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In der Physiotherapie behandeln wir
von jung bis reif, von Orthopädie
bis Neurologie und immer mit
fachlicher Kompetenz und
Leidenschaft für die Gesundheit.
Fortbildungen sind von Vorteil aber
keine Voraussetzung, um bei uns zu
starten.
Die Praxis befindet sich im Herzen
Moosachs, einem sehr gemütlichen
Stadtteil Münchens mit
"Dorfcharakter", nur 15
Minuten vom Münchener Stadtzentrum
entfernt.
Die Räumlichkeiten von fast 300m"²
mit moderner Ausstattu...
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Ich konnte das nicht glauben, da ich ja eigentlich von einer Erhöhung der Beihilfesätze ausgegangen bin. Daher habe ich es mal recherchiert:
Tatsächlich gibt es wohl in NRW eine andere Abrechnung als das, was vom Bund als Beihilfefähige Höchstsätze angesehen wird. In NRW sollen demnächst die GKV Sätze für die Beihilfe gelten. Das würde ja bedeuten, dass den Versicherten jetzt ganz plötzlich die Leistungen gekürzt werden. Ich mache viele Hausbesuche und da ist die Differenz besonders eklatant (27.60 € HB Pauschale Bundbeihilfe vs. 22.78 € HB Pauschale GKV/NRWBeihilfe). Auch ansonsten werden den Patienten hier nur noch die GKV Sätze erstattet. Ich habe das für einen Irrtum gehalten in Zeiten, in denen ansonsten die Preise und Erstattungen steigen. Besonders verwirrend ist es, dass die HB Erstattungen in NRW je nach Berufsgruppen (Logo/Ergo/Physio) plötzlich unterschiedlich hoch ausfallen. Das bedeutet, dass die Patienten mit Jahreswechsel einen viel höheren Eigenanteil zahlen müssen. Ist das schon mal jemand aufgefallen? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Es geht mir jetzt nur um eure Erfahrungen im Sinne der Patienten und nicht um eine Belehrung, dass die Preise vom Therapeuten selbst bestimmt werden. Das ist mir klar!
Ich habe mal als LInks die Beihilfesätze des Bundes und die der Finanzverwaltung NRW angehängt.
[kaputter Link]
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW
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Das BMI bekundet im Übrigen schon seit etwa 10 Jahre, dass die Beihilfe nur ein GKV-Ersatz für Beamten ist.
Und bitte bedenke dazu, dass die Kassensätze in den letzten paar Jahren sehr deutlich erhöht wurden. Also warum soll der "arme" Beamte, dann plötzlich mehr erstattet bekommen?
Und vermutlich hat dein Patient vergessen, dass er in NRW Anfang des Jahres immer ein einmaliger Abzug seiner Rechnungen bekommt. Nennt sich "Kostendämpfungspauschale".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@lars 446 Sowohl Beihilfe Bund als auch Beihilfe NRW erstatten bereits seit 3 Jahre auf GKV-Niveau. Das ist überhaupt nichts neues. Was in NRW seit dem 01.01.2026 neu ist, dass es keine vollständige Liste mehr gibt. Man verweist im Allgemeinen auf die GKV-Sätze und benennt nur noch die abweichende Sätze.
Das BMI bekundet im Übrigen schon seit etwa 10 Jahre, dass die Beihilfe nur ein GKV-Ersatz für Beamten ist.
Und bitte bedenke dazu, dass die Kassensätze in den letzten paar Jahren sehr deutlich erhöht wurden. Also warum soll der "arme" Beamte, dann plötzlich mehr erstattet bekommen?
Und vermutlich hat dein Patient vergessen, dass er in NRW Anfang des Jahres immer ein einmaliger Abzug seiner Rechnungen bekommt. Nennt sich "Kostendämpfungspauschale".
Was das allgemeine Preiniveau angeht, hast du Recht.Darum geht es mir auch gar nicht.
Allerdings ist hier im speziellen in NRW anscheinend im Verborgenen an der Preisschraube gedreht worden. Während die Beihilfehöchstsätze (leider scheinen die Links hier nicht zu funktionieren) laut Liste des Bundesverwaltungsamt für HB incl. Wegegeld 27,60€ ausweisen, wird in NRW (Preisliste Finanzverwaltung NRW) 22,78€ ab dem 01.01.2026 erstattet. Bis dahin wurde in NRW nach meinem Wissen 25,60 € erstattet.
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lars 446 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Was das allgemeine Preiniveau angeht, hast du Recht.Darum geht es mir auch gar nicht.
Allerdings ist hier im speziellen in NRW anscheinend im Verborgenen an der Preisschraube gedreht worden. Während die Beihilfehöchstsätze (leider scheinen die Links hier nicht zu funktionieren) laut Liste des Bundesverwaltungsamt für HB incl. Wegegeld 27,60€ ausweisen, wird in NRW (Preisliste Finanzverwaltung NRW) 22,78€ ab dem 01.01.2026 erstattet. Bis dahin wurde in NRW nach meinem Wissen 25,60 € erstattet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@lars 446 Ich habe gerade mal in mein Archiv geschaut. Auch letztes Jahr wurde für HB nur der GKV-Satz erstattet. Ich vermag somit kein Drehen an der Preisschraube zu erkennen.
Im Falle meines Patienten war das anders. Er hat letztes Jahr den veröffentlichen Beihilfesatz bekommen und jetzt bei der Abrechnung für alle Termine im neuen Abrechnungszeitraum den GKV-Satz. Also eine reale Kürzung.
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lars 446 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Im Falle meines Patienten war das anders. Er hat letztes Jahr den veröffentlichen Beihilfesatz bekommen und jetzt bei der Abrechnung für alle Termine im neuen Abrechnungszeitraum den GKV-Satz. Also eine reale Kürzung.
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Eva schrieb:
@lars 446 wen juckts? Privat ist privat sunglasses
Mich!
Es interessiert mich, wenn sich die Erstattungsrichtlinien für meine Patienten ändern.
(was nicht heisst, dass ich meine Preisgestaltung ändere - falls du darauf anspielst)
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lars 446 schrieb:
@Eva
Mich!
Es interessiert mich, wenn sich die Erstattungsrichtlinien für meine Patienten ändern.
(was nicht heisst, dass ich meine Preisgestaltung ändere - falls du darauf anspielst)
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Eva schrieb:
@lars 446 Ich bin noch nie gefragt worden, wieviel meine private Zusatzversicherung von der Zahnarztrechnung übernimmt, oder ob und wie viel ich bei meiner Brille aus eigener Tasche bezahlen muss.
Bayern läßt sich mittlerweile regelmäßig 4-6 Monate Zeit mit der Angleichung der Beihilfe-Erstattungssätze an die jeweils aktuellen Vergütungssätze der GKV. Was juckt das mich bzw. meine Tochter als PI.
Die Anhebung der Beamtengehälter in Bayern, also auch meines, sollen zukünftig auch 6 Monate später erfolgen als die Gehälter/Löhne der Tarifangestellten. Was juckt das den Patienten??
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GüSta schrieb:
@lars 446
Bayern läßt sich mittlerweile regelmäßig 4-6 Monate Zeit mit der Angleichung der Beihilfe-Erstattungssätze an die jeweils aktuellen Vergütungssätze der GKV. Was juckt das mich bzw. meine Tochter als PI.
Die Anhebung der Beamtengehälter in Bayern, also auch meines, sollen zukünftig auch 6 Monate später erfolgen als die Gehälter/Löhne der Tarifangestellten. Was juckt das den Patienten??
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lars 446 schrieb:
Folgendes ist mir heute durch einen Patienten (Duisburg/NRW) zu Ohren gekommen: Seine Abrechnung (v.a. der Position HB incl. Wegegeld) ist plötzlich gekürzt worden. Er zeigte mir die Abrechnung. Ab 2026 bekommt er jetzt nur noch den GKV Satz erstattet.
Ich konnte das nicht glauben, da ich ja eigentlich von einer Erhöhung der Beihilfesätze ausgegangen bin. Daher habe ich es mal recherchiert:
Tatsächlich gibt es wohl in NRW eine andere Abrechnung als das, was vom Bund als Beihilfefähige Höchstsätze angesehen wird. In NRW sollen demnächst die GKV Sätze für die Beihilfe gelten. Das würde ja bedeuten, dass den Versicherten jetzt ganz plötzlich die Leistungen gekürzt werden. Ich mache viele Hausbesuche und da ist die Differenz besonders eklatant (27.60 € HB Pauschale Bundbeihilfe vs. 22.78 € HB Pauschale GKV/NRWBeihilfe). Auch ansonsten werden den Patienten hier nur noch die GKV Sätze erstattet. Ich habe das für einen Irrtum gehalten in Zeiten, in denen ansonsten die Preise und Erstattungen steigen. Besonders verwirrend ist es, dass die HB Erstattungen in NRW je nach Berufsgruppen (Logo/Ergo/Physio) plötzlich unterschiedlich hoch ausfallen. Das bedeutet, dass die Patienten mit Jahreswechsel einen viel höheren Eigenanteil zahlen müssen. Ist das schon mal jemand aufgefallen? Oder habe ich da einen Denkfehler?
Es geht mir jetzt nur um eure Erfahrungen im Sinne der Patienten und nicht um eine Belehrung, dass die Preise vom Therapeuten selbst bestimmt werden. Das ist mir klar!
Ich habe mal als LInks die Beihilfesätze des Bundes und die der Finanzverwaltung NRW angehängt.
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Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW
für mich ergibt sich folgender Erkenntnisgewinn: Die Beihilfesätze sind nicht in allen Bundesländern gleich. Und Bundesbedienstete werden nach den Bund Sätzen abgerechnet. Tatsächlich wusste ich das nicht! Ich bin von einer einheitlichen Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge in Deutschland ausgegangen.
Tatsächlich scheint es in NRW jetzt wirklich so zu sein, dass mit dem Jahreswechsel (zumindest bei meinem Patienten) die Erstattung auf dem Niveau der GKV Sätze läuft, während es zuvor noch die (höheren) Sätze waren, die vom Bund festgelegt waren. Für die entsprechenden Patienten vor allem im Hausbesuchsbereich ergibt sich damit eine höhere Eigenbeteiligung. Das ist vielleicht interessant zu wissen, wenn Ihr von den Patienten darauf angesprochen werdet. Ich finde es gut, wenn man zumindest Bescheid weiß (und Ja: Ich weiß, dass ich mich nicht an den Beihilfesätzen orientieren brauch/muss/soll, wenn ich meine Preise festlege :-) .
Beste Grüße, Lars
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Schippi schrieb:
Ich muss nicht alles wisse!habe keine Ahnung wie hoch die Beihilfepatient in SH sind!Wozu auch ,habe ja meine Preise!
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Schippi schrieb:
Sollte Beihilfepreise heissen,nicht Patient,sorry!
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GüSta schrieb:
Die Beihilfesätze des Bundes orientieren sich seit einiger Zeit an den Sätzen der GKV und gelten zeitlich recht kurzfristig nach den Änderungen bei der GKV. Manche Bundesländer passen von sich aus gleich an die GKV-Sätze an, die allermeisten Bundesländer folgen den Regelungen des Bundes, allerdings teilweise mit erheblicher Verzögerung, manche machen ihr eigenes Ding (wie z. B. Berlin).
Ich verstehe es nicht! Es ist mir jetzt auch zuviel es zu ergründen.
Mein Patient hat auch kein Interesse bei der Beihilfe nachzufragen, warum es jetzt komplett übernommen wurde.
Ich gebe es im Moment auf, es zu verstehen.
Beste Grüße
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lars 446 schrieb:
Kurzes Update des Patienten: Meine aktuelle Rechnung ist jetzt komplett von der Beihilfe übernommen worden! Meine Sätze liegen oberhalb der veröffentlichten NRW Beihilfesätze (die jetzt ja den GKV Sätzen entsprechen).
Ich verstehe es nicht! Es ist mir jetzt auch zuviel es zu ergründen.
Mein Patient hat auch kein Interesse bei der Beihilfe nachzufragen, warum es jetzt komplett übernommen wurde.
Ich gebe es im Moment auf, es zu verstehen.
Beste Grüße
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Schippi schrieb:
@lars 446 brauchst du auch nicht verstehen,du lässt den Privatpatienten ja auch seine Rechnung scheibchenweise begleichen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi 😂😂😂
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lars 446 schrieb:
Besten Dank für die Rückmeldungen,
für mich ergibt sich folgender Erkenntnisgewinn: Die Beihilfesätze sind nicht in allen Bundesländern gleich. Und Bundesbedienstete werden nach den Bund Sätzen abgerechnet. Tatsächlich wusste ich das nicht! Ich bin von einer einheitlichen Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge in Deutschland ausgegangen.
Tatsächlich scheint es in NRW jetzt wirklich so zu sein, dass mit dem Jahreswechsel (zumindest bei meinem Patienten) die Erstattung auf dem Niveau der GKV Sätze läuft, während es zuvor noch die (höheren) Sätze waren, die vom Bund festgelegt waren. Für die entsprechenden Patienten vor allem im Hausbesuchsbereich ergibt sich damit eine höhere Eigenbeteiligung. Das ist vielleicht interessant zu wissen, wenn Ihr von den Patienten darauf angesprochen werdet. Ich finde es gut, wenn man zumindest Bescheid weiß (und Ja: Ich weiß, dass ich mich nicht an den Beihilfesätzen orientieren brauch/muss/soll, wenn ich meine Preise festlege :-) .
Beste Grüße, Lars
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