiotherapeutische Leistungen eine explizite ärztliche Anforderung vorschreiben?
Falls Ihr Ideen und Antworten habt, wäre ich dankbar.
Gruß
Bernd
Ich denke hier will man auf Kosten der Gesundheit der Patienten wohl langfristig Personalkosten sparen .
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eim schrieb:
Also dem HP Gesetz wiederspricht es nicht bzw.hat damit garnichts zu tun.Und der Berufsordnung widerspricht es auch nicht.Schließlich kann man als Physio oder Ergo auch Gruppentraining anbieten entweder Präventiv oder als ärztlich Verordnung Gruppen KG .
Ich denke hier will man auf Kosten der Gesundheit der Patienten wohl langfristig Personalkosten sparen .
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