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München Schwabing

Engagierte(r) Physiotherapeut(in)
zur Verstärkung unseres Teams
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Berufseinsteiger bewerben

Tätigkeitsbeginn ab 1. Juni 2026
bzw. nach Rücksprache.
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Unsere Einrichtung, Pro Health
Institut & Club (www.phi-mue...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Frage zur Zulassung nach Praxisumzug / fehlende Rückmeldung der ARGE

Neues Thema
Frage zur Zulassung nach Praxisumzug / fehlende Rückmeldung der ARGE
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Nickiiiii
Vor einer Woche
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur rechtlichen bzw. praktischen Situation bei einem Praxisumzug und der Rückmeldung durch die ARGE.
Wir haben Anfang März einen Antrag auf Praxisumzug gestellt, mit gewünschter Gültigkeit ab dem 27.03..

Daraufhin teilte uns die ARGE mit, dass wir innerhalb von zehn Tagen und Fotos der vollständig neu eingerichteten Praxis einreichen sollen.

Da unser tatsächlicher Umzug aber erst für den 25.03.geplant war, haben wir dies der ARGE mitgeteilt. Anschließend wurde uns eine Fristverlängerung bis 26.03.gewährt, um die Fotos nachzureichen.

Am 26.03.habe ich dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, ob die per E-Mail übersandten Unterlagen und Fotos eingegangen sind, da es sich um viele Dateien handelte.

Mir wurde gesagt, dass alles eingegangen sei und man sich spätestens bis zum 27.03 zurückmelden werde.

Da bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist, habe ich nochmals per E-Mail um kurze Bestätigung gebeten, ob wir eine Zulassungs-/Umzugsbestätigung erhalten. Auch darauf kam bisher keine Antwort, obwohl ich eine Lesebestätigung angefordert hatte.

Daher meine Frage an euch:

Wie ist in so einer Situation die rechtliche Lage?
Rechtlich ist die neue Praxis nicht zugelassen?
Reicht es aus, wenn die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, auch wenn die schriftliche Bestätigung der ARGE noch fehlt?

Und wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn trotz telefonischer Zusage und erneuter E-Mail keine Rückmeldung kommt?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
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Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zur rechtlichen bzw. praktischen Situation bei einem Praxisumzug und der Rückmeldung durch die ARGE. Wir haben Anfang März einen Antrag auf Praxisumzug gestellt, mit gewünschter Gültigkeit ab dem 27.03.. Daraufhin teilte uns die ARGE mit, dass wir innerhalb von zehn Tagen und Fotos der vollständig neu eingerichteten Praxis einreichen sollen. Da unser tatsächlicher Umzug aber erst für den 25.03.geplant war, haben wir dies der ARGE mitgeteilt. Anschließend wurde uns eine Fristverlängerung bis 26.03.gewährt, um die Fotos nachzureichen. Am 26.03.habe ich dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, ob die per E-Mail übersandten Unterlagen und Fotos eingegangen sind, da es sich um viele Dateien handelte. Mir wurde gesagt, dass alles eingegangen sei und man sich spätestens bis zum 27.03 zurückmelden werde. Da bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist, habe ich nochmals per E-Mail um kurze Bestätigung gebeten, ob wir eine Zulassungs-/Umzugsbestätigung erhalten. Auch darauf kam bisher keine Antwort, obwohl ich eine Lesebestätigung angefordert hatte. Daher meine Frage an euch: Wie ist in so einer Situation die rechtliche Lage? Rechtlich ist die neue Praxis nicht zugelassen? Reicht es aus, wenn die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, auch wenn die schriftliche Bestätigung der ARGE noch fehlt? Und wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn trotz telefonischer Zusage und erneuter E-Mail keine Rückmeldung kommt? Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.
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Nickiiiii schrieb:

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur rechtlichen bzw. praktischen Situation bei einem Praxisumzug und der Rückmeldung durch die ARGE.
Wir haben Anfang März einen Antrag auf Praxisumzug gestellt, mit gewünschter Gültigkeit ab dem 27.03..

Daraufhin teilte uns die ARGE mit, dass wir innerhalb von zehn Tagen und Fotos der vollständig neu eingerichteten Praxis einreichen sollen.

Da unser tatsächlicher Umzug aber erst für den 25.03.geplant war, haben wir dies der ARGE mitgeteilt. Anschließend wurde uns eine Fristverlängerung bis 26.03.gewährt, um die Fotos nachzureichen.

Am 26.03.habe ich dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, ob die per E-Mail übersandten Unterlagen und Fotos eingegangen sind, da es sich um viele Dateien handelte.

Mir wurde gesagt, dass alles eingegangen sei und man sich spätestens bis zum 27.03 zurückmelden werde.

Da bis heute keine Rückmeldung erfolgt ist, habe ich nochmals per E-Mail um kurze Bestätigung gebeten, ob wir eine Zulassungs-/Umzugsbestätigung erhalten. Auch darauf kam bisher keine Antwort, obwohl ich eine Lesebestätigung angefordert hatte.

Daher meine Frage an euch:

Wie ist in so einer Situation die rechtliche Lage?
Rechtlich ist die neue Praxis nicht zugelassen?
Reicht es aus, wenn die Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, auch wenn die schriftliche Bestätigung der ARGE noch fehlt?

Und wie würdet ihr weiter vorgehen, wenn trotz telefonischer Zusage und erneuter E-Mail keine Rückmeldung kommt?

Vielen Dank für eure Erfahrungen und Einschätzungen.

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Nickiiiii
Vor einer Woche
Erledigt!!!!
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• Evemarie Kaiser
• die neue
• Papa Alpaka
Erledigt!!!!
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Papa Alpaka
Vor einer Woche
pheww. Ohne Zulassungsbescheid stünde deine Arbeit auf sehr dünnen Füßen.
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pheww. Ohne Zulassungsbescheid stünde deine Arbeit auf sehr dünnen Füßen.
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Papa Alpaka schrieb:

pheww. Ohne Zulassungsbescheid stünde deine Arbeit auf sehr dünnen Füßen.

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Nickiiiii schrieb:

Erledigt!!!!



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