Ich suche Verstärkung für die
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
Behandlung von Senioren in einem
Seniorenheim in der Kölner
Innenstadt. Die Einrichtung wird
seit über 20 Jahren von
langjährigen Mitarbeiter betreut.
Behandelt werden neurologische,
orthopädisch/chirurgische
Krankheitsbilder, sowie
Erkrankungen aus dem Bereich der
Inneren Medizin und der Geriatrie.
Arbeitsangebot:
-unbefristete Stelle
-relative freie Zeiteinteilung
-Arbeitszeit 6 Std./Wo.
-6 Wochen Urlaub (ggf. angepasst an
die Urlaubszeit des Hauptar...
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Kassenzulassung geht nur mit eigener Praxis.
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sabine963 schrieb:
???
Kassenzulassung geht nur mit eigener Praxis.
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pt ani schrieb:
Das ginge nur als Praxisgemeinschaft oder so wie Sabine schrieb.
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Tim Buchert schrieb:
In der Anzeige steht als Praxisgemeinschaft
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Matze82 schrieb:
@Tim Buchert , in welchem Bundesland suchst du eine Praxisgemeinschaft?
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Tim Buchert schrieb:
@Matze82 ich wollte mich mal bißchen Informieren über die Konstellation Praxisgemeinschaft. Bin in Hessen
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Tim Buchert schrieb:
Hallo, Ich würde gerne wissen ob sich welche von euch in eine bestehende Praxis eingemietet haben ( Ein eigener Therapieraum) und dort selbstständig mit kassenzulassung arbeiten.
Somit sind wir 2 Praxen in den selben Räumen.
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Läuft es über den Verband oder bekommt man es auch selber hin ?
Lg
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Freia Kolozei schrieb:
Hey Halbtitan , kannst Du mir Hilfestellung geben wie ich das machen kann ?
Läuft es über den Verband oder bekommt man es auch selber hin ?
Lg
Meine Vermieterin (ich bin Untermieterin) hat eine große Praxis: d.h. ein Gymnastikraum mit 56 qm, 3 abgeschlossene Einzelräume mit 17, 24 und 27 qm. (Ja ich weiß, das ist absoluter Luxus!! ) innocent
Zusätzlich Rezeption, Wartebereich, Patiententoilette, PT-Toilette und kleiner Raum, wo der Kühlschrank und das Warmwassergerät stehen. Somit können wir eine Praxisgemeinschaft bilden, da die Anzahl der Therapieräume für 2 Personen reicht.
Sie hat mir die 24- und 27 qm-Räume untervermietet, Patiententoilette, Rezeption, Wartebereich, PT-Toilette und kleiner Raum werden gemeinsam genutzt.
Antrag (damals) beim VDEK und IKK? eingereicht (müsste heute die ARGE sein), innerhalb von 2 Wochen war die Zulassung da. Natürlich Mietverträge, etc. mit eingereicht. Aber ein Problem war es nicht.
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die neue schrieb:
@Freia Kolozei Natürlich kriegt man das auch alleine hin!
Meine Vermieterin (ich bin Untermieterin) hat eine große Praxis: d.h. ein Gymnastikraum mit 56 qm, 3 abgeschlossene Einzelräume mit 17, 24 und 27 qm. (Ja ich weiß, das ist absoluter Luxus!! ) innocent
Zusätzlich Rezeption, Wartebereich, Patiententoilette, PT-Toilette und kleiner Raum, wo der Kühlschrank und das Warmwassergerät stehen. Somit können wir eine Praxisgemeinschaft bilden, da die Anzahl der Therapieräume für 2 Personen reicht.
Sie hat mir die 24- und 27 qm-Räume untervermietet, Patiententoilette, Rezeption, Wartebereich, PT-Toilette und kleiner Raum werden gemeinsam genutzt.
Antrag (damals) beim VDEK und IKK? eingereicht (müsste heute die ARGE sein), innerhalb von 2 Wochen war die Zulassung da. Natürlich Mietverträge, etc. mit eingereicht. Aber ein Problem war es nicht.
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karin-maria schrieb:
@die neue arbeitet deine Vermieterin alleine oder hat sie MA?
Mittlerweile habe ich eine Aushilfe auf Minijob-Basis, die allerdings nur dann da ist, wenn ich nicht da bin.
Schau einfach in die Rahmenbedingungen, wieviel Mitarbeiter GLEICHZEITIG auf die entsprechenden Räume entfallen
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die neue schrieb:
@karin-maria keine Mitarbeiterinnen mehr. Anfangs hatte sie noch eine Stundenkraft.
Mittlerweile habe ich eine Aushilfe auf Minijob-Basis, die allerdings nur dann da ist, wenn ich nicht da bin.
Schau einfach in die Rahmenbedingungen, wieviel Mitarbeiter GLEICHZEITIG auf die entsprechenden Räume entfallen
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Halbtitan schrieb:
Ich habe eine Praxis mit GKV Zulassung und diese an eine Kollegin vermietet.
Somit sind wir 2 Praxen in den selben Räumen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@R. J. Na klar, du willst den Untermieter ja nicht als Teilhaber in deine Praxis haben. Das würde nämlich zu eine Gemeinschaftspraxis führen. Der korrekte Weg wäre eine Praxisgemeinschaft wo jeder Inhaber seine eigene Zulassung hat, aber die Räume geteilt werden.
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Michael Woelky schrieb:
Eigenes IK ,Räume teilen..aber Zulassen,muss den Bestimmumgen der Zulassungsstelle schon entsprechen.Dann Kassenzulassung und los gehts....Vorsicht es ist nicht alles Gold was glänztsunglasses
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Tim Buchert schrieb:
@Michael Woelky was meinst du damit? Es ist nicht alles Gold was glänzt...
Es gibt auch negative Seiten...ganz einfach
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Michael Woelky schrieb:
@Tim Buchert
Es gibt auch negative Seiten...ganz einfach
Oder der Putzdienst erscheint nicht regelmäßig.
Oder man wird sich nicht einig, was und wann renoviert wird (an gemeinsam genutzten Räumen wie z.B. Rezeption, Wartebereich, etc.)
Oder es wird nicht auf die entsprechende Hygiene geachtet.
Oder das Warmwasserbecken wird nicht regelmäßig gesäubert, bzw., bleibt immer nur an einem hängen.
Oder der Kauf des Klopapiers/Einmalhandtüchern, etc. bleibt immer an einem hängen.
usw....
Es gibt viele, viele Fallstricke und Kompromisse sind immer nötig!
Ich bin in einer Praxisgemeinschaft seit mittlerweile 12 Jahren und fühle mich dort sehr wohl! Die Hauptmieterin ist total entspannt und wir kommen sehr gut miteinander zurecht.
Und trotzdem würde ich heute nicht mehr in eine Praxisgemeinschaft gehen, sondern mein eigenes Ding machen.
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die neue schrieb:
@Tim Buchert
Tim Buchert schrieb am 13.03.2025 10:09 Uhr:@Michael Woelky was meinst du damit? Es ist nicht alles Gold was glänzt... z.B. sieht am Anfang alles schön aus, aber im Laufe der Zeit stellt sich der Mit-/Hauptmieter als Stinkstiefel raus.
Oder der Putzdienst erscheint nicht regelmäßig.
Oder man wird sich nicht einig, was und wann renoviert wird (an gemeinsam genutzten Räumen wie z.B. Rezeption, Wartebereich, etc.)
Oder es wird nicht auf die entsprechende Hygiene geachtet.
Oder das Warmwasserbecken wird nicht regelmäßig gesäubert, bzw., bleibt immer nur an einem hängen.
Oder der Kauf des Klopapiers/Einmalhandtüchern, etc. bleibt immer an einem hängen.
usw....
Es gibt viele, viele Fallstricke und Kompromisse sind immer nötig!
Ich bin in einer Praxisgemeinschaft seit mittlerweile 12 Jahren und fühle mich dort sehr wohl! Die Hauptmieterin ist total entspannt und wir kommen sehr gut miteinander zurecht.
Und trotzdem würde ich heute nicht mehr in eine Praxisgemeinschaft gehen, sondern mein eigenes Ding machen.
Das ganze Leben hat Positive aber eben auch halt manchmal Negative .Das nennt man LEBEN .
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eim schrieb:
@Michael Woelky
Das ganze Leben hat Positive aber eben auch halt manchmal Negative .Das nennt man LEBEN .
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R. J. schrieb:
@Halbtitan , verstehe ich das richtig , dass bei einer Anmietung von Räumen in einer zugelassenen Praxis der (Unter)Mieter seine eigene Kassenzulassung beantragen muss ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@R. J. Nö, der Untermieter muss bei eine PG die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung erfüllen. Das bedeutet auch, dass er persönlich die Mindestöffnungszeiten erfüllen muss. Somit darf er während diese Zeiten nur temporär wegen Hausbesuche abwesend sein (siehe Bundesrahmenvertrag). Nur ein Angestellter dürfte vollzeit Hausbesuche machen, solange der PI die Mindestöffnungszeiten anderweitig garantiert.
verstehe ich das richtig , dass auch (meine) Rezeptionistin die Anwesenheitspflicht erfüllen könnte ? Oder ist die persönliche Anwesenheit unabdingbar ?
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R. J. schrieb:
Danke , Lars blush
verstehe ich das richtig , dass auch (meine) Rezeptionistin die Anwesenheitspflicht erfüllen könnte ? Oder ist die persönliche Anwesenheit unabdingbar ?
Theoretisch kannst du in vollzeit Hausbesuche machen, wenn angestellte Therapeuten die Mindestöffnungszeiten abdecken. Allerdings bekommst du dann ein Problem mit dem Finanzamt wegen dem Freiberufler-Status. Wie willst du die Leistungserbringung deiner Angestellten überwachen, wenn du nie in der Praxis bist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@R. J. Nein, du musst "zur Behandlung" zur Verfügung stehen. Ich glaube nicht, dass deine Rezeptionistin behandeln darf, oder? 😇
Theoretisch kannst du in vollzeit Hausbesuche machen, wenn angestellte Therapeuten die Mindestöffnungszeiten abdecken. Allerdings bekommst du dann ein Problem mit dem Finanzamt wegen dem Freiberufler-Status. Wie willst du die Leistungserbringung deiner Angestellten überwachen, wenn du nie in der Praxis bist?
Spaß beiseite ... Danke für die Auskunft ! Wirklich hilfreich .
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R. J. schrieb:
Ich könnte ihr doch einfach ein paar Weichteiltechniken beibringen , nicht ? sunglasses
Spaß beiseite ... Danke für die Auskunft ! Wirklich hilfreich .
Diese "Weichteiltechniken" sind keine Kassenleistung
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massu schrieb:
@R. J. Du kannst ihr alles beibringen was du möchtest, wird dir aber im Bezug zu den 25h GKV Therapiezeit in der Praxis nicht helfen.
Diese "Weichteiltechniken" sind keine Kassenleistung
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R. J. schrieb:
Hier ging jemand in den Keller laughing
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R. J. schrieb:
Wenn der Untermieter nur Hausbesuche macht , müssten diese Reibungspunkte doch wegfallen ?
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