physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bad Wildungen - Hessen

ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.

Die Asklepios Helenenklinik in Bad
Wildungen sucht dich als

Physiotherapeut (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit

Werde Teil unseres Teams – wir
freuen uns darauf, dich...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Wie tief sind wir gesunken?

Neues Thema
Wie tief sind wir gesunken?
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Die KK verweigerte mir mehrfach seit einem Jahr die Auszahlung der Zuzahlung meiner Patientin, mit der Begründung das keine Zuzahlungsbefreiung vorläge. Mir liegt allerdings ihre Befreiung für das gesamte Jahr 2025 vor. Mehrfach trat ich über mein Abrechenzentrum in Widerspruch, auch mit dem Anhang des mir vorliegenden Zuzahlungsbefreiungskärtchens. Heute suchte ich als letzte Instanz der Klärung das persönliche Gespräch mit der KK, mit dem Ergebnis, dass der Sachbearbeiterin zwar die Befreiung von 2024 und 26 vorliegt, aber nicht das von 2025. Ich solle ihr doch bitte das ausgestellte und der Patientin ausgehändigte Kärtchen zusenden als Scan, damit sie einen Nachweis hat und ihre Dokumentation vervollständigen kann. Wo gibt es denn sowas? Schon wieder weise ich einer Krankenkasse ihre Mitglieder nach? Dieses Absordum versuchte ich ihr zu erklären, wobei ich mir dann anhören musste, dass sie in einer ganz anderen Abteilung sitzt und davon nun wirklich nichts wissen kann. Geht denn sowas überhaupt in einer digitalen Welt? Für mich war es reine Zeit -und Nervenverschwendung. ....und wehe, wir übersehen etwas als Leistungserbringer....
1

Gefällt mir

• tim1994
Die KK verweigerte mir mehrfach seit einem Jahr die Auszahlung der Zuzahlung meiner Patientin, mit der Begründung das keine Zuzahlungsbefreiung vorläge. Mir liegt allerdings ihre Befreiung für das gesamte Jahr 2025 vor. Mehrfach trat ich über mein Abrechenzentrum in Widerspruch, auch mit dem Anhang des mir vorliegenden Zuzahlungsbefreiungskärtchens. Heute suchte ich als letzte Instanz der Klärung das persönliche Gespräch mit der KK, mit dem Ergebnis, dass der Sachbearbeiterin zwar die Befreiung von 2024 und 26 vorliegt, aber nicht das von 2025. Ich solle ihr doch bitte das ausgestellte und der Patientin ausgehändigte Kärtchen zusenden als Scan, damit sie einen Nachweis hat und ihre Dokumentation vervollständigen kann. Wo gibt es denn sowas? Schon wieder weise ich einer Krankenkasse ihre Mitglieder nach? Dieses Absordum versuchte ich ihr zu erklären, wobei ich mir dann anhören musste, dass sie in einer ganz anderen Abteilung sitzt und davon nun wirklich nichts wissen kann. Geht denn sowas überhaupt in einer digitalen Welt? Für mich war es reine Zeit -und Nervenverschwendung. ....und wehe, wir übersehen etwas als Leistungserbringer....
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor einem Monat
Für solche Fälle gar nicht erst über das Abrechnungszentrum gehen, sondern direkt zur KK. Der von Lars beschriebene Weg ist der schnellste.
Den Satz "bitten senden Sie mir eine Kopie des Befreiungsausweises" hatte ich vor ein paar Jahren von der KKH. Ich habe die Dame gefragt, ob es ihr Ernst sei, dass ich ihr eine Kopie eines Dokumentes zusenden soll, welches sie (die KKH) selbst ausgestellt hatte. Komischerweise haben sie die Befreiung dann recht schnell gefunden.


Edit: ich würde zum Verrecken keine Kopie eines Befreiungsausweises an die ausstellende Kasse senden. Eher würde ich zum Anwalt gehen und klagen.
Ja ich weiß, dann muss man erst mal in Vorkasse gehen, aber das wäre mir der Spaß wert.
7

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• Evemarie Kaiser
• Alex Moro
• Secretary
• Tresenpummelfee
• Teilzeit-Leser
Für solche Fälle gar nicht erst über das Abrechnungszentrum gehen, sondern direkt zur KK. Der von Lars beschriebene Weg ist der schnellste. Den Satz "bitten senden Sie mir eine Kopie des Befreiungsausweises" hatte ich vor ein paar Jahren von der KKH. Ich habe die Dame gefragt, ob es ihr Ernst sei, dass ich ihr eine Kopie eines Dokumentes zusenden soll, welches sie (die KKH) selbst ausgestellt hatte. Komischerweise haben sie die Befreiung dann recht schnell gefunden. Edit: ich würde zum Verrecken keine Kopie eines Befreiungsausweises an die ausstellende Kasse senden. Eher würde ich zum Anwalt gehen und klagen. Ja ich weiß, dann muss man erst mal in Vorkasse gehen, aber das wäre mir der Spaß wert.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

Für solche Fälle gar nicht erst über das Abrechnungszentrum gehen, sondern direkt zur KK. Der von Lars beschriebene Weg ist der schnellste.
Den Satz "bitten senden Sie mir eine Kopie des Befreiungsausweises" hatte ich vor ein paar Jahren von der KKH. Ich habe die Dame gefragt, ob es ihr Ernst sei, dass ich ihr eine Kopie eines Dokumentes zusenden soll, welches sie (die KKH) selbst ausgestellt hatte. Komischerweise haben sie die Befreiung dann recht schnell gefunden.


Edit: ich würde zum Verrecken keine Kopie eines Befreiungsausweises an die ausstellende Kasse senden. Eher würde ich zum Anwalt gehen und klagen.
Ja ich weiß, dann muss man erst mal in Vorkasse gehen, aber das wäre mir der Spaß wert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor einem Monat
@die neue Definitiv kein Übersenden des Befreiungsausweises, höchstens vor Gericht! Edit sacht noch, dass einige Kassen und Kassendienstleister nur mit Selbstabrechnern direkt reden...also schon Job unserer Abrechner!
3

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]die neue[/mention] Definitiv kein Übersenden des Befreiungsausweises, höchstens vor Gericht! Edit sacht noch, dass einige Kassen und Kassendienstleister nur mit Selbstabrechnern direkt reden...also schon Job unserer Abrechner!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@die neue Definitiv kein Übersenden des Befreiungsausweises, höchstens vor Gericht! Edit sacht noch, dass einige Kassen und Kassendienstleister nur mit Selbstabrechnern direkt reden...also schon Job unserer Abrechner!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor einem Monat
@ali ok - ich rechne selbst ab thumbsup
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
[mention]ali[/mention] ok - ich rechne selbst ab [emoji]thumbsup[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

@ali ok - ich rechne selbst ab thumbsup

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Die KK verweigerte mir mehrfach seit einem Jahr die Auszahlung der Zuzahlung meiner Patientin, mit der Begründung das keine Zuzahlungsbefreiung vorläge. Mir liegt allerdings ihre Befreiung für das gesamte Jahr 2025 vor. Mehrfach trat ich über mein Abrechenzentrum in Widerspruch, auch mit dem Anhang des mir vorliegenden Zuzahlungsbefreiungskärtchens. Heute suchte ich als letzte Instanz der Klärung das persönliche Gespräch mit der KK, mit dem Ergebnis, dass der Sachbearbeiterin zwar die Befreiung von 2024 und 26 vorliegt, aber nicht das von 2025. Ich solle ihr doch bitte das ausgestellte und der Patientin ausgehändigte Kärtchen zusenden als Scan, damit sie einen Nachweis hat und ihre Dokumentation vervollständigen kann. Wo gibt es denn sowas? Schon wieder weise ich einer Krankenkasse ihre Mitglieder nach? Dieses Absordum versuchte ich ihr zu erklären, wobei ich mir dann anhören musste, dass sie in einer ganz anderen Abteilung sitzt und davon nun wirklich nichts wissen kann. Geht denn sowas überhaupt in einer digitalen Welt? Für mich war es reine Zeit -und Nervenverschwendung. ....und wehe, wir übersehen etwas als Leistungserbringer....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Lars van Ravenzwaaij
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer Offen gestanden verstehe ich dein Stress nicht. Wenn die Kasse den Eigenanteil nicht zahlt, geht eine Rechnung an den Patienten. Soll der sich mit seine Kasse auseinandersetzen.

Und zahlt der Patient die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage, dann geht die als nicht bezahlt wieder an der Kasse. Dann muss die Kasse zahlen (siehe Rahmenvertrag).

Und du kannst dich immer auf dem Kreuzchen auf dem Rezept berufen. Ist dort befreit angekreuzt muss die Kasse den Eigenanteil bezahlen. Ist das nicht angekreuzt zahlt der Patient. Alles andere ist nur eine Gefälligkeit deinerseits, mehr nicht.
8

Gefällt mir

• ali
• sleeper
• asima
• Evemarie Kaiser
• holger302
• die neue
• mechanicus
• Tresenpummelfee
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Offen gestanden verstehe ich dein Stress nicht. Wenn die Kasse den Eigenanteil nicht zahlt, geht eine Rechnung an den Patienten. Soll der sich mit seine Kasse auseinandersetzen. Und zahlt der Patient die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage, dann geht die als nicht bezahlt wieder an der Kasse. Dann muss die Kasse zahlen (siehe Rahmenvertrag). Und du kannst dich immer auf dem Kreuzchen auf dem Rezept berufen. Ist dort befreit angekreuzt muss die Kasse den Eigenanteil bezahlen. Ist das nicht angekreuzt zahlt der Patient. Alles andere ist nur eine Gefälligkeit deinerseits, mehr nicht.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Offen gestanden verstehe ich dein Stress nicht. Wenn die Kasse den Eigenanteil nicht zahlt, geht eine Rechnung an den Patienten. Soll der sich mit seine Kasse auseinandersetzen.

Und zahlt der Patient die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tage, dann geht die als nicht bezahlt wieder an der Kasse. Dann muss die Kasse zahlen (siehe Rahmenvertrag).

Und du kannst dich immer auf dem Kreuzchen auf dem Rezept berufen. Ist dort befreit angekreuzt muss die Kasse den Eigenanteil bezahlen. Ist das nicht angekreuzt zahlt der Patient. Alles andere ist nur eine Gefälligkeit deinerseits, mehr nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor einem Monat
Strange, welche Kasse war denn das?
Ich hätte das ganz und gar das Abrechnungszentrum machen lassen, dafür wird es ja auch bezahlt. Alles liegt vor. Ansonsten ist das ein Nebenbeifall für einen Anwalt. Edit sagt, die Idee von Lars is einfacher.
1

Gefällt mir

Strange, welche Kasse war denn das? Ich hätte das ganz und gar das Abrechnungszentrum machen lassen, dafür wird es ja auch bezahlt. Alles liegt vor. Ansonsten ist das ein Nebenbeifall für einen Anwalt. Edit sagt, die Idee von Lars is einfacher.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ali schrieb:

Strange, welche Kasse war denn das?
Ich hätte das ganz und gar das Abrechnungszentrum machen lassen, dafür wird es ja auch bezahlt. Alles liegt vor. Ansonsten ist das ein Nebenbeifall für einen Anwalt. Edit sagt, die Idee von Lars is einfacher.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
Das mit der Rechnung, Mahnung habe ich auch gemacht. Aber das Prinzip bleibt doch das gleiche: die KK (Aok plus ) weiß intern nicht bescheid und lehnt alles ab, obwohl sie nachweislich ausgestellt haben. Und das in unserer digitalen Welt und in der selben Familie...
1

Gefällt mir

Das mit der Rechnung, Mahnung habe ich auch gemacht. Aber das Prinzip bleibt doch das gleiche: die KK (Aok plus ) weiß intern nicht bescheid und lehnt alles ab, obwohl sie nachweislich ausgestellt haben. Und das in unserer digitalen Welt und in der selben Familie...
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor einem Monat
Aber das kann Dir doch wurscht sein!
Du stellst die Rechnung an die AOK plus, wenn die sagt "nö" , dann stellst Du die Rechnung an die Patientin und wenn die wiederum nicht zahlst, schickst Du sie wiederum an die KK. So wie Lars schon schrieb.
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• sleeper
• asima
• Evemarie Kaiser
Aber das kann Dir doch wurscht sein! Du stellst die Rechnung an die AOK plus, wenn die sagt "nö" , dann stellst Du die Rechnung an die Patientin und wenn die wiederum nicht zahlst, schickst Du sie wiederum an die KK. So wie Lars schon schrieb.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

Aber das kann Dir doch wurscht sein!
Du stellst die Rechnung an die AOK plus, wenn die sagt "nö" , dann stellst Du die Rechnung an die Patientin und wenn die wiederum nicht zahlst, schickst Du sie wiederum an die KK. So wie Lars schon schrieb.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer Äh, welche Mahnung?
2

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Äh, welche Mahnung?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Äh, welche Mahnung?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
Vor einem Monat
... ich mahne die Zuzahlung und Rp. Gebühr nie an! Wird nicht bezahlt, dann muß dies die KK vom Pat. einziehen - Punkt!
7

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• ali
• asima
• pt ani
• die neue
• Sarah Gerbert
• Bianca Zäh
... ich mahne die Zuzahlung und Rp. Gebühr nie an! Wird nicht bezahlt, dann muß dies die KK vom Pat. einziehen - Punkt!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

... ich mahne die Zuzahlung und Rp. Gebühr nie an! Wird nicht bezahlt, dann muß dies die KK vom Pat. einziehen - Punkt!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das mit der Rechnung, Mahnung habe ich auch gemacht. Aber das Prinzip bleibt doch das gleiche: die KK (Aok plus ) weiß intern nicht bescheid und lehnt alles ab, obwohl sie nachweislich ausgestellt haben. Und das in unserer digitalen Welt und in der selben Familie...



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Wie tief sind wir gesunken?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns