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Hamburg Bahrenfeld/Ottensen/Othmarschen/Altona

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Entwicklungstherapie und
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Neues Thema
Hausbesuch privat ohne Verordnung
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Sanni1
Vor 3 Tagen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?

Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!? Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen. Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV. Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden..... Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören? Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!? Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!
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pt ani
Vor 3 Tagen
Wenn Deine Haftpflichtversicherung nicht explizit sagt, dass ohne Verordnung eines HB dieser auch nicht abgedeckt ist (was wohl eher nicht der Fall sein wird), dann kannst Du das durchaus machen.
Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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Wenn Deine Haftpflichtversicherung nicht explizit sagt, dass ohne Verordnung eines HB dieser auch nicht abgedeckt ist (was wohl eher nicht der Fall sein wird), dann kannst Du das durchaus machen. Ruf Deine Versicherung an und frag. Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV. Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.
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pt ani schrieb:

Wenn Deine Haftpflichtversicherung nicht explizit sagt, dass ohne Verordnung eines HB dieser auch nicht abgedeckt ist (was wohl eher nicht der Fall sein wird), dann kannst Du das durchaus machen.
Ruf Deine Versicherung an und frag.
Die Versicherung des Patienten hat damit nichts zu tun. Es gibt allerdings wohl die zunehmende Tendenz, dass Krankenversicherungen möchten, dass die gleichen räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie in den Verträgen mit der GKV.
Aber das ist letztlich das Problem des Patienten, nicht Deines.

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Schippi
Vor 2 Tagen
Aus persönlichen Gründen HB vorziehen???Traut sich nicht aus dem Haus??Naja,bei mir gilt ganz klar:HB nur da wo HB auch draufsteht,egal wo etwas geregelt ist!Meine Praxis,meine Regel!
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Aus persönlichen Gründen HB vorziehen???Traut sich nicht aus dem Haus??Naja,bei mir gilt ganz klar:HB nur da wo HB auch draufsteht,egal wo etwas geregelt ist!Meine Praxis,meine Regel!
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Schippi schrieb:

Aus persönlichen Gründen HB vorziehen???Traut sich nicht aus dem Haus??Naja,bei mir gilt ganz klar:HB nur da wo HB auch draufsteht,egal wo etwas geregelt ist!Meine Praxis,meine Regel!

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Sanni1
Vor 2 Tagen
Es geht nicht um das Nicht-aus-dem-Haus-trauen, sondern eher um beruflich stark eingespannte Patienten, die dankbar sind, sich Fahrerei zu sparen und flexibel Termine vereinbaren möchten.
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Es geht nicht um das Nicht-aus-dem-Haus-trauen, sondern eher um beruflich stark eingespannte Patienten, die dankbar sind, sich Fahrerei zu sparen und flexibel Termine vereinbaren möchten.
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Sanni1 schrieb:

Es geht nicht um das Nicht-aus-dem-Haus-trauen, sondern eher um beruflich stark eingespannte Patienten, die dankbar sind, sich Fahrerei zu sparen und flexibel Termine vereinbaren möchten.

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Richie28
Vor 2 Tagen
@Schippi Der Patient kann doch dieses Ansinnen äußern. Ist doch vollkommen legitim. Es gibt viele Gründe dafür, die wir nicht kennen. Es geht hier nicht immer nur um deine Regeln. Es geht hier nur darum was in unserem tollen Rechtsstaat alles so beachtet werden sollte. Es gibt doch da draußen genug mobile Menschen oder Firmen, die sich einen Physio oder Masseur ins Haus kommen lassen. Ist doch alles legitim.
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• Plexxus73
[mention]Schippi[/mention] Der Patient kann doch dieses Ansinnen äußern. Ist doch vollkommen legitim. Es gibt viele Gründe dafür, die wir nicht kennen. Es geht hier nicht immer nur um deine Regeln. Es geht hier nur darum was in unserem tollen Rechtsstaat alles so beachtet werden sollte. Es gibt doch da draußen genug mobile Menschen oder Firmen, die sich einen Physio oder Masseur ins Haus kommen lassen. Ist doch alles legitim.
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Richie28 schrieb:

@Schippi Der Patient kann doch dieses Ansinnen äußern. Ist doch vollkommen legitim. Es gibt viele Gründe dafür, die wir nicht kennen. Es geht hier nicht immer nur um deine Regeln. Es geht hier nur darum was in unserem tollen Rechtsstaat alles so beachtet werden sollte. Es gibt doch da draußen genug mobile Menschen oder Firmen, die sich einen Physio oder Masseur ins Haus kommen lassen. Ist doch alles legitim.

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Schippi
Vor 2 Tagen
@Sanni1 das sollte aber keine Begründung sein einen HB zu machen!
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[mention]Sanni1[/mention] das sollte aber keine Begründung sein einen HB zu machen!
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Schippi schrieb:

@Sanni1 das sollte aber keine Begründung sein einen HB zu machen!

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Richie28
Vor 2 Tagen
@Schippi
Warum denn nicht?
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[mention]Schippi[/mention] Warum denn nicht?
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Richie28 schrieb:

@Schippi
Warum denn nicht?

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Schippi
Gestern
@Richie28 vielleicht weil der Patient seinen Tagesablauf nach uns richten sollte und nicht umgekehrt,
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[mention]Richie28[/mention] vielleicht weil der Patient seinen Tagesablauf nach uns richten sollte und nicht umgekehrt,
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Schippi schrieb:

@Richie28 vielleicht weil der Patient seinen Tagesablauf nach uns richten sollte und nicht umgekehrt,

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M0nique
Vor 6 Stunden
@Schippi Sanni macht Hausbesuche bei PP nebenberuflich als Selbständige. Offensichtlich möchte sie diesen HB gerne annehmen und er passt in ihren Tagesablauf. So what?
Wo siehst Du da das Problem, dass der Patient sich nach uns richten soll?
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• pt ani
[mention]Schippi[/mention] Sanni macht Hausbesuche bei PP nebenberuflich als Selbständige. Offensichtlich möchte sie diesen HB gerne annehmen und er passt in ihren Tagesablauf. So what? Wo siehst Du da das Problem, dass der Patient sich nach uns richten soll?
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M0nique schrieb:

@Schippi Sanni macht Hausbesuche bei PP nebenberuflich als Selbständige. Offensichtlich möchte sie diesen HB gerne annehmen und er passt in ihren Tagesablauf. So what?
Wo siehst Du da das Problem, dass der Patient sich nach uns richten soll?

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Sanni1 schrieb:

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich schon viel telefoniert, gegoogelt, mich mit Kollegen ausgetauscht habe, aber keine 100%ige Antwort finden kann... vielleicht hier?!?
Ich mache in einer nebenberuflichen Selbständigkeit Hausbesuche für Privatpatienten. Kürzlich bekam ich eine Anfrage von einem Patienten, der zwar eine PT-Privatverordnung hat, aber so fit ist, dass er medizinisch gesehen keinen HB benötigt. Aus persönlichen Gründen würde er aber eine Behandlung mit HB bevorzugen.
Nun meine Frage: auf der einen Seite lese/höre ich: gar kein Problem: Behandlungsvertrag (sowieso!), in dem festgelegt wird, was der Pat. selbst für den HB zahlt, die Abrechnung der PT ganz normal per Rechnung mit dem Pat. und der mit der PKV.
Ich lese aber mindestens genau so oft: Nein, geht nicht, es MUSS auch der HB verordnet sein, ansonsten MUSS die Behandlung in einer Praxis durchgeführt werden.....
Wer kann mir eine Antwort geben? Ich frage mich, wer, außer der Betriebshaftpflichtversicherung könnte sich an der ersten Variante stören?
Habt ihr vielleicht Links oder andere Verweise, wo ich eine Antwort finden kann?!?

Ich bedanke mich und wünsche einen guten Start in die Woche!

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Richie28
Vor 2 Tagen
Einer der Physioverbände wird es verlässlicher wissen. Die Privatversicherungen werden bzgl. Erstattung sehr viel pingeliger. Vor allem Beihilfe und der Kassenanteil davon. Es werden teilweise Zertifikate und Praxissitz angefragt.
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Einer der Physioverbände wird es verlässlicher wissen. Die Privatversicherungen werden bzgl. Erstattung sehr viel pingeliger. Vor allem Beihilfe und der Kassenanteil davon. Es werden teilweise Zertifikate und Praxissitz angefragt.
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pt ani
Vor 2 Tagen
Es geht dann aber doch nur um die Absicherung der Therapeutin. Wenn etwas im HB passiert und ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht, dann hat sie ein Problem.

Wenn die Krankenversicherung des Patienten nicht zahlt, dann ist das sein Problem und das muss er selber klären und wie auch immer die Rg. der Therapeutin zahlen.Da wäre für mich der Verband nicht der richtige Ansprechpartner.
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
Es geht dann aber doch nur um die Absicherung der Therapeutin. Wenn etwas im HB passiert und ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht, dann hat sie ein Problem. Wenn die Krankenversicherung des Patienten nicht zahlt, dann ist das sein Problem und das muss er selber klären und wie auch immer die Rg. der Therapeutin zahlen.Da wäre für mich der Verband nicht der richtige Ansprechpartner.
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pt ani schrieb:

Es geht dann aber doch nur um die Absicherung der Therapeutin. Wenn etwas im HB passiert und ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht, dann hat sie ein Problem.

Wenn die Krankenversicherung des Patienten nicht zahlt, dann ist das sein Problem und das muss er selber klären und wie auch immer die Rg. der Therapeutin zahlen.Da wäre für mich der Verband nicht der richtige Ansprechpartner.

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Sanni1
Vor 2 Tagen
Tatsächlich habe ich meine Betriebshaftpflicht angerufen und die haben auch kein Problem gesehen. Um das aber tatsächlich nicht nur als mündliche Aussage zu haben, habe ich gestern noch die gleiche Anfrage gemailt und heute die gleiche Antwort schriftlich bekommen.
Von daher wäre ich da jetzt erstmal positiv gestimmt, dass der HB auch ohne HB-Verordnung durchgeführt werden kann...
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• pt ani
• springlukas
• Atheia
Tatsächlich habe ich meine Betriebshaftpflicht angerufen und die haben auch kein Problem gesehen. Um das aber tatsächlich nicht nur als mündliche Aussage zu haben, habe ich gestern noch die gleiche Anfrage gemailt und heute die gleiche Antwort schriftlich bekommen. Von daher wäre ich da jetzt erstmal positiv gestimmt, dass der HB auch ohne HB-Verordnung durchgeführt werden kann...
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Sanni1 schrieb:

Tatsächlich habe ich meine Betriebshaftpflicht angerufen und die haben auch kein Problem gesehen. Um das aber tatsächlich nicht nur als mündliche Aussage zu haben, habe ich gestern noch die gleiche Anfrage gemailt und heute die gleiche Antwort schriftlich bekommen.
Von daher wäre ich da jetzt erstmal positiv gestimmt, dass der HB auch ohne HB-Verordnung durchgeführt werden kann...

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Ingo Friedrich
Gestern
Einen Hausbesuch aus Bequemlichkeit, weils für den beruflich geforderten Patienten schöner ist - wow.
Der Arzt, dessen Erbringungsgehilfe du bist, ist ja laut Rezept ganz klar dagegen.
Natürlich kann man grundsätzlich in jeden Hintern kr......
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Ingo Friedrich schrieb:

Einen Hausbesuch aus Bequemlichkeit, weils für den beruflich geforderten Patienten schöner ist - wow.
Der Arzt, dessen Erbringungsgehilfe du bist, ist ja laut Rezept ganz klar dagegen.
Natürlich kann man grundsätzlich in jeden Hintern kr......

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Richie28 schrieb:

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